30.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 69 / Zusatzpunkt 17

Max StraubingerCDU/CSU - Qualifizierungschancengesetz

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende eines Gesetzgebungsverfahrens, und es zeigt sich sehr deutlich, dass dieser Gesetzentwurf die große und breite Zustimmung dieses Hauses erfahren wird.

(Zuruf von der AfD: Allzu viele sind nicht da!)

Alles, was an Kritik angeführt worden ist, hat sich eher auf Verfahrensfragen beschränkt.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)

Aber am Inhalt des Gesetzentwurfs konnte wenig Kritik angeführt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das ist auch richtig so. Denn die Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und sie auf die zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten, die die Digitalisierung und die Veränderung der Arbeitswelt mit sich bringen, ist richtig und notwendig und wird auch kräftig untermauert.

Aber ich frage mich auch: Wer soll diese Qualifizierung durchführen? Das sind natürlich unsere Handwerkskammern, die IHKs und die Gewerkschaften. Ich betrachte es als Unverschämtheit, Herr Kollege Schneider, wenn Sie diese als „gut vernetzte Beutegemeinschaften“ diffamieren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wenn hier möglicherweise jemand als Beutegemeinschaft zu bezeichnen wäre, dann müsste man vielleicht die undurchsichtigen Finanzierungsströme bei der AfD als Beutegemeinschaft bezeichnen,

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

aber wirklich nicht die guten Institute, die uns die gute Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten, verehrte Damen und Herren.

Es ist notwendig, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten – das ist ständige Unionsaufgabe – und den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzusenken. Das ist die Aufgabe der Koalition mit unserem Ministerium an der Spitze. Das ist eine gute Voraussetzung für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Verbesserung des Arbeitslosengeldbezuges, eingehend auf veränderte Arbeitswelten, kurzfristige Beschäftigung und dergleichen mehr sind eine hervorragende Sache. Auch die Stärkung der Tarifpartnerschaft ist notwendig.

Es wurde heute viel kritisiert wegen der Verfahren und vor allen Dingen wegen der Regelungen bei der Tarifeinheit. Aber es ist auch notwendig, dass der Gesetzgeber sehr schnell und flexibel den Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Hofabgabeklausel – die Hofabgabe ist ja nicht aus Jux und Tollerei geschaffen worden, sondern um die Strukturveränderungen in der Wirtschaft zu unterstützen und zu gewährleisten – erklärt hat, dass sie unter den neuesten Gegebenheiten auch in der Bewirtschaftung und der Entwicklung in der Landwirtschaft nicht mehr notwendig ist und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, ist es entscheidend, dass wir als Gesetzgeber sehr schnell handeln und in diesem Fall die Hofabgabeklausel abschaffen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hätte man aber schon Jahrzehnte früher drauf kommen können!)

Dies wird begleitet von einem weiterhin eigenständigen agrarsozialen System. Die agrarstrukturellen Maßnahmen – federführend ausgearbeitet von der Kollegin Marlene Mortler – werden verbessert. Damit können die Agrarstrukturen weiterentwickelt und das agrarsoziale Sicherungssystem als eigenständiges System gestärkt werden. Weil es damit einhergehend veränderte Zahlungsströme in den vier Bereichen der agrarsozialen Sicherung geben wird, werden diese Zahlungsströme überprüft, was sich im Bundeshaushalt 2020 entsprechend niederschlagen wird. Es kann nicht sein, dass wegen der Abschaffung der Hofabgabeklausel die aktiven Landwirte mit höheren Beiträgen belastet werden. Dafür werden wir einstehen; und dafür werden wir gemeinsam in dieser Koalition sorgen, verehrte Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich glaube, es ist schon mitentscheidend, dass die 70-Tage-Regelung für die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern verstetigt und als Dauergesetzgebung Gültigkeit haben wird. Dies ist für die Obstbaubetriebe oder den Gurkenanbau, der ja in meiner Heimat in besonderer Weise anzutreffen ist, von großer Bedeutung. Auch die Gastwirtschaft in Saisonbereichen muss ausländische Saisonarbeitskräfte anwerben können. Es ist in diesem Fall nicht so, dass sie dann schnellstmöglich irgendwelche Solidaransprüche an das gesetzliche deutsche Solidarsystem anmelden wollen, sondern sie wollen hier im Prinzip gut entlohnt sein; und es soll unbürokratisch erfolgen. Deshalb danke ich dafür, dass wir uns durchringen konnten, die 70-Tage-Regelung zu verstetigen und damit dauerhaft Sicherheit für die Betriebe zu gewährleisten. In diesem Sinne bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie dem Gesetzentwurf vorbehaltlos zu.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der FDP: Vorbehaltlos läuft gar nichts!)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7296663
Wahlperiode 19
Sitzung 69
Tagesordnungspunkt Qualifizierungschancengesetz
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