Wilfried OellersCDU/CSU - EU-Gas-Geräte-Verordnung; Änderung SGB IX und XII
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in der Tat einen Gesetzentwurf mit zwei sehr unterschiedlichen Themenbereichen. Zum einen geht es um die Umsetzung einer europäischen Verordnung zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt – insbesondere für persönliche Schutzausrüstungen – in nationales Recht. Der Kollege Michael Gerdes ist ja schon ausführlich darauf eingegangen. Auf diese Ausführungen möchte ich verweisen.
Als Behindertenbeauftragter unserer Fraktion möchte ich mein Augenmerk insbesondere auf den zweiten großen Teil richten, und zwar geht es da um Lückenschließungen in den Sozialgesetzbüchern IX und XII. Was heißt das im Konkreten? Vor allem wollen wir mit den Veränderungen dafür sorgen, dass Pflegefamilien weiterhin Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten können. Warum ist das wichtig? Sie sorgen sich um behinderte Kinder und Jugendliche und geben ihnen ein familiäres Umfeld, sodass sie nicht in stationären Behinderteneinrichtungen aufgenommen werden müssen.
Und, ja, in der letzten Legislaturperiode war eigentlich vorgesehen, noch eine Änderung im Sozialgesetzbuch VIII vorzunehmen, insbesondere, um eine Fristverlängerung bzw. Leistungen entsprechend aufzunehmen. Dazu kam es leider nicht, sodass wir diese Regelung mit dem heutigen Gesetzentwurf entfristen müssen, weil die Frist nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres läuft. Wenn wir diese Entfristung nicht vornehmen würden, würden die genannten Familien ab dem 1. Januar 2019 keine Leistungen mehr beziehen können. Mit der Entfristung wollen wir Rechtssicherheit für diese Familien und insbesondere für die Kinder und Jugendlichen schaffen.
Weitere Änderungen werden wir vornehmen, indem wir zum Beispiel Prüfrechte für die Träger der Sozialhilfe konkretisieren und weiterentwickeln, damit die Qualität der Leistungen nicht nur, wie bisher, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, sondern auch von den Leistungsträgern überprüft wird. Das sind – das muss man betonen – anlassbezogene Prüfungen, und es sollen auch keine Doppelprüfungen stattfinden. Daher möchte ich sofort der Kritik entgegenwirken, dass es hier vielleicht zu Doppelprüfungen und zu Mehraufwand kommen könnte.
Darüber hinaus werden die Erbringer der Leistungen – bei Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen – verpflichtet, Auskünfte und Unterlagen für Qualitätsprüfungen vorzulegen. Der Datenaustausch zwischen den Behörden, der Heimaufsicht und den Einrichtungen wird verbessert und soll insbesondere auch anonymisiert sein, sodass wir da auch keine datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten haben. Dies dient insbesondere der Transparenz für die Betroffenen, die Angehörigen, aber auch für die Pflegeeinrichtungen, sodass hier eine bestmögliche Überprüfung erfolgen kann.
Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss ist, dass der Straftatenkatalog bei dem erweiterten Führungszeugnis um die Straftaten „Sexuelle Belästigung“, „Sexuelle Straftaten aus Gruppen“ und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ erweitert wird. Damit wollen wir verhindern, dass Personen, die wegen solcher Straftaten bereits verurteilt worden sind, von Leistungserbringern beschäftigt werden oder sich ehrenamtlich in die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen begeben können. Es ist uns wichtig, dass die Menschen mit einer Beeinträchtigung den höchstmöglichen Schutz für ihren persönlichen Lebensbereich bekommen, und hier müssen wir präventiv tätig werden.
Es geht jetzt um erste weitere Änderungen von Gesetzen. Das Bundesteilhabegesetz ist eben schon angesprochen worden. Das war ein erster großer Schritt, den wir gemacht haben. Dieses Bundesteilhabegesetz erhebt sicherlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern muss ständig weiterentwickelt werden. Das beobachten wir. Hier werden wir mit den Betroffenen, Angehörigen und Verbänden einen intensiven Austausch führen, um so das Gesetz in den nächsten Schritten zu evaluieren und zu verbessern.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt mir nur noch, Ihnen ein frohes, besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest zu wünschen. Kommen Sie ein paar Tage zur Ruhe, schöpfen Sie Kraft für das Jahr 2019, für das ich Ihnen alles erdenklich Gute wünsche.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der Kollege Jens Beeck ist der nächste Redner für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307677 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | EU-Gas-Geräte-Verordnung; Änderung SGB IX und XII |