Sebastian MünzenmaierAfD - Qualifizierungschancengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die 70‑Tage-Regelung ermöglicht die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung und wird sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern äußerst positiv bewertet. Insbesondere die Landwirtschaft und auch die Gastronomie haben bereits in der Vergangenheit äußerst erfolgreich von dieser Regelung Gebrauch gemacht und sollen dies auch weiterhin tun dürfen. Dementsprechend begrüßt die AfD-Fraktion den FDP-Antrag. Und als echte Pragmatiker stimmen wir inhaltlich richtigen Anträgen auch zu, wenn sie von anderen Fraktionen kommen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Es freut mich, dass auch die Regierung mittlerweile erkannt hat, dass diese Regelung sinnvoll ist. Schließlich wollten Sie, Minister Heil, noch im Juni 2018 die Regelung auslaufen lassen. Jetzt ist sie schon Teil des Gesetzentwurfs. Aber dass das Kabinett Merkel inhaltlich äußerst flexibel ist, ist ja nichts Neues und in diesem Fall ausnahmsweise zu begrüßen.
Die üblichen Gegenargumente von links entbehren wie so oft jeglicher Grundlage. Saisonarbeiter gewinnen eben keinen Vorteil, wenn man sie in die Sozialversicherung zwingt und dadurch den Verdienst mindert. Die erworbenen Rentenansprüche würden nicht einmal für das wöchentliche Überraschungsei reichen. Selbst wenn die Rahmenfrist für ALG I, wie im Qualifizierungschancengesetz vorgesehen, auf 30 Monate erhöht wird, würde kaum ein Saisonarbeiter Anspruch erlangen.
Auch im Antrag der Linken, den wir heute debattieren, finden sich durchaus unterstützungswürdige Ansätze, etwa die Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I in Verbindung mit der Beitragszeit. Diese Herangehensweise würde das Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung stärken und würde von uns voll mitgetragen. Ebenso vernünftig ist die Aufhebung der Ausnahmeregelung zum Mindestlohn für neubeschäftigte Langzeitarbeitslose. Wenn der Mindestlohn der Mindestlohn ist, dann kann er auch nicht für Langzeitarbeitslose gekürzt werden, meine Damen und Herren. Ein besserer Weg wäre hier beispielsweise ein Zuschuss der Bundesagentur zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen. So würden wir nicht dem einzelnen Arbeitnehmer schaden.
So viel also zu den guten Punkten Ihres Antrages. Der Rest ist leider wieder einmal die übliche arbeitgeberfeindliche und realitätsferne Sozialistensoße, die Sie großzügig über jedes Fünkchen Realität verteilen.
(Beifall bei der AfD)
Sie fordern Arbeitslosengeldansprüche, bevor Probezeiten überhaupt beendet sind. Sie wollen, dass Arbeitgeber für irgendwelche Weiterbildungen zahlen, die dem eigenen Betrieb gar nichts nützen. Sie wollen einen realitätsfernen Kündigungsschutz, den Sie am liebsten in Jahrzehnten ausdrücken würden usw.
Am allerbesten aber finde ich ehrlich gesagt Ihren Rechtsanspruch auf Weiterbildung mit anschließendem Kündigungsschutz von mindestens einem Jahr. Stellen wir uns ein praktisches Beispiel vor: Da kommt eine Frau, die noch nie gearbeitet hat und einen Job sucht. Nennen wir sie einmal Andrea Mahles. Diese Frau wird also eingestellt und – oh Schreck – versagt auf ganzer Linie. Jetzt überlegt der Betrieb schon: Wie werden wir diese Frau wieder los? Da kommt Andrea auf die super Idee, sie könne eine Weiterbildung machen – sie hat ja einen Rechtsanspruch – und werde dann ein Jahr lang nicht gekündigt. Also macht sie die Weiterbildung „Genderkompetenz in der beruflichen Praxis“. Als Dank darf Andrea jetzt ein weiteres Jahr nicht gekündigt werden. Da Andrea immer wieder gerne singt, macht sie nächstes Jahr die Weiterbildung „Stimme und Körperhaltung“. Wieder darf sie ein Jahr nicht gekündigt werden.
(Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Altherrenwitze!)
Sie wissen es schon: Mit Ihrem komischen Konstrukt sind Kündigungen in Zukunft de facto ausgeschlossen.
Wo wir gerade über Anträge realitätsfremder Ideologen sprechen: Auch Ihr Antrag, liebe Grünen, zeigt, dass die bürgerlichen Gesichter von Baerbock und Habeck nichts als bloße Fassade für tiefrote Gedanken sind.
(Beifall des Abg. Jürgen Braun [AfD] – Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Sie wollen beispielsweise einer Reduzierung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte widersprechen und verweigern sich damit einer Entlastung der Bürger. Da gilt das klassisch-grüne Prinzip: Je mehr die Bürger geschröpft werden, desto mehr können die Grünen umverteilen.
(Beifall bei der AfD – Ulrich Kelber [SPD]: Wir müssen ja die Schäden reparieren, die Schläger wie Sie hinterlassen!)
Meine Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion lehnen Umverteilungsfantasien ab. Wir werden uns auch weiterhin für die Bürger dieses Landes einsetzen, die jeden Morgen aufstehen, arbeiten gehen und Steuern zahlen, damit Ihre Tagträumereien finanziert werden können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Was sind Ihre Vorschläge? Gar nichts!)
Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort hat die Kollegin Antje Lezius für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7296654 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 69 |
Tagesordnungspunkt | Qualifizierungschancengesetz |