31.01.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 77 / Tagesordnungspunkt 13

Marc HenrichmannCDU/CSU - Datenschutz-Grundverordnung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Es zeugt ja schon in gewisser Weise von Ironie, wenn die Fraktion, die die größten Schwierigkeiten mit der Meinung Andersdenkender hat, hier einen Antrag einbringt, dessen Titel mit „Freie Meinungsäußerung sicherstellen“ beginnt.

(Martin Hohmann [AfD]: Das ist aber sehr schwach!)

Ziel des Schnellschussantrages ist nach meinem Dafürhalten aber nicht die fehlende Meinungsfreiheit; denn die ist gottlob grundgesetzlich geschützt. Ihnen geht es, glaube ich, eher um die Äußerungen, die nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind und die Ihrer Fraktion regelmäßig Schwierigkeiten bereiten. Nicht umsonst haben Sie das Interesse des Verfassungsschutzes geweckt. Dieser lässt ausgewiesene Freunde der Verfassung ja eigentlich in Ruhe.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jürgen Braun [AfD]: So ein Unsinn! – Kay Gottschalk [AfD]: #Prüffall! – Weiterer Zuruf von der AfD: Thema!)

Sie fürchten doch nur die rechtlichen Konsequenzen der Meinungsäußerung. Sie nutzen den Deckmantel der Meinungsfreiheit ja nur allzu gerne für die Diffamierung und für Fake News.

(Jürgen Braun [AfD]: Von Meinungsfreiheit halten Sie offenbar nichts!)

Und genau das stößt den Menschen auch mächtig auf.

Der Antrag ist eine Lex AfD. Einziger Antrieb sind Ihre persönlichen Interessen und auch Ihre Parteikommunikation,

(Kay Gottschalk [AfD]: Sie verwechseln uns gerade mit der Deutschen Umwelthilfe!)

ansonsten hätten Sie nicht nur eine Gruppierung mit Ihrem Antrag in den Blick genommen, sondern auch die vielen Vereine, die Mittelständler und andere. Doch diese haben Sie gar nicht in den Blick genommen.

Aber schauen wir auch mal juristisch auf diesen Schnellschussantrag. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Öffnungsklausel im Sinne des Artikels 85 Absatz 1 DSGVO für eine spezielle Regelung zum Zweck der freien Meinungsäußerung zu nutzen. Schon heute gibt es für nichtöffentliche Stellen bei der Verarbeitung nicht sensibler Daten die Rechtsgrundlage des Artikels 6 Absatz 1 DSGVO, besser bekannt als Wahrung eines berechtigten Interesses. Für sensible Daten wie politische Meinungen und Weltanschauungen gilt ohnehin ein grundsätzliches Verarbeitungsverbot.

Schon bisher hat die Rechtsprechung Maßstäbe beim nötigen Ausgleich zwischen den Grundrechten auf Meinungsäußerung einerseits und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits entwickelt. Wer das aber nun – wie Sie – ignoriert und mit dem Dampfhammer im grundgesetzlich sensiblen Bereich operiert, der sollte wenigstens Vorsicht walten lassen. Das ist Ihnen aber alles Schnuppe. Sie wollten ein Schwert und schmieden es aus Pappe.

Dass Ihre Vorschläge teils in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen, verschweigen Sie auch. Kompetenzrechtliche Bedenken bei Ihnen? Fehlanzeige. Das Grundgesetz und die Rechtsprechung differenzieren aus gutem Grund zwischen dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit auf der einen Seite und Rundfunk- und Pressefreiheit andererseits. Sie wollen jetzt ohne saubere juristische Grundlage das sogenannte Medienprivileg auch auf den nicht verfassten journalistischen Bereich ausdehnen, also auf Blogger zum Beispiel, und damit auch auf die Meinungsäußerungen von Privaten in sozialen Netzwerken übertragen.

(Jürgen Braun [AfD]: Ja!)

Aber was im Bereich des nicht verfassten Journalismus mit bewährten Instrumenten wie der Selbstkontrolle passiert, verraten Sie nicht. Was ist zum Beispiel mit dem Rundfunkrat? Soll der überflüssig werden? Auch dazu hätten Sie etwas sagen dürfen.

(Jürgen Braun [AfD]: Sie mögen das nicht, wenn der Bürger seine Meinung äußert! Wir hören es sehr wohl! Meinungsfreiheit des Bürgers – das passt Ihnen nicht!)

Das zeigt, dass es Ihnen mit dem Antrag überhaupt gar nicht um ehrbare Journalisten und Blogger gehen kann, sondern um den Schutz von Fake-News-Trollen in sozialen Netzwerken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Gesetze sind aber saubere handwerkliche Arbeit und kein Weihnachtswunschzettel, auf den ich alles schreibe, was mir gerade so einfällt.

(Jürgen Braun [AfD]: Meinungsfreiheit gilt zunächst einmal!)

Dann sollte ich zumindest wissen, was ich gesetzlich überhaupt regeln kann und wofür ich zuständig bin. Auch das ignoriert dieser Antrag.

Natürlich braucht es mehr Rechtssicherheit und Praxisnähe der Datenschutz-Grundverordnung. Ich habe das bei allen Reden hierzu betont. Dafür stehen auch CDU und CSU. Deswegen arbeitet die Koalition auch mit Hochdruck am zweiten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz. Und, ja, neben vielen technischen und redaktionellen Anpassungen haben wir natürlich auch das Thema „Erweiterung des Medienprivilegs“ auf der Agenda.

Aber es ist doch viel zu kurz gesprungen, jetzt nur eine Gruppe auszunehmen und alle anderen Umsetzungsprobleme, die mit der Datenschutz-Grundverordnung verbunden sind, auszublenden. Ziel muss doch sein, Rechtssicherheit für alle zu schaffen und Unsicherheiten zu beseitigen. Und dann ist es egal, ob es Blogger oder Journalisten sind oder Mittelständler, Vereine oder Vermieter.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ansonsten verlieren wir nämlich die gesellschaftliche Akzeptanz für den Datenschutz. Und der darf nicht unter die Räder kommen.

Es gilt jetzt natürlich auch, Datenschutzpolitik verständlich und ihren Mehrwert für jeden Einzelnen nachvollziehbar zu machen. Ihr Antrag kommt dafür allerdings zu spät, er greift viel zu kurz, lässt die allermeisten Fragen offen und ist juristisch eine Nebelkerze. Allein deswegen ist die Zustimmung unmöglich. Ich verweise lieber auf die laufenden Beratungen zum zweiten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz und hoffe auf gute Ergebnisse.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die FDP hat nun Manuel Höferlin das Wort.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7322580
Wahlperiode 19
Sitzung 77
Tagesordnungspunkt Datenschutz-Grundverordnung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta