Harald WeinbergDIE LINKE - Vereinbarte Debatte Organspende
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Fokus der Debatte an der Stelle auf etwas anderes legen: weg von den Zustimmungsverfahren. Ich selber halte das nicht für das Hauptproblem, und ich bin der Meinung, der Blick auf die anderen Länder und die Praxen der anderen Länder zeigt das auch. Wenn man das mal betrachtet: Auf 1 Million Einwohner kommen in Deutschland 10,3 Spender, auf 1 Million Einwohner kommen in Dänemark 17,1 Spender und in Spanien 43,4 Spender. Das ist bereits gesagt worden. Das ist de facto das Vierfache von dem, was wir in Deutschland haben.
Das hat, glaube ich, auch relativ viel mit der Frage zu tun, wie das Ganze organisiert und insgesamt auch strukturiert ist, und es hat auch etwas damit zu tun – darauf will ich als Erstes kommen –, was wir aus der Krankenhauslandschaft in Deutschland ein Stück weit gemacht haben. Wir haben zugelassen, dass Krankenhäuser mehr und mehr wie Unternehmen agieren und das Ganze durch das Finanzierungssystem weitgehend kommerzialisiert ist. Da gibt es dann in der Tat Interessenkonflikte, gerade bei kleinen und mittleren Krankenhäusern, in einem ganz hohen Maß, weil das Nadelöhr unter den gegebenen Wettbewerbs- und Finanzierungsbedingungen die Organisation und Finanzierung der Organentnahme nach Identifikation eines Spenders ist.
Das muss man sich noch mal ein bisschen anschauen. Das ist ein aufwendiger Prozess. Es geht da um mehrere Tage. Es geht nicht einfach nur um einen Tag; es geht um mehrere Tage. Es geht in den Krankenhäusern, wo die Entnahme stattfindet, um mehrere Fachdisziplinen, die einbezogen werden müssen. Es geht um zahlreiche Untersuchungen, die durchgeführt werden müssen, auch Untersuchungen an dem potenziellen Spender. Und es geht um die Belegung von Operationssälen und Intensivbetten über einen langen Zeitraum. Bei kleinen und mittleren Krankenhäusern sind die OPs logischerweise, wenn man so will, ein Stück weit die Werkbank des Krankenhauses, und es gibt entsprechende Einnahmeausfälle. Nur die Organentnahme als einzelne Maßnahme wird pauschal erstattet, die entgangenen Einnahmen werden nicht ausgeglichen.
Hier setzt der erste Entwurf des Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende, der jetzt vorgelegt worden ist, an. Das ist durchaus gut so, und das ist auch anerkennenswert.
(Beifall der Abg. Hilde Mattheis [SPD] und Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir haben aber das Problem, dass die Diskussion, die wir insgesamt führen, auch in der Öffentlichkeit, der Medienöffentlichkeit in Deutschland im Wesentlichen von der Frage der Zustimmungsregelung dominiert wird, und die Fragen, die ich angesprochen habe – vielleicht sind sie nicht hip genug –, nicht im Fokus stehen. Das sind aber meines Erachtens die zentralen Fragen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Den richtigen Drive bekam das Thema erst durch die Debatte um die Widerspruchslösung. Ich halte diese Debatte in Bezug auf die Spendenbereitschaft, die ja bereits mehrmals genannt worden ist, für überbewertet.
Ich will zumindest noch auf zwei weitere Aspekte hinweisen. Da ist zunächst einmal das Problem, dass das Ganze beschwert wird durch die Skandale, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Das muss man sehen. Es hat allerdings auch entsprechende Gegenmaßnahmen gegeben. Die DSO wird nun deutlich besser kontrolliert und beaufsichtigt. Wir haben allerdings vor den Gerichten durchaus erlebt, dass sich Skandale wie zum Beispiel in Göttingen in Luft aufgelöst haben. Auch das muss man sehen. Aber das Ganze hängt natürlich noch deutlich nach.
Der andere Aspekt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir bei der Spendenbereitschaft nicht nur die Sachinformation in den Vordergrund stellen sollten. Für viele Menschen ist es ein hochemotionales Thema. Auch diese emotionalen Zugänge muss man im Rahmen der Beratungsmöglichkeiten ein Stück weit in den Fokus nehmen.
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])
Meine persönliche Position, was die Zustimmungsregelung betrifft, darf ich am Ende auch darstellen: Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen. Ich finde es interessant: Es war ein Transplantationsmediziner, der das Wechselseitigkeitsmodell in die Diskussion gebracht hat – auch darüber könnte man meines Erachtens nachdenken –: Wer bereit ist, einen Spenderausweis zu tragen, bekommt im Spenderregister entsprechende Bonuspunkte, wenn er selber in die Situation gerät, dass er Spenderorgane braucht.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Das wäre eine Sache, über die man nachdenken kann.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Danke schön, Harald Weinberg. – Nächste Rednerin: Katja Keul.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7296326 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 67 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte Organspende |