Franziska Giffey - KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
Guten Morgen, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute auf den Tag genau vor neun Monaten, am 14. März, bin ich hier im Deutschen Bundestag vereidigt worden. Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam in dieser Zeit bis heute geschafft haben, das Gute-Kita-Gesetz zur Verabschiedung zu bringen. Es ist ein gutes Gesetz. Ich möchte mich bei all denen für die Zusammenarbeit bedanken, die uns bis zum heutigen Tag begleitet haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Bund bekennt sich erstmals in dieser Größenordnung zu seiner Verantwortung für eine gute Qualität in der Kindertagesbetreuung. Er steht auch dafür ein, die Eltern bei den Gebühren zu entlasten, gute Bildungschancen für alle Kinder zu eröffnen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern zu fördern.
Wir machen immer wieder deutlich: Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir wollen die Länder und die Kommunen damit nicht alleine lassen. Wir haben in einem vierjährigen Dialogprozess unter Beteiligung der Länder, der Kommunen, der Wissenschaft und der Praxis an diesem Gesetz gearbeitet.
Wir investieren 5,5 Milliarden Euro bis 2022 für mehr Qualität und weniger Gebühren.
(Beifall bei der SPD)
Und wir wollen, dass diese Mittel auch über 2022 hinaus fortgeschrieben werden. Deshalb ist im Gesetz das Ziel formuliert,
… nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen.
(Beifall bei der SPD)
Das Gute-Kita-Gesetz ist eben kein Förderprogramm, aus dem sich der Bund nach ein paar Jahren zurückzieht. Es ist ein Gesetz, das zeigt, dass der Bund seine Verantwortung auch über 2022 hinaus wahrnehmen wird. Dafür werde ich mich einsetzen.
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn?)
Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben. Das kann man nicht dem Zufall überlassen oder von der Herkunft der Eltern abhängig machen. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für eine gute frühkindliche Bildung, die allen Kindern zugänglich ist. Deshalb investieren wir in die Betreuungsqualität. Wir haben im Vorbereitungs- und Beteiligungsprozess zehn Qualitätsbausteine vereinbart. Dazu gehören eine bedarfsgerechte Betreuung, die Entlastung der Kitaleitung, eine Verbesserung beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, eine ausgewogene Ernährung, gute Räumlichkeiten, sprachliche Bildung, qualifiziertes Personal und eine Vielfalt an pädagogischen Angeboten.
Wir bieten den Ländern einen Instrumentenkasten, aus dem sie die für sich passenden Angebote anhand ihres Bedarfs auswählen können; denn die Bedarfe in den Ländern sind noch immer sehr, sehr unterschiedlich. Wir brauchen Flexibilität und gleichzeitig Verlässlichkeit, Verbindlichkeit. Dafür sorgen wir durch die Verträge, die wir mit jedem einzelnen Bundesland abschließen werden, wenn es um die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes geht.
(Beifall bei der SPD)
Und ja, es ist richtig: Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sieht das Gesetz nicht vor;
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Traurig!)
darüber haben wir hier auch schon gesprochen. Dafür ist die Zeit – das sage ich auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich – noch nicht reif. Die Kitalandschaft in Deutschland ist derart vielfältig, dass wir eben noch keine bundeseinheitlichen Standards haben. Es gibt Länder, die einen sehr guten Betreuungsschlüssel, aber dafür sehr kurze Öffnungszeiten der Kitas haben – und umgekehrt. Einige Länder haben in den vergangenen Jahren in Qualitätsverbesserung investiert, andere haben sich um andere Bereiche gekümmert. Das kann man derzeit eben noch nicht vereinheitlichen, und darauf nehmen wir Rücksicht. Aber wir legen heute die Grundlage dafür, dass wir langfristig bundeseinheitliche Standards bekommen werden. Im Übrigen steht das auch in § 1 des Gesetzes, nämlich dass als Ziel „bundesweit gleichwertige qualitative Standards angestrebt“ werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir werden ein jährliches Monitoring und eine Evaluation durchführen, um zu sehen, welche weiteren Schritte nötig sind. Aber eines ist schon heute klar: Für eine gute Entwicklung brauchen wir einen Dreiklang aus Qualität, Kapazität und Personal. Ohne qualifizierte Fachkräfte wird es – das ist ganz klar – nicht gehen. Deshalb ist ein Baustein des Gute-Kita-Gesetzes die Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Wir gehen darüber hinaus aber sogar noch einen Schritt weiter: Zusätzlich zum Gute-Kita-Gesetz werden wir vonseiten des Bundesfamilienministeriums im nächsten Jahr eine Fachkräfteoffensive starten, um eine praxisintegrierte Ausbildung fördern zu können, die vergütet ist und für die kein Schulgeld gezahlt werden muss. Dafür werden wir ein eigenes Förderprogramm des Bundes auflegen, für das auch schon Mittel im Haushalt festgeschrieben sind.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Und, meine Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Gesetz auch den Einstieg in die Gebührenfreiheit. Das ist wichtig; denn wenn Eltern mehrere Hundert Euro, teilweise sogar über 1 000 Euro an Gebühren zahlen müssen, dann führt das zu Schwierigkeiten beim Zugang zu einer qualitativ guten Kinderbetreuung. Es geht darum, dass wir die Entlastung der Eltern bei den Gebühren auch als einen Aspekt von Teilhabe und Qualität verstehen. Es geht darum, dass wir es bundeseinheitlich schaffen, die Eltern, die jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen, die kleine Einkommen haben, die Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, von den Gebühren zu entlasten. Deshalb werden mit dem Gesetz überall in Deutschland Familien mit kleinen Einkommen von den Gebühren befreit. Das betrifft 1,2 Millionen Kinder.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU] – Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Hervorragend!)
Meine Damen und Herren, wir gehen mit diesem Gesetz gemeinsam den Weg für eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Kitaqualität. Es gibt 3,1 Millionen Kitakinder in Deutschland. Sie alle werden davon profitieren. Dieses Gesetz wird spürbar ankommen, es wird den Familien konkret helfen: 3,1 Millionen Kinder mit ihren Eltern, mit ihren Familien. Wir machen Politik, die konkret wirkt. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, die Sie daran mitgearbeitet haben, die Sie das möglich gemacht haben. Das ist ein guter Schritt.
(Beifall bei der SPD)
Allen, die sich fragen, ob es wirklich ein guter Schritt ist, sage ich: Denken Sie immer an eines: Nothing you do for children is ever wasted. – Nichts, was du für Kinder tust, ist jemals verschwendet.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kommt bei den Kindern nicht an! Das ist das Problem!)
Nächster Redner ist der Kollege Martin Reichardt, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307773 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 72 |
Tagesordnungspunkt | KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz |