Detlev SpangenbergAfD - Terminservice- und Versorgungsgesetz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens haben wir den Antrag „Einheitliches Prüfverfahren zur fachlichen Eignung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten“. Zuerst stellt sich die Frage: Wer ist für wen da? Der Patient für den Arzt oder der Arzt für den Patienten? Ich denke, die Antwort ist einfach: Der Arzt sollte für den Patienten da sein.
Die Rechtsgrundlage, um eine Approbation zu erhalten, ist § 3 der Bundesärzteordnung. Und üblicherweise ist es so: Wenn jemand drei Mal durch die Prüfung gefallen ist, dann hat er in Deutschland kein Recht mehr, den Arztberuf zu ergreifen. Das dient der Sicherheit der Patienten. Das sind strenge Maßstäbe, meine Damen und Herren, aber wenn Ärzte das deutsche Prüfungssystem nicht absolviert haben, dann müssen wir handeln, weil da Gefahren bestehen.
Der Deutsche Ärztetag vom Mai 2018 hat Folgendes festgestellt: Überprüfungen haben bestätigt, dass teilweise unzureichende Kenntnisse bei ausländischen Ärzten vorliegen. Es gab mehrere Fälle, wo ausländische Studienbescheinigungen gefälscht waren oder nicht den deutschen Anforderungen oder der Qualifikation generell genügten, mit der Folge von Behandlungsfehlern und sogar nachgewiesenen Todesfällen. – Meine Damen und Herren, das Patientenwohl geht hier vor.
Der Deutsche Ärztetag hat weiterhin festgestellt: Die Integration ausländischer Ärzte ist unzureichend. Die tatsächliche Qualifikation reicht oft nicht aus, trotz Bescheinigungen. Auch Fälschungen auf Originalpapier sind nachgewiesen worden, und das auch bei Ärzten aus europäischen Staaten.
(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Holland!)
Meine Damen und Herren, § 3 Absatz 1 der Bundesärzteordnung beinhaltet eine Ausnahmeregelung für Ärzte aus dem europäischen Ausland. Wenn sie in Deutschland durchgefallen sind, können sie trotzdem, wenn sie die Prüfung im europäischen Ausland bestanden haben, als Arzt arbeiten. Aber, wie ich eben sagte, gab es auch bei diesen Fällen Unzulänglichkeiten, die zu Fehlbehandlungen geführt haben. Ich betone noch einmal das Patientenwohl.
Die mangelnden Sprachkenntnisse des ausländischen Arztes ermöglichen keine ausreichende Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Es kann auch keine psychologische Betreuung bzw. kein fachliches, verständliches Erläutern während der Behandlung stattfinden. Auch das ist eingeschränkt oder nicht möglich.
Jetzt komme ich zum Kernsatz: Ausländische Ärzte, meine Damen und Herren, sind nicht ideologisch als förderwürdige Ausländer zu sehen. Der Patient und die Sicherheit unseres Gesundheitswesens stehen im Vordergrund, nicht die Integration des ausländischen Arztes am Krankenbett.
(Beifall bei der AfD)
Das kann es nicht sein. Wenn wir das zulassen, schwindet das Vertrauen der Patienten in ausländische Ärzte, und das wollen wir doch bestimmt alle gemeinsam nicht.
Deswegen sind unsere Forderungen: Nachweis des fachlichen Kenntnisstandes auf deutschem Niveau ohne jedwede Zugeständnisse einfordern, gegebenenfalls die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, GfG, ausbauen und keine Gleichwertigkeit ärztlicher Kenntnisse nach Aktenlage anerkennen. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Sachbearbeiter nach Aktenlage die Gleichwertigkeit anerkannt haben, mit den eben genannten Folgen. Die Sprachkenntnisse eines praktizierenden Arztes sollten mindestens auf dem Niveau der Stufe C 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen sein. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass ein Antragsteller bei Ablehnung nicht in einem anderen Bundesland die Möglichkeit bekommen kann, es dort noch mal zu versuchen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ärztemangel ist nur durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Studienplätze zu beheben. Die Attraktivität des Arztberufes auch im ländlichen Raum – so auch die Forderung von Professor Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer – muss erhöht werden. Gesundheitspolitik dürfte keine Parteienpolitik sein. Wenn wir Ärzte aus Ländern holen, in die wir Entwicklungshilfe schicken, wird diese dadurch an und für sich konterkariert; das ist doch logisch. Außerdem ist das, was wir da machen, Neokolonialismus. Wir sollten die Ärzte ermuntern, in ihrem eigenen Land zu praktizieren. Dort werden sie gebraucht.
Recht vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sabine Dittmar das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307181 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | Terminservice- und Versorgungsgesetz |