31.01.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 77 / Tagesordnungspunkt 10

René SpringerAfD - Gesetz zu Übergangsregelungen nach dem Brexit

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kürzlich veröffentliche die britische „Times“ einen Fremdschämbrief deutscher Persönlichkeiten zum Brexit. Unterschrieben wurde der Brief nicht nur von Betbruder Bedford-Strohm und der Toten Hose ­Campino, sondern auch von den peinlichen Vier: Kramp-­Karrenbauer, Baerbock, Habeck und Nahles.

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Peinlich ist der Redner, der gerade spricht!)

Wir würden den legendären schwarzen Humor der Briten vermissen

– so heißt es im Text –

und auch die Besuche im Pub nach der Arbeit, um ein Ale zu trinken. Wir würden Tee mit Milch vermissen und das Autofahren auf der linken Spur.

Und genau deshalb mögen die Briten doch bitte, bitte in der EU bleiben, weil sie uns sonst ganz schrecklich fehlen würden.

Hier kommen wir zum Kern des Problems: Eine große Mehrheit in diesem Haus, repräsentiert durch die genannten Persönlichkeiten, ist nicht bereit, zu akzeptieren, dass sich das Volk des Vereinigten Königreiches

(Antje Lezius [CDU/CSU]: Ein Teil des Volkes!)

mehrheitlich für den Brexit entschieden hat.

(Beifall bei der AfD)

Der Fremdschämbrief der peinlichen Vier ist ein Beispiel dafür. Ein weiteres Beispiel ist der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Brexit.

Worum geht es in dem Gesetzentwurf? Mit dem Ende der britischen Mitgliedschaft in der Europäischen Union entfallen auch die bestehenden EU-Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, über die eine Vielzahl von Sozialleistungsansprüchen zwischen EU-Mitgliedstaaten geregelt und abgestimmt werden. Das betrifft zum Beispiel Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Leistungen im Alter, bei Mutterschaft, an Hinterbliebene und bei Invalidität, bei Arbeitsunfällen, bei Arbeitslosigkeit, Familienleistungen und viele andere. Nebenbei bemerkt sind das genau die EU-Regelungen, die uns vorschreiben, jährlich mehrere Hundert Millionen Euro deutsches Kindergeld auf ausländische Konten zu überweisen, ein unglaublicher Irrsinn.

(Beifall bei der AfD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist völliger Unsinn! Er hat überhaupt keine Ahnung! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht!)

Mit dem Brexit hätte die gemeinsame Koordinierung dieser Sozialleistungen naturgemäß ein Ende. Die Briten müssten danach wie andere Drittstaatsangehörige behandelt werden, wie Russen, Chinesen, Kanadier oder Amerikaner.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht vor allen Dingen um Deutsche! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Es geht um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger!)

Doch anstatt genau das zu akzeptieren, versucht die Bundesregierung so zu tun,

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Eine antideutsche Rede ist das!)

als sei Großbritannien auch nach dem Brexit weiterhin ein Teil der Europäischen Union. Sozialleistungsansprüche sollen zukünftig – ich zitiere aus dem Gesetzestext – „berücksichtigt“ werden, als ob das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland weiterhin ein Mitgliedstaat der EU wäre.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Denken Sie mal an die Deutschen! Das sind überwiegend Deutsche! – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Das ist kein Springer, sondern ein Bauer!)

Wir reden von Sozialleistungsansprüchen von bis zu 100 000 Briten in Deutschland und von bis zu 300 000 Deutschen in Großbritannien.

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben! Deutsche!)

Es geht hier vermutlich nicht um Peanuts.

Damit kommen wir zu einer zentralen Frage, nämlich zu der der Finanzierung des Gesetzentwurfes. Dem Gesetzentwurf zufolge entstehen keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen. Wie auch? Es soll ja alles weiterlaufen wie bisher. Was aber zur Wahrheit und zur Klarheit gehörte, wäre eine Aussage darüber, welche Einsparungen es ohne dieses Gesetz gegeben hätte,

(Beifall bei der AfD)

was es uns finanziell gebracht hätte, wenn die Bundesregierung die letzten zwei Jahre genutzt hätte, um ein bilaterales Sozialabkommen auszuhandeln,

(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Können wir doch erst, wenn sie draußen sind! Mein Gott!)

wie es im Verhältnis zu Drittstaaten durchaus üblich ist. Aber diese Chance wurde schlichtweg verschlafen. Man hat es gerade aus den Worten der Staatssekretärin gehört. Wir müssen uns jetzt auf einen ungeordneten Brexit vorbereiten. Was sie vergessen hat, zu sagen, ist, dass wir zwei Jahre lang die Chance dazu hatten.

(Beifall bei der AfD – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Dazu gehören immer zwei, Herr Springer!)

Meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf betrachten wir sehr kritisch. Eines möchte ich, um ein klares Statement für die Fraktion abzugeben, sagen: Ein Austritt ist ein Austritt mit allen Konsequenzen. Großbritannien war eben nicht mehr bereit, sein nationales Selbstbestimmungsrecht an der Brüsseler Garderobe abzugeben.

(Beifall bei der AfD – Marianne Schieder [SPD]: Ja, sie werden dann schon sehen, was sie davon haben!)

Auch wenn der Brexit mit all seinen sozialen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen möglicherweise problematisch ist: Wir haben diese Entscheidung zu akzeptieren, weil sie die Entscheidung einer souveränen Nation ist. Wir haben sie zu akzeptieren, zu respektieren und für uns das Beste daraus zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Vielleicht gehen Sie nach Großbritannien! Dann sind Sie souverän!)

Danke schön. – Nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion: Antje Lezius.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7322530
Wahlperiode 19
Sitzung 77
Tagesordnungspunkt Gesetz zu Übergangsregelungen nach dem Brexit
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