14.12.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 72 / Zusatzpunkt 15

Norbert MüllerDIE LINKE - KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute vorläufig abschließend den Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Qualität in Kindertagesstätten: „abschließend“, weil damit ab Januar 2019 erstmals 500 Millionen Euro an die Länder für Qualitätsverbesserung fließen können; „vorläufig“, weil dieser Gesetzentwurf dermaßen ungenügend – der Kollege Seestern-Pauly hat bereits viel dazu gesagt – und schlecht ist, dass das hier eben heute nicht das Ende der Geschichte sein wird.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks – ich hoffe, Sie verzeihen mir das – bat mich, doch vielleicht etwas Freundliches zum Gesetzentwurf zu sagen. Weil mir so recht nichts einfiel, bin ich zum Kollegen Sönke Rix – auch von der SPD-Fraktion – gegangen und habe gefragt, was ich da sagen könne. Der Kollege Rix meinte, als Linker könne man doch wohl loben, dass der Bund nun endlich überhaupt in die Finanzierung von Kitaqualität einsteige; das hätten wir als Linke auch immer gefordert.

(Andrea Nahles [SPD]: Das merken wir uns, Herr Müller! – Katja Mast [SPD]: Ja! Das macht man nicht!)

Okay, Sönke, du hattest recht. Das finden wir im Grundsatz natürlich gut – richtig –, aber es war eben auch überfällig.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe zwei Söhne und hatte das Glück, bei beiden dabei sein zu können, als sie ihre ersten Schritte gingen – etwas tapsig, etwas unsicher, aber immerhin die ersten Schritte. Dann freut man sich bei beiden Kindern, dass sie diese ersten Schritte gehen, dass sie laufen lernen, dass sie sich selbst über diese ersten Schritte freuen; aber die führen eben nicht weit, und sie landen schnell auf dem harten Boden der Realität. Genau so ist dies eben auch mit dem Kitagesetz. Zwar werden 5,5 Milliarden Euro für vier Jahre zur Verfügung gestellt; aber 2022 ist erst einmal Schluss.

Die Länder können aus einem großen Strauß Maßnahmen zur Verbesserung der Kitaqualität wählen, in die sie das Geld stecken möchten. Sie können das Geld aber eben auch in Beitragsfreiheit stecken. Da sage ich: Wir als Linke sind sehr dafür, dass der Besuch einer Kita oder die Betreuung durch Tagespflegepersonen Eltern nichts extra kosten darf und dies steuerfinanziert sein muss. Das sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, und wir sagen als Linke: Bildung darf nichts kosten.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber ich finde: Es ist eben auch eine soziale Frage und auch eine Gerechtigkeitsfrage. Elternbeiträge sind ja deswegen in allen Bundesländern so umkämpft – viele Länder haben bereits Maßnahmen zur Elternbeitragsfreiheit eingeleitet –, weil viele Eltern eben einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens für die Kitaplätze ihrer Kinder abdrücken müssen. Aber wir sagen auch: Wir dürfen die Frage der Beitragsfreiheit eben nicht gegen mehr Qualität in Kitas ausspielen. Genau das tut die Koalition aber mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wer einen Gesetzentwurf schreibt, in dem alles steht, was man bei der Qualität verbessern könnte, was man sich wünschen könnte und was auch gut wäre, und gleichzeitig die Mittel für Beitragsfreiheit freigibt, dann aber nur 5,5 Milliarden Euro für insgesamt vier Jahre einstellt und sagt: „Nach vier Jahren ist Schluss“, die insgesamt für gar nichts davon reichen, der legt es darauf an, dass am Ende auf dem Rücken von Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beitragsfreiheit und Qualität gegeneinander ausgespielt werden. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dass Sie dann auch noch die im Entwurf vorgesehene verpflichtende Sozialstaffelung der Elternbeiträge wieder kassiert haben und auf den jetzigen Zustand einer Kannregelung zurückführen, setzt dem Ganzen, wie ich finde, noch die Krone auf.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Ergebnis setzen mindestens 10 von 16 Bundesländern die Gelder aus dem Kitagesetz teilweise oder vollständig für Beitragsfreiheit ein.

