Stefan SchmidtDIE GRÜNEN - Beteiligung des Bundes an Integrationskosten
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wieder mehr über Föderalismus gesprochen wird. Bei diesen Diskussionen wird allerdings häufig eine Ebene vergessen, nämlich die kommunale Ebene, also die Städte, die Gemeinden, die Landkreise und – als Bayer möchte ich sie nicht vergessen – die Bezirke. Sie alle sollten bei diesem Gesetz, das wir heute beraten, im Mittelpunkt stehen.
(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Denn sie sind es, die am Ende Geflüchtete versorgen und integrieren. Daher stimmen wir heute Abend auch zu, das allerdings mit Bauchschmerzen; denn die Bundesregierung macht es sich zu einfach. Sie möchte alles, was es an Förderung bereits gibt, fortschreiben. Das ist gut, aber das reicht bei weitem nicht aus.
Das Gesetz ist auf ein Jahr befristet. Damit fehlt den Städten und Gemeinden wieder mal das Wichtigste, nämlich Verlässlichkeit und Planungssicherheit, und das, obwohl die Kosten für Integration in Zukunft wahrscheinlich eher noch ansteigen werden. Außerdem sehen die Kommunen beispielsweise für geduldete Menschen keinen einzigen Cent, weder von den Ländern noch vom Bund. Die Gesamtheit ihrer Ausgaben spiegelt das Gesetz also überhaupt nicht wider. Das kann doch so nicht richtig sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Bundesrat und die kommunalen Spitzenverbände – es wurde bereits angesprochen – haben außerdem festgestellt, dass gar nicht alle versprochenen Mittel vollständig gezahlt werden. Das ist doch eine Schwachstelle des Gesetzes. Das sollte behoben werden; denn der Bund muss hier zu seinen Zusagen stehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu den Kosten der Unterkunft. Das Geld muss direkt bei den Kommunen ankommen. Es ist gut, dass es da keinen Zahlungsumweg über die Länder gibt. Aber von den Entlastungen profitieren vor allem die wirtschaftsstarken Kommunen, und das ist nicht gerecht. Bund, Länder und Kommunen müssen die Versorgung und die Integration von Geflüchteten gemeinsam meistern. Dazu braucht es eine dauerhafte, verlässliche und aufgabengerechte Finanzausstattung vor Ort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele Städte verwenden aber bereits all ihre Mittel, um ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Sie verwenden sie, um Schulgebäude instand zu halten, für einen funktionierenden ÖPNV zu sorgen und zum Beispiel eine gerechte medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum sicherzustellen. Wir müssen wieder mehr Handlungsspielräume für die Kommunen schaffen, auch gerade bei den freiwilligen Aufgaben. Dazu müssen wir die Kommunen strukturell entlasten.
Stärken wir also die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden über das absolute Mindestmaß hinaus. Sorgen wir für ein sinnvolles Fördersystem, in dem Mittel auch abgerufen werden. Finden wir schleunigst eine Anschlussregelung für das vorliegende Gesetz, auf die sich die Kommunen dann auch verlassen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damit schaffen wir gleichwertige Lebensverhältnisse – da sind wir dann tatsächlich bei der Diskussion von heute Morgen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Schmidt, herzlichen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache, nicht ohne die Kollegen Martin Gerster von der SPD-Fraktion und Alois Rainer von der CDU/CSU-Fraktion in besonderer Weise zu würdigen, die ihre Reden zu Protokoll gegeben haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7296595 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 68 |
Tagesordnungspunkt | Beteiligung des Bundes an Integrationskosten |