17.01.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 74 / Tagesordnungspunkt 12

Judith SkudelnyFDP - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Große Koalition! Sie haben es gesagt: Erst seit Februar letzten Jahres ist klar, dass Fahrverbote kommen werden. Und schon knapp ein Jahr später liegt dieser Gesetzentwurf vor.

Man kann das verstehen: Gesetzentwürfe dauern ihre Zeit. Sie haben in den letzten Monaten ja auch viel zu tun gehabt – das aber nicht im Bereich der Bildung und nicht im Bereich der Digitalisierung. Mir fehlt auch das Einwanderungsgesetz, das Sie angekündigt haben, und auch den Soli haben Sie nicht abgeschafft, wie versprochen.

(Christian Dürr [FDP]: Was machen die die ganze Zeit?)

Aber gut, Sie haben sich gestritten. Da kann man natürlich keine Regierungsarbeit machen. Nun ja, heute liegt der Gesetzentwurf zum Bundes-Immissionsschutzgesetz auf jeden Fall vor, und das ist ja schon einmal gar nicht so schlecht.

Das Problem ist aber tatsächlich, dass die Grenzwerte nach wie vor nicht nachvollziehbar sind. Im Jahr 2008 wurde auf europäischer Ebene ein Grenzwert festgelegt – übrigens von der Mehrheit dieses Hauses auch getragen –, der bei näherer Betrachtung heute eigentlich nicht mehr genau nachvollziehbar ist. Was mir in Ihrem Gesetzentwurf fehlt, ist der Grund, warum Sie den Grenzwert jetzt um 10 Mikrogramm erhöhen. Warum sind es eigentlich 10 und nicht 20, 30 oder 40 Mikrogramm mehr? Es steht dort kein einziges Wort dazu, warum jetzt von der Politik ein neuer Grenzwert für die Luftschadstoffe festgesetzt worden ist. Die über 100 000 von Fahrverboten Betroffenen haben ein Recht darauf, zu wissen, warum Sie den Grenzwert um 10 und nicht um 30 Mikrogramm erhöhen.

(Beifall bei der FDP)

Ein weiteres Manko dieses Gesetzentwurfs ist, dass Private und Kommunen eben nicht gleichbehandelt werden. In schwierigen Zeiten, dann, wenn Geld auf dem Spiel steht, haben die privaten Anbieter und die Menschen in Deutschland das Recht, auf Augenhöhe mit dem Staat zu agieren. „ Auf Augenhöhe“ heißt, unter den gleichen Rahmenbedingungen. Schaut man in Ihren Gesetzentwurf, dann sieht man, was kommen wird, beispielsweise, dass im Bereich der Abfallentsorgung 80 Prozent der Nachrüstkosten übernommen werden, was aber anscheinend nicht für die privaten Anbieter gilt.

Erlauben Sie eine Zwischenfrage? – Gut. Herr Möring.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Skudelny. – Würden Sie mit mir übereinstimmen, dass auch sämtliche Privaten, die von der Belastung betroffen sind, davon profitieren, wenn es durch die öffentliche Förderung von Kommunalfahrzeugen und Ähnlichem mehr gelingt, die Werte, die wir anstreben, zu unterschreiten?

Herr Möring, das würde nur stimmen, wenn tatsächlich beide gleichbehandelt würden. Wenn aber die Städte und Kommunen, die für die Luftreinhaltepläne zuständig sind, quasi gleichgeschaltet sagen: „Die privaten und die kommunalen Fahrzeuge dürfen nur dann und dann einfahren“, dann kommt genau das, was Sie mit Ihrer Frage ansprechen, eben nicht vor.

Wir wollen uns nicht auf die Kommunen verlassen, sondern wir wollen dass die Bundesgesetzgebung schon eine Gleichbehandlung vorsieht. Das wäre aus unserer Sicht ein verlässlicher Weg für die Privaten, um weiterhin auf Augenhöhe mit den kommunalen Anbietern konkurrieren zu können.

(Beifall bei der FDP)

Genau das wollen wir im Gesetzgebungsprozess jetzt auch weiterverfolgen. Herr Möring, als Serviceopposition sage ich Ihnen: Wenn Sie diese Änderung hinkriegen, stehen wir da natürlich an Ihrer Seite.

Das Letzte – und das finde ich das Entsetzlichste an der Sache – ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt im November 2018 eine Kaufempfehlung für Fahrzeuge einer bestimmten Euro-Klasse mit rausgegeben hat. Die Menschen sollen umrüsten und sich modernere Fahrzeuge kaufen, am besten – aktuell – einen Euro 6. In diesem Gesetzentwurf steht aber, dass Sie nicht einmal für den Euro‑6-Diesel eine Mobilitätsgarantie geben können. Sie können doch nicht im November Fahrzeuge anpreisen, wenn Sie in Ihren Gesetzentwurf reinschreiben, dass die künftig vielleicht auch nicht mehr fahren dürfen.

(Beifall des Abg. Christian Dürr [FDP])

Das verstehen die Menschen draußen nicht, und deswegen muss das im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Dann ist es zwar immer noch kein toller Gesetzentwurf. Das ist aber immerhin besser als nichts.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Skudelny. – Nächste Rednerin: Ingrid Remmers für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7317886
Wahlperiode 19
Sitzung 74
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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