17.01.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 74 / Tagesordnungspunkt 12

Rita Schwarzelühr-Sutter - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat am 15. November letzten Jahres den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Er liefert bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten. Er dient auch der Umsetzung des vom Koalitionsausschuss im Oktober letzten Jahres beschlossenen „Konzepts für saubere Luft und der Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“. Dieses Konzept dient dem Interessensausgleich von Fahrzeughaltern und Bewohnerinnen und Bewohnern der Innenstädte.

Betroffen können die Interessen der Besitzer von mitunter gerade einmal dreieinhalb Jahre alten Euro-5-Dieselfahrzeugen sein. Diese gehören jetzt wahrlich nicht zum alten Eisen und sind auch kein Schrott. Aber genauso wenig dürfen wir das Recht auf saubere Luft für eine Familie aus den Augen verlieren, die das ganze Jahr über an einer hochbelasteten Straße wohnt. Sie steht eben nicht nur an der Ampel, sondern wohnt an einer solchen Straße wie etwa der Hügelstraße in Darmstadt. Daraus ergibt sich klar: Deutschland muss schnellstmöglich den Grenzwert für Stickstoffdioxid einhalten, und zwar möglichst ohne Fahrverbote.

Wir müssen auch Haltern, die nicht die Möglichkeit haben, ein neues, sauberes Fahrzeug zu erwerben, einen Ausweg anbieten. Da halten wir die Hardwarenachrüstung für eine richtige und wichtige Maßnahme. Damit nachher tatsächlich auch die Autos, die diese Hardware­nachrüstung haben und deren Stickstoffdioxidemissionen unter 270 Milligramm pro Kilometer liegen, in die Städte einfahren dürfen, brauchen wir diese Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Klar ist aber natürlich auch, dass wie bei der Nachrüstung bei Bussen und Kommunalfahrzeugen auch für Pkw die Stickstoffoxidemissionen im realen Betrieb entscheidend sind. Auch für die gibt es die Ausnahmen, um dann in die Städte einfahren zu dürfen. Am Ende bleibt es Aufgabe der lokalen Behörden, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort über die Notwendigkeit von Fahrverboten zu entscheiden und Fahrverbote so weit wie möglich zu vermeiden. Es ist hierbei entscheidend, dass natürlich die Stickstoffdioxidemissionen der Dieselfahrzeuge umgehend wirksam gesenkt werden.

Ich glaube, wir werden am 30. Januar dieses Jahres voraussichtlich eine Anhörung dazu haben. Wir sind alle gut beraten, wenn so schnell wie möglich die Hardware­nachrüstung kommt, damit es eben keine Bürger gibt, die nachher nicht mit ihren Autos in die Städte einfahren können, aber eben auch die Bürger, die an stark befahrenen Straßen leben, saubere Luft haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarzelühr-Sutter. – Nächster Redner: Marc Bernhard für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7317882
Wahlperiode 19
Sitzung 74
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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