Erich IrlstorferCDU/CSU - Terminservice- und Versorgungsgesetz
Verehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte befassen wir uns mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und eine bessere Versorgung in Deutschland. Ich möchte hier schon die Grundsätzlichkeiten dieses Gesetzentwurfs herausstellen, und ich möchte vorab klarstellen: Wir schätzen die ärztlichen und die medizinischen Berufe und wollen dieses System verbessern und zukunftsfähig machen; wir wollen nicht irgendjemanden anprangern, gängeln oder sonst irgendetwas.
(Beifall bei der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das haben Sie aber nicht geschafft!)
Ich möchte aber auch klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren – denn hier wird immer wieder das Thema Bürgerversicherung angedeutet –: Das ist jetzt kein Einstieg in eine Bürgerversicherung, sondern es sind Zukunftsmaßnahmen in einem System. Es geht darum, dass wir hier zu einer gerechten Lösung kommen. Diese Verbesserung der Situation von gesetzlich Versicherten war überfällig, und deshalb haben wir hier einen Plan und einen Vorschlag.
Ich möchte aber auch ganz klar sagen, dass aus meiner Sicht dieses Gesetz der richtige Ansatzpunkt sein kann, um den Alltagsproblemen der Menschen entgegenzukommen. Es ist doch kein Widerspruch, dass man versucht, für gesetzlich Versicherte einen Vorteil und eine Verbesserung zu schaffen, ohne dass man sofort den ganzen medizinischen Betrieb gegen sich aufbringt.
Ich finde es auch nicht negativ, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir einen Vorschlag präsentieren, den wir jetzt auch mit aller fachlichen Expertise diskutieren. Das ist doch notwendig, und ich glaube, das zeichnet auch eine gute und lebendige Demokratie aus.
Wir haben einen Grundsatz, und dieser Grundsatz lautet: Wer mehr und zusätzlich leistet, soll auch dafür vergütet werden. Das ist anständig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Oh! Da ist aber noch ganz viel zu tun!)
Die einzelnen Verbesserungen wurden schon angesprochen. Sie kennen das Ganze ja.
Ich möchte noch einmal das Thema Kinderwunsch herausstellen, das von meinem Vorredner Herrn Dr. Ullmann angesprochen worden ist. Damit wird doch eine Lücke geschlossen, die wir bis jetzt hatten. Ich denke, dass man in diesem parlamentarischen Prozess Ihre berechtigten oder unberechtigten Punkte – ich habe das nicht so gesehen, das sage ich ganz ehrlich, aber ich nehme natürlich Ihre Auffassung zur Kenntnis – diskutieren sollte. Lassen Sie uns das doch diskutieren.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Gerne! Jederzeit!)
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie werden doch auch die Einwände der Kinder- und Jugendärzte bekommen haben, die bei uns in einer hohen Anzahl eingegangen sind.
Kollege Irlstorfer, ich habe die Uhr angehalten und frage Sie, ob Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Schinnenburg zulassen.
Bitte, gerne.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gesagt, Sie wollen ein Gesetz machen, das den Menschen nützt. Stellen Sie sich einen Moment vor, ein enger Verwandter von Ihnen hat ein psychisches Problem. Was sagen Sie dem, wenn er nun hört, dass er ab 1. April nicht mehr direkt in eine Therapie gehen kann, sondern dass er sich erst einem Dritten offenbaren muss. Wie können Sie das verantworten?
(Alexander Krauß [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch! Lesen Sie doch erst mal den Gesetzentwurf durch, ehe Sie so eine Frage stellen!)
Herr Kollege, ich habe das so nicht wahrgenommen. Sie nehmen das so wahr. Ich kenne diese Briefe auch; ich bekomme sie natürlich ebenfalls. Es ist doch unsere Aufgabe als Parlamentarier – dafür ist der parlamentarische Prozess da –, dann, wenn wir der Meinung sind, dass das, was in dem Gesetzentwurf verankert ist, richtig und notwendig ist, aber dass es von der Formulierung her Ungereimtheiten gibt, diese Dinge klarzustellen; das können wir als Politiker doch im Endeffekt zurechtzurren. Deshalb müssen wir mit den Menschen reden. Wir müssen diese Einwände ernst nehmen und dementsprechend behandeln.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass wir die Einwände, die aus der Ärzteschaft, aus der Bürgerschaft und von den Betroffenen kommen, nicht einfach ad acta legen, sondern dass wir im parlamentarischen Verfahren und natürlich auch in der Anhörung sehr genau diesen Dialog führen werden.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Wunderbar!)
Wir haben kein Interesse, irgendetwas zur reinen Selbstdarstellung auf die Piste zu bringen, das den Menschen nicht weiterhilft. Das ist die Unterstellung, die in dieser Debatte mitschwingt, und die stört mich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das hat niemand behauptet!)
– Aber es schwingt mit, Frau Kollegin.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Nee, nee! Da stimmt was mit Ihren Schwingungen nicht!)
Dies ist unsere vorderste Aufgabe. Wir haben ein gutes Grundlagenpapier. Ich danke dem Minister und dem Ministerium ausdrücklich dafür, dass wir hier ein ordentliches Papier haben, das die Diskussionsgrundlage für die nächsten Monate sein wird. Ich kann nur parteiübergreifend alle darum bitten, diesen Prozess zu unterstützen und ihn aufrecht und ehrlich zu führen. Ich hoffe, das wird uns gelingen, und wir werden dann ein ordentliches Gesetz verabschieden.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Bettina Müller das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307185 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | Terminservice- und Versorgungsgesetz |