Herr Kollege Müller, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Weiler gestatten?

Von wem?

Von Herrn Kollege Weiler, CDU/CSU.

Ja, bitte.

Lieber Herr Kollege Müller, Sie reden mir eigentlich aus dem Herzen. Eltern müssen entlastet werden. Genau das wollen wir tun. Ich nenne Ihnen aber ein Beispiel dafür, dass die Dinge, die Sie vortragen, etwas doppelzüngig sind.

Ich komme aus dem Bundesland Thüringen, wo ich seit über 14 Jahren Bürgermeister bin. Ich hatte in der letzten Woche eine unschöne Aufgabe zu erledigen. Ich sage Ihnen kurz den Hintergrund: Die Landesregierung hat beschlossen, dass der Kitabesuch ein Jahr lang gebührenfrei ist, erstattet den Kommunen aber nur 70 Prozent der Kosten. Das heißt, die Kommunen – auch ich als Bürgermeister – müssen sehen, wie wir das fehlende Geld auftreiben. Die Landesregierung finanziert die Beitragsfreiheit nur zu 70 Prozent. Das heißt, ich muss den Eltern sagen, dass sie 50 Euro pro Monat mehr zahlen müssen, sodass wir einigermaßen über die Runden kommen. Mit den 50 Euro ist es noch nicht getan. Das heißt, die Gemeinde muss noch mehr Geld in die Hand nehmen, um die Differenz auszugleichen. Also, das kann es nicht sein.

Ich bitte Sie, Ihre schönen Worte auch an die Landesregierung in Thüringen zu richten und darauf hinzuweisen, dass die Länder, wenn sie die Beitragsfreiheit eigenverantwortlich umsetzen, das Geld, das wir vom Bund jetzt vermehrt an die Länder geben wollen, auch an die Kommunen weitergeben; denn sonst können wir die Rahmenbedingungen nicht schaffen und die notwendigen Investitionen für gute Kindergärten nicht tätigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege Weiler, Zwischenfragen sollen Zwischenfragen bleiben.

Herr Präsident, ich habe es auch so verstanden. – Ich möchte Ihnen dazu zwei Sachen sagen. Erstens. Thüringen ist eines der Länder mit der schlechtesten Betreuungsrelation und dem schlechtesten Fachkraft-Kind-Schlüssel. Das wird seit vier Jahren verbessert, seitdem Die Linke die Landesregierung in Thüringen führt.

(Beifall bei der LINKEN)

Und dass Thüringen gerade im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen einen der schlechtesten Betreuungsschlüssel bundesweit hat, lag an der CDU, die dort mehr als 24 Jahre regiert hat und dafür gesorgt hat, dass dieser Schlüssel so schlecht war.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Ich habe gesagt: Ja, es ist richtig, dass es auch um Beitragsfreiheit geht. Aber wir als Linke sagen: Das muss der Bund auch angemessen mitfinanzieren. Das gehört zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, genauso wie Kitaqualität.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist doch zynisch, zu sagen, dass gerade die Länder mit der höchsten Betreuungsrelation, wo also die meisten Kinder in Betreuung sind, das aus der Portokasse zahlen sollen. Sie wissen: Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können das gar nicht. Natürlich brauchen wir eine deutliche Hilfe des Bundes. Ich sage noch einmal: 5,5 Milliarden Euro für Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung kann ein minimaler, ein sehr, sehr kleiner Anfang sein; aber damit kommen wir nicht sehr weit.

(Beifall bei der LINKEN)

10 von 16 Bundesländern werden die Mittel also überwiegend oder vollständig für Beitragsfreiheit investieren. Das ist wegen der Befristung auch verständlich. Der Kollege Seestern-Pauly hat das bereits begründet; dem möchte ich mich anschließen. Im Kitabereich bedeutet Investition in Qualität Investition in Personal. Man kann natürlich in Räumlichkeiten oder in Mittagessen und Frühstück investieren – das alles ist auch gut –, aber entscheidend ist: Wir brauchen mehr Personal für kleinere Gruppen, Weiterbildung, Fachberatung und Supervision. Wer soll denn jetzt für maximal vier Jahre Personal einstellen? Das ist weder verlässlich noch planungssicher.

