28.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 67 / Tagesordnungspunkt 1

Katja KippingDIE LINKE - Vereinbarte Debatte Organspende

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutlich mehr Menschen hoffen auf eine Organspende, als Spenderorgane zur Verfügung stehen. Diese Menschen haben Träume und Angehörige, die zusammen mit ihnen hoffen und bangen. Insofern müssen wir etwas tun.

Fakt ist, in Krankenhäusern, die unter Personalmangel leiden und unter Profitdruck stehen, sind die Bedingungen für eine gute Organisation von Organspenden deutlich schlechter. Auch deshalb steht meine Partei Die Linke an der Seite der Beschäftigten, wenn sie zu Recht sagen: Mehr von uns ist besser für alle.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun geht es bei dieser Debatte nicht nur um Fragen der Gesundheitspolitik, sondern auch um grundlegende ethische Fragen: Wo enden staatliche Zugriffsrechte? Was tun, wenn grundlegende Persönlichkeitsrechte miteinander in Konflikt geraten: Hier das Recht eines jeden, über die Integrität seines Körpers zu entscheiden, dort die Hoffnung derjenigen, die auf ein Spenderorgan warten? Ich finde es gut, dass in dieser Debatte nachdenkliche Stimmen und mahnende Worte zu Gehör kommen.

Ich selbst bin Inhaberin eines Organspendeausweises und werbe ausdrücklich dafür; denn ich persönlich finde die Vorstellung tröstlich, dass nach meinem Tod womöglich eines meiner Organe einem anderen Menschen weitere Lebensjahre bescheren kann.

Auch wenn ich für mich eine klare Entscheidung getroffen habe, so habe ich starke Bedenken gegen die Widerspruchslösung von Jens Spahn. Diese Bedenken haben vor allem mit folgender Frage zu tun: Besteht die Gefahr, dass irgendwann der berechtigte Wunsch, die Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane zu erhöhen, dazu führt, dass der Todeszeitpunkt so definiert wird, dass er die größtmögliche Ausbeutung ermöglicht? Die Diskussionen über die medizinischen Verbrechen in der NS-Zeit, der Nazizeit in Deutschland haben dazu geführt, dass hierzulande bei ärztlichen Behandlungen das Prinzip der informierten Einwilligung als Voraussetzung für jeden Eingriff gilt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])

Aber dieses Prinzip der informierten Einwilligung ist durchbrochen, wenn alle, die nicht widersprechen, automatisch als Spender gelten. Sicherlich wird man bei vielen davon ausgehen können, dass ein nicht wahrgenommener Widerspruch eine Zustimmung ist – bei mir ist das zum Beispiel der Fall –, aber das wird niemals auf alle zutreffen. Wir können ahnen, dass es eher die einkommensärmeren und die bildungsferneren Schichten sind, die dieses Recht auf Widerspruch nicht in dem Maße wahrnehmen werden. Dem gegenüber stehen die Hoffnungen all jener, die auf ein Spenderorgan warten, und ihrer Liebsten. Das wiegt schwer.

In der Abwägung dieser beiden Seiten werbe ich für das Modell der verbindlichen wiederkehrenden Abfrage. Eine Umsetzungsform hat eine Gruppe von Abgeordneten der verschiedenen Parteien um Annalena Baerbock vorgeschlagen. Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden. In der Regel liegen zwischen Beantragung und Abholung des Ausweises einige Wochen. In dieser Zeit könnten auch gezielt medizinische Beratungsstellen aufgesucht werden, die ergebnisoffen informieren. Dieses Modell der verbindlichen wiederkehrenden Abfrage kann sowohl die zur Verfügung stehende Zahl der Spenderorgane erhöhen, es entspricht dem Prinzip der informierten Einwilligung, und es ermöglicht Menschen, im Laufe ihres Lebens ihre Entscheidung zu überdenken und zu verändern. Ja, wir alle müssen in dieser Frage eine schwere Abwägungsentscheidung treffen. Ich meine, die verbindliche regelmäßige Abfrage in Verbindung mit einer ergebnisoffenen guten Beratung wird den schwerwiegenden Argumenten beider Seiten am besten gerecht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7295103
Wahlperiode 19
Sitzung 67
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte Organspende
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