Stefan KeuterAfD - Solidaritätszuschlag
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit März 2018, also seit gut neun Monaten, berät der Deutsche Bundestag über die Anträge der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages. In dieser Zeit trägt eine Frau normalerweise ein Kind aus. Betrachten wir einmal die Schwangerschaft dieses Antrags.
Am 15. März hatte ich an dieser Stelle zu unserem Antrag gesprochen und diesen erläutert. Das Plenum hatte die Überweisung in den Finanzausschuss beschlossen. In der zehnten bis zwölften Woche einer Schwangerschaft findet in der Regel eine große Vorsorgeuntersuchung statt, ein Ultraschallbild wird gefertigt, und der Frauenarzt
(Marianne Schieder [SPD]: Oder die Frauenärztin! So weit sind wir schon!)
prüft die Gesundheit von Mutter und Kind auf Herz und Nieren. So war es auch hier: Gut drei Monate nach meiner Rede befasste sich der Finanzausschuss am 27. Juni in einer öffentlichen Anhörung mit namhaften Steuer- und Verfassungsexperten mit dem Thema Abschaffung des Solidaritätszuschlages.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Sie waren gar nicht da!)
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, führte hier noch mal sehr deutlich aus, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlages von der Verfassung nicht mehr gedeckt sei. Der Solidaritätszuschlag darf nur zur Deckung eines wirklich bestehenden zusätzlichen Finanzbedarfes des Bundes erhoben werden. Professor Papier erläuterte, dass dieser Finanzbedarf spätestens mit dem Ablauf des Solidarpaktes II offenkundig und objektiv nicht mehr bestehen wird. Daher hat er hier verfassungsmäßige Bedenken, sollte der Solidaritätszuschlag weiter erhoben werden. – Voilà, volle AfD-Position.
Der Koalitionsvertrag sieht nun eine Abschaffung des Solis zum Ende der Legislaturperiode vor – das ist in knapp drei Jahren –, aber nur für 90 Prozent der Steuerzahler. Die übrigen 10 Prozent zahlen weiterhin etwa die Hälfte des heutigen Soli-Aufkommens, welches inzwischen 18 Milliarden Euro jährlich beträgt. Dieses Vorhaben ist also bloße Augenwischerei. Eine echte, spürbare Entlastung der Steuerzahler findet zumindest quantitativ gar nicht statt, wenn es überhaupt dazu kommen sollte.
Aber zurück zur Schwangerschaft. In den weiteren Monaten wächst und gedeiht das Kind im Bauche der Mutter. Auch wieder eine Parallele zu unserem Antrag: Es dauerte Monate, bis der Finanzausschuss eine Entscheidung traf. Man könnte dies auch zeitlich eingrenzen: bis nach den Landtagswahlen in Bayern und Hessen. Offensichtlich hatten die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD überhaupt gar kein Interesse, dieses für sie heikle Thema im Wahlkampf thematisiert zu wissen. Es hieß immer, es gebe noch Beratungsbedarf.
In fünf Sitzungen des Finanzausschusses im September und Oktober wurde das Thema nicht beraten. Erst Ende November trug die SPD diese Verschleppungstaktik nicht mehr mit; also bis zur letzten Sitzung vor dem CDU-Parteitag. – Meine Damen und Herren, so taktieren Altparteien. Dies hat mit guter Politik für unser Land nichts mehr zu tun.
(Beifall bei der AfD)
Schauen wir uns einmal die Standpunkte an: Die SPD – wir haben ja gerade gehört, welche Position sie vertritt – will den Soli am liebsten gar nicht abschaffen. Sozis glauben ja grundsätzlich, dass der Staat mit dem Geld der Bürger besser wirtschaften kann als der Bürger selber. Die CDU/CSU hat das Geld schon verplant. Deshalb will sie den Soli erst zum Ende der Legislaturperiode schrittchenweise abschaffen. Nun hat aber der CDU-Parteitag mehrheitlich beschlossen, den Solidaritätszuschlag schon zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2021 für alle Bürger abzuschaffen. Ob dies der Koalitionspartner mitmacht? Ich bin neugierig und gespannt, ob das so eintreten wird.
Die AfD steht für eine sofortige Abschaffung des Solis. Die FDP möchte dies erst 2019 tun. Linke und Grüne wollen – wen wundert es? – am Soli festhalten. Unser Antrag auf sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlages wurde im Ausschuss abgelehnt. Ich befürchte also, dass dieser Antrag eine Totgeburt sein wird. Wir werden es ja gleich sehen.
Wir stimmen hier gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses, um den Bürgern zu zeigen, dass wir diese verfassungswidrige Sondersteuer sofort abschaffen wollen.
(Beifall bei der AfD)
Ich sage hier heute ganz klar: Der Soli ist überflüssig wie ein Kropf. Er ist verfassungswidrig. Geben wir den Bürgern zurück, was ihnen zusteht, und entlasten wir somit auch die Bürokratie, und das am besten sofort. Dann klappt es auch wieder mit dem Wähler, so wie bei der AfD.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Stefan Keuter. – Nächster Redner: Olav Gutting für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307640 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | Solidaritätszuschlag |