14.12.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 72 / Zusatzpunkt 15

Nadine SchönCDU/CSU - KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste, das ich habe, ist heute Morgen nicht bei mir: meine Kinder. Der Kleine ist in der Krippe. Wahrscheinlich baut er gerade einen Turm oder liest in einem Wimmelbuch. Der Große wird jetzt wahrscheinlich gerade zum Frühstück gehen. Ich kann hier nur deshalb beruhigt und konzentriert stehen und meine Arbeit machen, weil ich weiß, dass meine Kinder in der Krippe und im Kindergarten gut aufgehoben sind.

Ich habe heute Morgen genau wie Millionen andere Eltern in unserem Land meine Kinder Erzieherinnen und Erziehern anvertraut, die die Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt im Alter von sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen, in Kindergärten oder auch bei Tagesmüttern und Tagesvätern untergebracht haben.

Kinder sind das Beste, das wir haben. Dieses Vertrauen, das wir in die Erzieherinnen und Erzieher haben, ist ein besonders hohes Gut; denn unsere Kinder sind einzigartig. Gerade wir als Union sehen in jedem einzelnen Kind die Menschenwürde. Wir sehen die Potenziale eines jeden einzelnen Kindes. Wir sind der Meinung, dass es sich lohnt, sehr viel zu investieren, dass jedes einzelne Kind mit seinen Fähigkeiten, seinem Potenzial, seiner Individualität bestmöglich gefördert und unterstützt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dieser Einzigartigkeit umzugehen, ist in meinen Augen die größte Leistung, die Erzieherinnen und Erzieher erbringen. Man braucht Zeit und Zuwendung. Man braucht Einfühlungsvermögen und Liebe. Man braucht Beobachtungsgabe, eine gute Ansprache und natürlich auch Wissen. Der Erzieherberuf ist in meinen Augen einer der anspruchsvollsten und einer der wichtigsten Berufe in unserem Land. An dieser Stelle möchte ich einfach mal ein herzliches Dankeschön an alle Erzieherinnen und Erzieher sagen. Sie haben viel mehr Respekt und auch Dank unserer Gesellschaft verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Doch es braucht nicht nur Dank und Respekt. Es braucht auch gute Rahmenbedingungen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz wollen wir als Bund mithelfen, dass es in unserem Land tatsächlich viele gute Kitas gibt. Was ist eine gute Kita? Eine Kita ist dann gut, wenn die individuelle Beschäftigung mit jedem einzelnen Kind möglich ist. Das ist natürlich nur der Fall, wenn genügend Personal da ist. Das ist in Deutschland sehr unterschiedlich. In Baden-Württemberg zum Beispiel ist in einer Krippe eine Erzieherin für drei Kinder zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern sind es über sechs Kinder pro Erzieher, in Sachsen sogar noch ein bisschen mehr. Bei den über Dreijährigen im Kindergarten kommen auf eine Erzieherin in Baden-Württemberg knapp sieben Kinder. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erzieherin für sage und schreibe – statistisch gesehen – 12,5 Kinder zuständig.

Unser politisches Ziel muss es sein, dass in allen Ländern das Verhältnis von Fachkraft zu Kind möglichst klein ist. Dazu gehört auch, dass Urlaub, Krankheit, Fortbildung eingeplant werden. Deshalb ist es uns als Union wichtig, dass das Thema Fachkraft-Kind-Schlüssel, ein besseres Betreuungsverhältnis, eines der vorrangigsten Handlungsfelder des Gute-Kita-Gesetzes ist. Wir erwarten von allen Ländern, dass sie in genau dieses Handlungsfeld auch investieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ursula Schulte [SPD])

Eine gute Kita hat eine gute Leitung; eine Leitung, die ihr Team motiviert, die Einrichtung organisiert, Probleme löst und immer wieder für eine Weiterentwicklung sorgt. Eine gute Kita hat kindgerechte Räume und entsprechende Öffnungszeiten. Eine gute Kita arbeitet mit den Eltern zusammen. Auch das ist uns als Union besonders wichtig; denn das erste Erziehungsrecht in unserem Staat haben die Eltern. Deshalb ist es total wichtig, dass Eltern und Erzieherinnen und Erzieher ein gutes Team sind, dass sie gut zusammenarbeiten und dass der Austausch gewährleistet ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Eine gute Kita schützt Kinder. Deshalb haben wir als Union darauf gedrängt, dass mit den Geldern des Gute-Kita-Gesetzes dafür gesorgt wird, dass es in den Einrichtungen auch Schutzkonzepte gibt, etwa zum Thema sexueller Kindesmissbrauch, das leider ein sehr, sehr großes Thema ist, was wir an den erschreckend hohen Fallzahlen sehen. Gerade diese Woche hat das Bundeskabinett die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs entfristet und verlängert. Frau Giffey hat das als Konzept eingebracht.

