Jens MaierAfD - § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liberal ist im liberalen Sinne nicht nur liberal, möchte man mit Loriot sagen, wenn man nun den zweiten Antrag der FDP-Fraktion zum Thema § 219a StGB sieht.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Es ist nicht witzig, mit Loriot zu beginnen!)
Es ist schon erstaunlich, mit welcher moralischen Beweglichkeit die Liberalen unterwegs sind. Hat man im ersten Antrag,
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Gesetzentwurf! Wenn Sie nur richtig lesen würden!)
der nach seiner Überweisung noch im Rechtsausschuss schwebt und dort gestern wieder von der Tagesordnung genommen wurde, noch eine Beibehaltung des § 219a StGB in geänderter Form gefordert, will man ihn nun ganz streichen und schlägt sich damit vollständig auf die Seite der Links-Grünen, die das ja auch wollen.
(Zuruf von der LINKEN: Ist ja ganz was Schlimmes!)
– Ja, das ist schlimm.
Hier hat die FDP-Fraktion nun endgültig die Maske fallen gelassen.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Lachen bei der FDP)
Wenn es darum geht, die eigene Klientel zu bedienen, dann gibt es bei den Liberalen keine Schamgrenze. In der Vergangenheit scheute man nicht davor zurück, Steuererleichterungen für die Inhaber von Privatflugzeugen durchzusetzen und diese Leute zu bedienen. Nun hat man eine neue Klientel entdeckt: die Abtreibungsärzte bzw. die Abtreibungsindustrie. Denen will man helfen, die will man vor Strafanzeigen schützen. Toll!
(Lachen bei Abgeordneten der FDP)
Bei dieser Hilfsaktion blickt man nur auf das Kleine, aber das Big Picture wird ausgeblendet, nämlich die Frage, was dabei schlussendlich herauskommt. Die Streichung des § 219a StGB ist nämlich der Einstieg in den Ausstieg, in den Ausstieg aus dem Schutz des ungeborenen Lebens.
(Beifall bei der AfD)
Wie die Jusos über den Schutz des ungeborenen Lebens denken, wurde auf ihrem Bundeskongress Anfang des Monats unverhohlen ausgesprochen und mit großer Mehrheit beschlossen: Streichung des § 218 StGB, was Abbrüche bis in den neunten Monat hinein erlauben würde.
(Zurufe von der SPD)
Dazu hat sich die AfD-Fraktion heute in der Aktuellen Stunde schon ausführlich und eindeutig geäußert.
Auch Cornelia Möhring von den Linken, die wir heute Nachmittag in der Aktuellen Stunde schon erleben durften, hat sich in der Laudatio – Laudatio! – zur Preisverleihung des Clara-Zetkin-Preises an Frau Kristina Hänel – das ist die Ärztin, die alles ins Rollen gebracht hat – deutlich geäußert. Zitat:
Zurzeit kämpfen wir gemeinsam darum, dass der § 219a StGB gestrichen wird. Und eines steht jetzt schon fest: Er wird in der jetzigen Form nicht mehr lange im Strafgesetzbuch stehen. Wir wollen, dass das Thema Schwangerschaft irgendwann ganz aus dem Strafgesetzbuch verschwindet.
Das ist das, was Sie wollen.
(Beifall bei der AfD – Zurufe von der LINKEN: Ja!)
Wie wir sehen, soll hier nach der Salamitaktik eins nach dem anderen kommen: erst die Abschaffung des § 219a StGB und dann irgendwann die Abschaffung des § 218 StGB.
(Jörg Cezanne [DIE LINKE]: Da haben Sie ja was Tolles entdeckt!)
Wenn wir nun den Kompromiss der Großen Koalition betrachten, der gestern vorgestellt wurde, dann fällt vor allem eins auf: Die CDU knickt wieder ein und macht einen weiteren Schritt nach links, in Richtung SPD.
(Beifall bei der AfD)
Die CDU gefährdet damit mittelfristig – weil die Diskussion nicht abreißen wird – den Schutz des ungeborenen Lebens, und das unnötigerweise.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann ist die Redezeit zu Ende?)
Es gibt keine nennenswerte Anzahl von Verurteilungen gemäß § 219a StGB, was darauf hindeutet, dass die Ärzte sehr wohl in der Lage sind, mit dieser Vorschrift umzugehen. 2016 hat es eine Verurteilung gegeben. Es existiert auch kein Informationsdefizit bei Frauen, die einen Abtreibungsarzt suchen, wie immer behauptet wird, wie vorhin schon wieder von Ihnen behauptet wurde.
(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Nein! Pro familia!)
Wäre es anders, dann wäre es seit 1993 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht zu über 2,7 Millionen Abtreibungen gekommen. Gegenwärtig gibt es 100 000 Abtreibungen auf 700 000 Geburten. Das sind 100 000 Abtreibungen zu viel, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Hier wäre es für die CDU dringend geboten, einmal Haltung zu zeigen und nicht wieder des blanken Machterhalts wegen vor den Linken auf die Knie zu gehen. Meine Damen und Herren von der Union, wofür steht das C in Ihrem Namen? Für den Halbmond, oder wofür?
(Beifall bei der AfD)
Für uns von der AfD ist der Schutz des ungeborenen Lebens nicht verhandelbar. Wir lehnen daher jeden Eingriff in das Gesamtkonzept des Schutzes ungeborenen Lebens ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion der Kollege Johannes Fechner das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307745 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche |