13.12.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 71 / Zusatzpunkt 13

Wolfgang KubickiFDP - § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

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Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zum Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6425 mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“. Die Fraktion der FDP wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Ausschussüberweisung?

Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisung mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses so beschlossen.

Damit stimmen wir heute über den Antrag auf Drucksache 19/6425 nicht in der Sache ab. Damit entfällt auch die von der Fraktion der AfD beantragte namentliche Abstimmung.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7307751
Wahlperiode 19
Sitzung 71
Tagesordnungspunkt § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
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