Cornelia MöhringDIE LINKE - § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt schon seit über einem Jahr über die notwendige Streichung des § 219a StGB.
Ein kleiner Rückblick: Die Linke legt hier zeitgleich mit dem ersten Prozess gegen Kristina Hänel einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Die Grünen ziehen blitzschnell nach, die SPD auch. Die SPD blockiert sich dann aber ebenso blitzschnell und lässt sich seitdem von der Union am Nasenring durch die Manege führen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Die FDP hat erkannt, dass sich die Union eh nicht bewegen wird, und legt sich heute mit ihrem Antrag auf eine Streichung fest. Das begrüße ich sehr.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Stephan Thomae [FDP] und Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zwischendrin gab es zahlreiche Fachgespräche, Anhörungen, Debatten hier im Plenum und eine unglaublich breit getragene Unterstützung der Forderung nach Streichung des § 219a StGB von sehr vielen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
(Klaus-Peter Willsch [CDU/CSU]: Die „Zivilgesellschaft“!)
Die Mehrheit der Bevölkerung sieht das genauso wie wir, und morgen wird im Bundesrat wahrscheinlich auch entsprechend über die Gesetzesanträge der Länder abgestimmt.
Aber nicht nur das: Es gibt leider auch viele neue Anzeigen und weitere Prozesse. Die Informationsfreiheit von Frauen wird immer noch nicht gesichert, und die Versorgungslage verschlechtert sich zunehmend. Weltweit organisierte Gruppen, deren Ziel es ist, Frauen den legalen Abbruch faktisch nicht mehr zu ermöglichen, werden immer dreister, frecher, übergriffiger und, ja, auch gewalttätiger. Mit Gehsteigbelästigungen werden Frauen beschimpft, und Ärztinnen und Ärzte werden durch Anzeigen schikaniert, eingeschüchtert und kriminalisiert. Mein Fazit und das der Linken ist da ganz klar: So darf es nicht weitergehen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich muss ganz ehrlich sagen: Vor diesem Hintergrund kann ich über die gestern vorgestellten Eckpunkte nur noch fassungslos den Kopf schütteln. Ich finde, das, was der Kollege Jung und der Kollege Fechner hier gesagt haben, ging ziemlich weit auseinander.
Der § 219a soll bestehen bleiben. Dabei wissen wir alle, dass er eine völlig veraltete Norm ist und dass es in einer digitalisierten Informationsgesellschaft geradezu anachronistisch ist, wenn sich Frauen nicht in kurzer Zeit selber im Internet informieren dürfen. Offensichtlich sollen Ärztinnen und Ärzte für weiter gehende Informationen auf staatliche Stellen verweisen. Das heißt doch, dass die Fachleute immer noch nicht auch über diese fachlichen Fragen informieren dürfen. Das kann nicht sein.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie wollen unbedingt das Werbeverbot beibehalten. Dabei ist ein Werbeverbot im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen unsinnig. Keine Ärztin und kein Arzt will dafür werben. Sie können damit wahrlich auch nicht reich werden, und Frauen würden sich dafür auch nicht werben lassen. Im Übrigen noch eine Anmerkung zur Debatte: Frauen treiben nicht ab, weil sie dafür Infos bekommen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Hier sei mir doch mal eine Frage an die Union erlaubt: Wann ist die Union eigentlich gegen Werbeverbote? Ich habe gerade gehört, beim Tabak.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Genau!)
In dem Zusammenhang hat der Herr Kauder gesagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –, der „mündige Bürger“ habe „das Recht, sich frei eine Meinung zu bilden“. Hört! Hört! Mich würde schon interessieren, wie viel ihr Bundesparteitagssponsor Philip Morris hingelegt hat.
(Beifall bei der LINKEN)
Einen Beleg für Ihr anderes Argument, dass die Abbruchzahlen in den Ländern hochgehen, in denen es kein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gibt, werden Sie mit Sicherheit auch nicht liefern können; denn das Gegenteil ist der Fall. Ungewollte Schwangerschaften lassen sich übrigens immer noch am besten dadurch verhindern, dass man aufklärt und verhütet und indem Verhütung und Aufklärung für alle zugänglich sind.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sollte dieser sogenannte Kompromiss nicht daran gemessen werden – Johannes Fechner hat das eben noch mal gesagt –, ob die Informationsfreiheit von Frauen gewährleistet wird und es keinen weiteren Fall Hänel mehr geben kann? Das ist in diesem Falle aber nicht so. Die Webseite von Kristina Hänel würde immer noch strafrechtlich verfolgt. Beide Punkte sind nicht gewährleistet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich finde, ehrlich gestanden: Nehmt euch ein Beispiel an den Niedersachsen! Gebt die Abstimmung frei! Befreit euch aus der Zwangsumarmung mit der Union! Gemeinsam können wir den § 219a noch abschaffen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Kollegin Möhring. – Als Nächstes spricht zu uns die Kollegin Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307747 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche |