30.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 69 / Tagesordnungspunkt 12

Frank HeinrichCDU/CSU - Gesetzlicher Mindestlohn

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über den Antrag der Linken,

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben auch einen Antrag vorgelegt! Nicht gelesen?)

den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen. Im Jahr 2014 haben wir sehr lebendige Debatten hier im Deutschen Bundestag geführt und dann entschieden, diesen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dafür haben wir 18 Jahre gebraucht!)

Anfang 2015 trat er in Kraft. Viele der Anwesenden haben gut in Erinnerung, wie die Debatten nicht nur hier im Haus, sondern auch in der öffentlichen Diskussion abliefen. Wir haben uns viele Mahnungen anhören und Schreckgespenster an die Wand malen lassen müssen. Der Kollege Zimmer hat vorhin darauf hingewiesen. Es wurden Mutmaßungen ins Feld geführt, was alles passieren würde. Ich erinnere mich, dass wir als CDU/CSU-Fraktion bereit waren, diese unterste Linie einzuziehen. Kollege Rützel hat das ebenfalls angesprochen.

Ich erinnere mich aber auch daran, dass wir immer gesagt haben: Wir brauchen eine noch klarere Differenzierung. Regionale und branchenspezifische Unterschiede sollten bei dem Machen dieses Werks berücksichtigt werden. Auch an eine andere Mahnung erinnere ich mich. Manche haben vorhergesagt, dass wir möglicherweise immer wieder diese Diskussion führen und einen politischen Überbietungswettbewerb einleiten könnten.

Viele dieser Vorurteile haben sich als substanzlos erwiesen. Der letzte Punkt nicht.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Falsch!)

Wir diskutieren das immer wieder, sowohl hier als auch draußen und in Wahlkämpfen. Wir glauben aber, dass ein von der Politik festgelegter Mindestlohn immer Gefahr läuft, eben nur ein wahlkampfbedingter Lohn zu sein.

Letzten Montag hatten wir die besagte Anhörung. Ich möchte einige Aussagen herausgreifen und begründen, warum wir dem Ansinnen Ihres Antrages nicht folgen können, was Sie nicht grob verwundern wird. Wir haben verstanden und sind der festen Überzeugung – das wurde auch in vielen Aussagen der Angehörten deutlich –: Die Festlegung der Höhe des Mindestlohns soll auch zukünftig bei der Mindestlohnkommission bleiben. – Darin bestand große Einigkeit, auch unter den Sachverständigen dieser Anhörung. Das hat sich bewährt. Die können das viel besser, hat Kollege Rützel gesagt. Wir brauchen dort die Tarifpartner, die das unabhängig von uns machen. Sie haben diese Arbeit gut gemacht, und deshalb haben wir die Anpassungen erlebt und werden in 32 Tagen eine erneute Anpassung erleben.

Ebenso gab es recht große Einigkeit darüber, dass der Mindestlohn in seiner jetzigen Form Armut als solche gar nicht verhindert. Wir als CDU/CSU sagen: Mindestlohn ist kein armutsbekämpfendes oder sozialpolitisches In­strument, sondern ein wettbewerbspolitisches. Das ist ganz bewusst so, um Mindestlohn nicht zum Spielball des politischen Wettbewerbes, von Wahlkämpfen oder einer gewissen Polemik, die damit einhergeht, zu machen. Selbst der DGB hat bekräftigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nur eine der Stellschrauben bei der Armutsbekämpfung ist.

Es gab Unterschiede – Sie haben das in der Debatte teilweise auch verfolgen können –, ob die Mindestlohnkommission Erhöhungen gegebenenfalls flexibler gestalten könnte, das heißt, den Entscheidungsspielraum der Kommission zu vergrößern. Vorausgeschickt: Jetzt schon ist der Mindestlohnkommission die Möglichkeit gegeben, diesen Mindestlohn auch erhöht vorzuschlagen. Einige wollten eine weniger enge Bindung – das haben Sie als Grüne ins Feld geworfen – der Kommission an die Tariflohnentwicklung, andere wollen genau das nicht; nicht nur die Koalition, sondern auch die FDP. Sie als FDP – da sind wir uns sehr nahe – wollen ganz bewusst eine Unabhängigkeit dieser Kommission als ordnungspolitische Voraussetzung für die Stabilität am Arbeitsmarkt.

Deshalb – ich komme gleich zum Ende –: Gegen die Anhebung des Mindestlohns in einem einzigen Schritt – Sie schreiben in Ihrem Antrag: um das niedrige Ausgangsniveau auszugleichen – spricht Folgendes: Es besteht relativ große Einigkeit darüber, dass mit dem Mindestlohn regional unterschiedliche Lebenshaltungskosten nicht ausgeglichen werden können. In Ballungszentren und knapp daneben ist es ein großer Unterschied, ob er existenzsichernd ist oder nicht. Das hat nicht nur mit Ost und West zu tun. Bei schneller Anhebung des Einstiegslohns könnten alle Löhne und Gehälter nach oben gedrückt werden. Das war eine Aussage von den Liberalen. Uns ist wichtig, dass der Fortbestand des Lohnabstandsgebotes eingehalten wird.

Deshalb zusammenfassend: Eine Mindestlohnfestsetzung sollte evidenzbasiert erfolgen. Das scheint mir mit der Mindestlohnkommission zu glücken. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die auch teilweise von der Mindestlohnkommission in Auftrag gegeben wurden, wurden dabei berücksichtigt. Wir sehen keine Defizite, die es zu korrigieren gäbe. So viel in gebotener Kürze, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Kollege Pascal Kober hat das Wort für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7296734
Wahlperiode 19
Sitzung 69
Tagesordnungspunkt Gesetzlicher Mindestlohn
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