Wir sind der Meinung: Zu einem Konzept gegen sexuellen Kindesmissbrauch gehört viel mehr, als nur eine Stelle zu entfristen. Es gehört dazu, dass wir die guten Anregungen, die uns der Beauftragte gibt, nämlich Schutzkonzepte in jeder Einrichtung zu etablieren, in der Praxis umsetzen, dass wir hier auch investieren, dass wir Geld dafür geben, damit diese Schutzkonzepte vor Ort etabliert und mit Leben erfüllt werden können. Das Geld des Gute-Kita-Gesetzes kann genau dafür verwendet werden. Darauf legen wir als Union einen besonderen Schwerpunkt und besonders viel Wert. Deshalb haben wir das in unserem Änderungsantrag zum Gesetz noch einmal verdeutlicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Union erwarten wir, dass die Länder das Geld sinnvoll einsetzen. Es muss zusätzlich zu dem sein, was ohnehin geplant ist. Die Verwendung muss transparent sein, deshalb die Leistungsvereinbarung mit den Ländern. Das Geld muss zu einem wirklichen Mehrwert, zu einer Weiterentwicklung führen.

Als Partei, die das Subsidiaritätsprinzip hochhält, sagen wir: Jedes Land kann selbst entscheiden, wo es die größten Bedarfe sieht und worauf es die größten Schwerpunkte legt. Wir müssen den Eltern da nichts vorschreiben; aber wir erwarten eben überall eine Weiterentwicklung, insbesondere auch bei der Qualität.

Dass wir den Ländern nichts vorschreiben wollen, gilt auch für das Thema Gebühren. Der Gesetzentwurf sah erst vor, dass wir den Ländern genau vorschreiben, wie sie die Gebühren zu staffeln haben. Da bin ich der Meinung: Das bekommen die Kommunen und die Länder schon ganz gut selbst hin. Deshalb haben wir diese Passage aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Länder und Kommunen können selbst entscheiden, wie sie eine soziale Staffelung vornehmen. Das Einzige, was wir verlangen, ist, dass diejenigen mit ganz geringem Einkommen nicht mit Gebühren belastet werden. Ich glaube, das ist auch sachgerecht. Alles andere kann so entschieden werden, wie es für die individuelle Situation vor Ort am besten passt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit den Geldern des Bundes können auch Gebühren reduziert werden; auch das haben wir vorgeschrieben, und auch das gehört zur Wahlfreiheit der Länder. Es gibt Länder – mein eigenes gehört dazu –, in denen die Gebühren sehr, sehr hoch sind. Es stellt eine enorme Belastung für Familien dar, wenn sie mehrere Kinder zeitgleich in der Krippe oder im Kindergarten haben. Das sind schon hohe Beträge – fast im vierstelligen Bereich –, die da bei mehreren Kindern zusammenkommen. Deshalb sagen wir als Union: Es ist richtig, dass Eltern hier entlastet werden. Das darf aber nicht auf Kosten der Qualität gehen.

Wir appellieren an die Verantwortlichen in den Ländern und setzen auf die Vernunft, dass alle Länder ein gutes Gleichgewicht zwischen einer guten, angemessenen Gebührenbefreiung und einer guten Qualitätsentwicklung finden. Denn eine gute Kita liegt uns am Herzen. Kinder sind die Zukunft. Wir wollen die Einzigartigkeit und Individualität jedes einzelnen Kindes fördern, und dazu gehört eben eine gute Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Dafür setzen wir uns ein, und dafür sind die 5,5 Milliarden Euro, die wir jetzt als Bund investieren, wirklich gut angelegt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Matthias Seestern-­Pauly, FDP.

(Beifall bei der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7307776
Wahlperiode 19
Sitzung 72
Tagesordnungspunkt KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
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