(Beifall bei der LINKEN)

Um ehrlich zu sein, ich verstehe das auch nicht. Die komplette Fachwelt ist für die Entfristung des Gesetzes. Der Bundesrat hat das gefordert. Die demokratische Opposition aus FDP, Linken und Grünen hat sich dafür ausgesprochen. Sogar die Ministerin Giffey hat das gefordert. Der Kollege Rix von der SPD und auch die Fachpolitiker, zum Beispiel Herr Beermann von der CDU/CSU – wo ist er eigentlich? –, haben das im Plenum verlangt. Wie kann es sein, dass das, wenn sich alle relevanten Akteure gegen die Befristung der Mittel bis 2022 aussprechen, trotzdem immer noch im Gesetz steht?

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD, stehen Sie zu Ihrem Wort! Die Befristung muss fallen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber vielleicht hilft ja heute Nachmittag der Bundesrat, Frau Ministerin. Die Bundesländer Brandenburg und Saarland – Frau Schön, unsere beiden wunderschönen Bundesländer – haben vor wenigen Minuten einen Entschließungsantrag im Bundesrat für den Fall der Annahme des Gute-Kita-Gesetzes eingebracht. Ich möchte zitieren, da ich diesen Antrag ausgezeichnet finde:

Die aktuell vorgesehene befristete Unterstützung bis zum Jahr 2022 wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Insofern bemängelt der Bundesrat, dass das Gesetz eine Verstetigung zwar nicht ausschließt, aber auch nicht ausdrücklich vorsieht.

In dem Antrag heißt es weiter:

Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Bundesbeteiligung spätestens im Zusammenhang mit der Evaluation im Jahr 2020 zu verstetigen, um die dauerhafte Erreichung der mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.

Ich hoffe, der Bundesrat nimmt den Entschließungsantrag von Saarland und Brandenburg an. Dann haben zumindest die Kolleginnen und Kollegen der dortigen Landesregierungen mehr Mut als die Koalition hier im Haus.

(Beifall bei der LINKEN – Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Die zahlen das auch nicht! – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Das ist total mutig!)

Zu der für die Koalition sehr peinlichen Anhörung ist bereits viel gesagt worden. Grüne und Linke nehmen die Anhörung im Familienausschuss sehr ernst. Deswegen haben wir einen gemeinsamen Änderungsantrag gestellt. Wir wollen, dass es einen verbindlichen Personalschlüssel für alle Kitas gibt. Auf vier Kinder unter drei Jahren und auf acht Kinder zwischen drei und sechs Jahren soll jeweils eine Fachkraft kommen. Damit das umgesetzt werden kann, schlagen wir eine lange Übergangsfrist vor. Die Koalition hatte leider keinen Mut, verbindliche Standards wenigstens bei der Anzahl von Kindern pro Erzieherin oder Erzieher festzulegen. Das ist sehr, sehr schade. Die Grünen haben einen eigenen Antrag für ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt, die FDP einen Entschließungsantrag. Bei beiden werden wir uns enthalten. Das Gesetz selbst lehnen wir aus den genannten Gründen ab.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Vor fünf Jahren haben sich der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, die Arbeiterwohlfahrt, Verdi, die GEW, aber eben auch Linke, SPD und Grüne auf den Weg zu einem Bundeskitaqualitätsgesetz begeben. Auch wenn die SPD den Weg jetzt verlassen hat und damit in eine Sackgasse

(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das müssen Sie erklären! Das verstehen wir nicht!)

gelaufen ist: Der Kampf um bundesweit verlässliche Standards in der frühkindlichen Bildung geht weiter. Das sind wir allen Kindern, ihren Familien, den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas schuldig. Die Linke wird hier nicht nachlassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Müller, da Sie hier liebenswürdigerweise Anträge, die im Bundesrat eingebracht werden, vorgetragen haben, möchte ich die Anregung geben: Es gibt hier eine Bundesratsbank. Wenn die Länder uns im Bundestag Mitteilungen machen wollen, haben sie dazu Gelegenheit.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7307779
Wahlperiode 19
Sitzung 72
Tagesordnungspunkt KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz
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