Stephan BrandnerAfD - Multilateraler Gerichtshof
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns vorweihnachtlich gestimmt den multilateralen Gerichtshof besprechen. Denn es gibt ja – das ist unstrittig – beim internationalen Investitionsschutz und den Schiedsgerichtsverfahren, die ja schon mehrfach angesprochen wurden, erheblichen Verbesserungsbedarf. Nicht unberechtigt wird von Paralleljustiz gesprochen; spätestens seit TTIP ist das ein öffentliches Thema. Die „Disziplinierung“ demokratisch gewählter Gesetzgebungsorgane durch die Klageandrohung von Konzernen ist mit dem Leitbild eines demokratischen Verfassungsstaates für uns nicht vereinbar.
(Beifall bei der AfD)
Dass die FDP hingegen unser Staatswesen diesen nichtstaatlichen Gerichten vollumfänglich ausliefern will, ist bezeichnend, liebe FDP, für Ihre nach und nach zunehmende Distanzierung von unserem Rechtsstaat.
Während also die FDP beim internationalen Investitionsschutz alles beim Alten lassen möchte, setzen sich die Grünen – wo sind sie eigentlich, sind ein paar da? ja, ich sehe ein paar Grüne – für den multilateralen Gerichtshof ein.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hallo, direkt vor Ihnen! Einfach direkt nach vorne gucken, dann finden Sie uns!)
Dieser Ansatz, liebe Grüne – ich winke zurück –, löst das Problem nicht, er verschlimmert es vielmehr; denn nach derzeitigem Sachstand kann ein multilateraler Gerichtshof die Nachteile der Schiedsgerichte nicht beheben, ohne neue Problemlagen zu schaffen.
Wir von der AfD lehnen einen multilateralen Gerichtshof auch aufgrund seiner zentralistischen Organisation ab. Dabei ist es für uns völlig gleich, ob das unter dem Dach der Vereinten Nationen geschieht oder ob das Ganze von der EU-Kommission orchestriert wird; denn sowohl bei den Vereinten Nationen als auch bei der Europäischen Union würden nationalstaatliche Gestaltungsspielräume durch zentralistische Eingriffe beschnitten. Das ist mit der AfD nicht zu machen.
(Beifall bei der AfD)
Außerdem ändert sich im Hinblick auf die nationale Souveränität im Vergleich zwischen den jetzigen Schiedsgerichtslösungen und dem neuen multilateralen Gerichtshof gar nichts. In beiden Fällen wird der Staat – auch unser Staat, also Deutschland – in seinen Hoheitsrechten eingeschränkt. Das geht mit uns auch nicht. Deswegen ist der Gedanke, die EU-Kommission mit der Errichtung eines solchen Gerichtshofes zu beauftragen, strikt abzulehnen, meine Damen und Herren.
Aber nicht nur staatspolitische Defizite sprechen gegen ein multilaterales Gericht. Ihm fehlt auch die materiell-rechtliche Grundlage für die Rechtsprechung. Der von der Europäischen Kommission eingeschlagene Weg hin zu einem multilateralen Investitionsgerichtshof, der sich sein anwendbares Recht selber schaffen soll – das muss man sich einmal vorstellen, da wird geplant, dass sich ein Gericht selber Recht schafft –, ist deshalb von uns abzulehnen, gerade vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung, die wir von der AfD sehr befürworten. Deshalb folgen wir Ihrem Antrag nicht.
(Beifall bei der AfD)
Zwar findet man bei Ihnen unter Punkt f die Forderung, dass dieses materiell-rechtliche Fundament durch einen völkerrechtlichen Vertrag, vielleicht auch nur durch einen unverbindlichen völkerrechtlichen Vertrag, geschaffen werden soll. Aber wir alle wissen ja, wie die Europäische Union arbeitet. Zuerst werden ominöse Institutionen geschaffen, auch ohne Rechtsgrundlage. Diese arbeiten dann jahrelang unbemerkt vor sich hin, und irgendwann merkt man es dann. Sie schaffen sich ein Eigenleben und ihr eigenes Recht. Das befürchten wir auch hier, wenn die Europäische Union tätig wird. Das ist für uns ein weiterer Ablehnungsgrund. Übrigens stehen wir damit nicht alleine. Auch der Deutsche Richterbund hat mehrfach von einer Mandatserteilung an die Europäische Union zur Errichtung eines solchen Gerichtshofes abgeraten. Die Rechte ausländischer Investoren festzuschreiben, meine Damen und Herren, bleibt Aufgabe der Parlamente. Das kann nicht delegiert werden.
