13.12.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 71 / Tagesordnungspunkt 18

Karin MaagCDU/CSU - Terminservice- und Versorgungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor allem: Lieber Kollege Lauterbach! Ich war ja wirklich beeindruckt und freue mich, dass Sie jetzt endlich mit uns der Meinung sind, dass gesetzlich Versicherte auch ohne Bürgerversicherung bessergestellt werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Aber noch nicht ausreichend!)

Schon das war wirklich ein erkennbarer Fortschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir schaffen jetzt gemeinsam einen besseren Zugang zur ambulanten Versorgung für alle und verkürzen die Wartezeiten für alle, genau so wie wir es den Wählerinnen und Wählern versprochen haben. Das setzen wir jetzt zügig und konkret um.

Wie wir das umsetzen, haben wir adressiert: Die Terminservicestellen zum Beispiel vermitteln bereits heute innerhalb einer Woche den Termin beim Facharzt, mit einer Wartezeit von maximal vier Wochen. Künftig werden die Termine bei Haus- und Kinderärzten vermittelt, und die Terminservicestellen unterstützen unter der Telefonnummer 116117 künftig auch die Suche nach dem dauerhaft betreuenden Haus- und Kinderarzt. Diese und viele weitere Verbesserungen – zum Beispiel beim Zahnersatz, bei der Versorgung von Versicherten mit HIV-Risiko oder bei der Ermöglichung künstlicher Befruchtung nach schweren Krankheiten – sieht dieser Gesetzentwurf vor.

Nun geht mein Appell an die Ärzteschaft: Wir wollen gerne mit Ihnen Versorgung gestalten. – Deshalb folgt der Gesetzentwurf einer sehr einfachen Logik: Dort, wo wir mehr Leistung adressieren, wird selbstverständlich auch mehr Leistung bezahlt. Wir schätzen und anerkennen die Leistungen und den außerordentlichen Einsatz der Vertragsärzteschaft. Gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass es unsere Aufgabe ist, Zugangshürden für alle Patienten abzuschaffen.

(Abg. Dr. Christoph Hoffmann [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Deshalb zum Stichwort „Steuerung“. Aus Sicht der Ärzte ist die Forderung nach einer koordinierten, gesteuerten Inanspruchnahme der Ressource „Arzt“ sicher richtig.

Kollegin Maag, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung aus der FDP-Fraktion?

Wir machen das nachher, am Ende, Herr Kollege. – Also: Die koordinierte, gesteuerte Inanspruchnahme der Ressource „Arzt“ ist aus Sicht der Ärzte sicher richtig, aber genauso richtig ist es aus Sicht der Kassen und der Beitragszahler, den Grundsatz der Beitragsstabilität zu erhalten. Und wir in der Politik – vor allen Dingen, wenn wir eine Fraktion mit Verantwortung sind – müssen diesen Spagat gestalten. Das ist das Wesentliche.

Jetzt fordern AfD und FDP die Entbudgetierung. Offensichtlich ist für Sie die Beitragssatzstabilität also herzlich überflüssig.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ein Quatsch!)

Offensichtlich ist es Ihnen entgangen, dass bereits heute ein Drittel aller vertragsärztlichen Leistungen extrabudgetär vergütet werden. Offensichtlich ist Ihnen auch entgangen, dass der Anteil der so geförderten Leistungen seit Jahren zunimmt.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Dann können Sie es gleich richtig machen!)

Offensichtlich ist Ihnen gar nicht bekannt, dass in den Fällen des § 87b und § 100 die Fallzahlenbegrenzungen heute gar nicht angewendet werden dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])

Und offensichtlich ignorieren Sie, dass mit unserem Entwurf bereits verbindliche Vorgaben zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten festgestellt werden, und das finde ich einfach jammerschade.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teil des TSVG ist auch das Heilmittelpaket. Für unsere Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen heben wir die Obergrenze für Vertragsverhandlungen an. Wir kehren von der Anbindung an die Grundlohnsumme komplett ab, heben zusätzlich die Honorare an, übertragen ihnen die Versorgungsverantwortung für die Art der Leistungserbringung

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für eine Leistung?)

und gehen einen wichtigen und richtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Es wird eine elektronische Patientenakte geben, und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie das elektronische Rezept werden dann im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Smartphones und Tablets – auch das ist eine schöne Botschaft – werden es künftig möglich machen, dass die Versicherten auf ihre Daten zugreifen können.

Wir haben gemeinsam ein Interesse, dass die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen erhalten werden muss. Auch dort muss sich jeder Bürger auf eine wohnortnahe, zügige und gute Versorgung verlassen können. Auch dort muss es attraktiv bleiben, sich als Arzt niederzulassen. Deswegen heben wir dort die Zulassungssperren für Neuniederlassungen auf. Mehr noch: Für Ärzte, die dort praktizieren, werden die regionalen Zuschläge verpflichtend bezahlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Stichwort „flächendeckende Versorgung“ ist mir und meinen Kollegen aus der AG Gesundheit auch die aktuelle Diskussion um die Versorgung mit Apotheken ein Anliegen. Meine Haltung zum Versandhandelsverbot ist bekannt. Die Diskussion über die Gleichpreisigkeit kann man führen; aber Boni, die ausschließlich ausländische Versandhändler gewähren sollen, tragen ganz sicher nicht dazu bei, dass eine flächendeckende Apothekenversorgung erhalten bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ein letztes Thema: Die MVZ-Gründung durch Kapitalinvestoren macht uns Sorgen.

Kollegin Maag.

Ich komme gleich zum Schluss.

Moment. – Sie können gerne weiterreden. Das geht dann aber auf Kosten Ihrer Kollegen.

Ich komme zum Schlusssatz. – Wir werden uns dieses Themas annehmen. Wir wollen keine Katalysatoren zur Gewinnmaximierung in unserem Gesundheitssystem. – Ich freue mich auf die Beratungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bevor wir weitermachen, ein kleiner Hinweis: Ich werde, wenn sich jemand zu einer Frage oder Bemerkung meldet, immer fragen, ob das zugelassen wird. Eine Ablehnung einer solchen Frage oder Bemerkung zieht aber nicht nach sich, dass ich dann das Wort zu einer Kurzintervention erteile; das wird je nach Situation entschieden. Das heißt: Kurzinterventionen werden jeweils vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin gewährt und nicht von den Rednerinnen und Rednern. Das sollten wir auch im Laufe des weiteren Tages beachten.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und der Nacht!)

Dann kommen wir durch unsere Tagesordnung und unseren Zeitplan.

Das Wort hat der Abgeordnete Detlef Spangenberg für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7307179
Wahlperiode 19
Sitzung 71
Tagesordnungspunkt Terminservice- und Versorgungsgesetz
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