Wolfgang KubickiFDP - § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6425 mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“. Die Fraktion der FDP wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Ausschussüberweisung? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisung mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses so beschlossen.
Damit stimmen wir heute über den Antrag auf Drucksache 19/6425 nicht in der Sache ab. Damit entfällt auch die von der Fraktion der AfD beantragte namentliche Abstimmung.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307751 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 71 |
Tagesordnungspunkt | § 219a StGB Werbung für Schwangerschaftsabbrüche |