Liebe Grüne, auch in Fragen der Legitimität geht der Antrag leider von falschen Vorstellungen aus, ist er schlecht gemacht. Zu behaupten, wie es im Antrag steht, von den Vereinten Nationen gehe größtmögliche Legitimität aus, ist schlicht falsch. Wie groß die Legitimität von Ideen ist, die von den Vereinten Nationen ausgehen, haben wir beim letzten großen – falschen – Wurf gesehen, bei dem Migrationspakt.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bingo!)
Es ist alles andere als legitim, was von den Vereinten Nationen ausgeht. Es ist meistens riesengroßer Murks, der von oben oktroyiert wird.
(Beifall bei der AfD)
Die Grünen entlarven sich jedoch, wenn man sich die neuen Klageberechtigten am gedachten grünen Gerichtshof einmal anschaut. Klageberechtigt sollen nämlich nun unter anderem die sogenannten zivilgesellschaftlichen Akteure sein,
(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Die keiner gewählt hat!)
also die, die im Zweifel auch mal gerne gegen Deutschland arbeiten und Deutschland schaden. Wie das aussieht, sehen wir gerade in Deutschland, wo die Deutsche Umwelthilfe, also ein zivilgesellschaftlicher Akteur,
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sie ist ein wichtiger Akteur!)
finanziert durch Steuergeld und durch Toyota, die Autos von Millionen rechtschaffender deutscher Bürger einfach stilllegt. Das sind die zivilgesellschaftlichen Akteure, die Sie wollen. Die Grünen als zivilgesellschaftliche Akteure klatschen dazu – damit wird Deutschland und seinen Bürgern geschadet – immer noch Beifall.
(Beifall bei der AfD – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Thema Gewaltenteilung!)
Üblicherweise, liebe Freunde von den Grünen, wirft man jemand vor: Gut gedacht, schlecht gemacht! Bei Ihnen ist es anders. Bei Ihnen ist es schlecht gedacht und schlecht gemacht.
(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Bei Ihnen ist es beides!)
Ihr Antrag ist bestenfalls Ausdruck absoluter Blauäugigkeit,
(Marianne Schieder [SPD]: Was haben Sie gegen blaue Augen?)
schlechtestenfalls wirtschaftsfeindlich und aktiv die deutschen Interessen bekämpfend. Gekrönt wird das Ganze dann nämlich noch durch unbestimmte linke Kampfbegriffe wie „Klimarelevanz“ und „Nachhaltigkeit“. Auch das sollen jetzt Klagegründe werden, also Begriffe aus dem Keller der links-grünen Ideologie. Hier werden – wir merken das alles – grün-ideologischem Irr- und Wirrsinn Tür und Tor geöffnet. Meine Damen und Herren, alle, die noch bei Sinnen sind, können diesen Antrag der Grünen daher nur ablehnen.
(Beifall bei der AfD)
Im konkreten Fall – so müsste man sagen – sind die Linken tatsächlich bei Sinnen; denn – man muss sagen: sogar – die Linken, Ihre Freunde von der ganz linken Seite, liebe Grüne, lehnen Ihren Murksantrag ab. Das verbindet in diesem Fall die Linken mit uns.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Gegen alle Entscheidungen von Schiedsgerichten müssen die Möglichkeiten gegeben sein, dass vor staatlichen Gerichten Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Privatisierung und Entstaatlichung der Judikative, also der Gerichte, lehnen wir von der AfD im Gegensatz zur FDP strikt ab. Wir sind der Auffassung, einen starken Staat zu brauchen, der in der Lage ist, deutsche Interessen zu vertreten und deutsche Interessen durchzusetzen. Wir, meine Damen und Herren, verlangen den Vorrang nationalen Rechts. Wir lehnen beide Anträge, den der Grünen und auch den der Gelben, ab,
(Falko Mohrs [SPD]: Der Gelben?!)
weil sich in beiden Anträgen dazu nichts finden lässt.
Vielen Dank. Frohe Adventszeit noch, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner für die SPD-Fraktion: Markus Töns.
(Beifall bei der SPD – Dr. Edgar Franke [SPD]: Guter Mann!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7307846 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 72 |
Tagesordnungspunkt | Multilateraler Gerichtshof |