13.12.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 71 / Tagesordnungspunkt 18

Sabine DittmarSPD - Terminservice- und Versorgungsgesetz

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Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt wieder zum Thema der aktuellen Aussprache zurückkommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Alexander Krauß [CDU/CSU])

Für uns Sozialdemokraten ist es wichtig, dass jeder unabhängig von Wohnort, Einkommen und Versichertenstatus einen guten Zugang zur medizinischen Versorgung erhält. Da gibt es, obwohl wir unbestritten eine sehr hohe Versorgungsqualität haben, nach wie vor Defizite. Vermutlich kann jeder von uns aus seinem eigenen Umfeld, aus persönlichen Erfahrungen berichten, wie schwierig es oftmals ist, einen Facharzttermin zu bekommen. Auch wenn es die verfasste Ärzteschaft anders darstellt: Wartezeiten von mehreren Monaten sind für gesetzlich Krankenversicherte keine Seltenheit. Das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb werden wir mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz dafür sorgen, dass der Zugang zur ärztlichen Sprechstunde deutlich schneller und spürbar besser wird.

(Dr. Achim Kessler [DIE LINKE]: Das ist doch Augenwischerei!)

Im Gesetzentwurf sind hierfür verschiedene Einzelmaßnahmen vorgesehen: Der Ausbau der Terminservicestellen, die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten und vor allem auch die mit Aufschlag und Extrabudget vergütete Neuaufnahme von Patientinnen und Patienten sind hier sicherlich von zentraler Bedeutung.

Besonderes Augenmerk werden wir auch auf die psychotherapeutische Versorgung legen. Häufig müssen Patienten und Patientinnen trotz neuer Psychotherapieleitlinie, trotz Akutsprechstunde monatelang auf die notwendige Weiterbehandlung warten. Das ist nicht zumutbar, und hier haben wir – das ist ja schon von vielen festgestellt worden – unbestritten Handlungsbedarf. Deshalb sage ich jetzt hier in aller Deutlichkeit – auch der Minister hat es ja zwischenzeitlich angedeutet –: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden dieses Problem nicht lösen, sondern eher verschärfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])

Erst heute Morgen wurde eine Petition mit fast 200 000 Unterschriften übergeben. Den Betroffenen kann ich eine Botschaft mitgeben. Für uns als SPD ist klar: Statt zusätzliche Hürden aufzubauen, müssen wir dafür sorgen, dass es einen flächendeckenden und zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Therapie gibt, einer Behandlung, die sich in Art und Umfang an den Bedürfnissen der Patienten orientiert.

(Beifall bei der SPD – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, die Bedarfszahlen anpassen! Das geht ganz schnell!)

Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es auch bei den vorgesehenen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren. MVZs spielen in der Versorgungslandschaft eine wichtige Rolle sowohl für die Patientinnen und Patienten, die sehr viel einfacher interdisziplinär behandelt werden können, als auch für viele Ärztinnen und Ärzte, denen dieses Versorgungsangebot, das flexible Arbeitszeiten und Teamarbeit ermöglicht, sehr entgegenkommt. Insofern sind MVZs in vielen Gebieten aus der Versorgung nicht mehr wegzudenken. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, dass keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden, die diese Versorgungsform gefährden, zum Beispiel dann, wenn es um die Nachbesetzung von Arztstellen geht.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist ein echtes Omnibusgesetz – es ist schon gesagt worden – mit sehr vielen Detailregelungen. Ich möchte explizit ein Thema herausgreifen, weil es mir sehr wichtig ist: die Kryokonservierung. Patienten, die in jungen Jahren eine Diagnose erhalten – Krebs, aber auch andere Diagnosen wie zum Beispiel rheumatoide Arthritis – und sich einer Therapie unterziehen müssen, die die Fertilität oder Zeugungsfähigkeit beeinträchtigt, haben neben vielen anderen Sorgen auch die Frage: Werde ich nach erfolgter Therapie eigene Kinder haben können? Bislang mussten die Kosten für die Ei- und Samenzellkonservierung selbst bezahlt werden, und hier, meine Damen und Herren, sprechen wir von mehreren Tausend Euro. Für viele war und ist das nicht leistbar. Mit dem Gesetz, das hier als Entwurf vorliegt, schließen wir endlich eine nicht hinnehmbare Regelungslücke. Künftig wird die Kryokonservierung Kassenleistung. Damit nehmen wir den Patientinnen und Patienten in einer ohnehin schwierigen Situation die finanzielle Sorge und schenken Hoffnung und Möglichkeit, nach der Genesung den Kinderwunsch zu erfüllen.

(Beifall bei der SPD)

Auch das ist soziale und patientenorientierte Gesundheitspolitik, auf die wir stolz sein können.

Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen; denn da werden wir aus einem guten Gesetzentwurf ein noch sehr viel besseres Gesetz machen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Dr. Andrew ­Ullmann das Wort.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7307182
Wahlperiode 19
Sitzung 71
Tagesordnungspunkt Terminservice- und Versorgungsgesetz
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