23.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt I.18

Kerstin AndreaeDIE GRÜNEN - Arbeit und Soziales

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Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen.

Herr Fischer, ich habe eine Frage. Sie haben über das Fachkräftezuwanderungsgesetz gesprochen. Erst mal bin ich froh, dass die Union mit dem Einwanderungsgesetz da tatsächlich einen Schritt auf einem langen Weg gegangen ist.

Aber dieses Fachkräftezuwanderungsgesetz soll ja dazu dienen, dass Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland in die Bundesrepublik Deutschland kommen. Jetzt haben wir eine lange Erfahrung damit, dass die Anerkennung der Berufsabschlüsse ein ganz großes Problem, ein Hindernis für genau dieses Momentum ist. Warum machen Sie jetzt in diesem neuen Gesetz die Gleichstellung der Qualifikation zu einem, quasi, Kriterium für die Frage, ob jemand aus dem außereuropäischen Ausland als Fachkraft nach Deutschland kommen kann? Damit machen Sie genau den gleichen Fehler. Erklären Sie mir mal, wie jemand aus dem Senegal mit einem Meisterbrief im Handwerk – und das wäre Gleichstellung der Qualifikation – in die Bundesrepublik Deutschland kommen kann? Warum legen Sie die Beantwortung der Frage, ob diese Person die Tätigkeit erfüllen kann, nicht in die Hände der Arbeitgeber? Die können doch souverän entscheiden, ob eine Person dazu in der Lage ist. Warum soll die Ausländerbehörde das entscheiden? Sie machen den gleichen Fehler wieder. Erklären Sie mir das bitte!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Fischer, Sie können das erklären, wenn Sie mögen. Sie haben das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7294124
Wahlperiode 19
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Arbeit und Soziales
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