31.01.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 77 / Tagesordnungspunkt 13

Uwe Kamannfraktionslos - Datenschutz-Grundverordnung

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Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Bürger! Der vorliegende Antrag der AfD ist, oberflächlich betrachtet, vielleicht sogar nachvollziehbar; denn man könnte den Eindruck bekommen, dass tatsächlich Rechtssicherheit hergestellt werden soll. Schaut man aber etwas tiefer in diesen Antrag hinein, müsste man ihn sehr kritisch betrachten.

(Lachen bei der AfD – Christoph de Vries [CDU/CSU]: Das ist der Einzige, der digitale Kompetenz bei euch hatte!)

Es gilt gewiss, die Frage zu klären, ob nach dem aktuellen Sachstand etablierte Medienunternehmen nicht eine unzulässige Privilegierung erfahren – zulasten von selbst ernannten Bloggern, Hobbyjournalisten und anderen Mitwirkenden am öffentlichen Diskurs. Ich möchte vorab betonen: Es ist gut, dass es ein europäisches Gesetzeswerk gibt. Das hilft vielen Unternehmen, die europaweit tätig sind, auf einer gemeinsamen Grundlage zu arbeiten, auch wenn es erhebliche Schwächen hat, welche dringend nachzubessern sind.

Die deutsche Medienlandschaft ist bunt und vielfältig, und die Vertriebskanäle in den sozialen Netzwerken stehen zudem faktisch jedem offen. Aber die Meinungsfreiheit ist eben nicht bedroht, wenn das Medienprivileg auf den beschriebenen Personenkreis nicht ausgeweitet wird und dieser zum Beispiel keine personenbezogenen Daten speichern darf.

Das Medienprivileg gemäß dem vorliegenden Antrag auszuweiten, würde darüber hinaus zu mehr statt weniger Rechtsunsicherheit führen. Wie bitte definiert sich ein Blogger? Wir kennen alle die Unterschiede aus dem Internet. Es gibt seriöse Blogs, betrieben von ernsthaften Menschen, die ihre Meinungsfreiheit ausüben und Rechte achten. Und dann gibt es viele Hetzblogs und solche, die Verschwörungstheorien und anderen Unsinn verbreiten. Soll jeder, der sich die WordPress-Software herunterlädt und in die Tasten haut, mit einem Journalisten gleichgestellt werden, der von seinem Beruf lebt und klare Regeln befolgt? Ich meine, nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Wäre ja schön!)

Wollen Sie von der AfD allen Ernstes das berechtigte Interesse des Schutzes von personenbezogenen Daten –

(Zuruf von der AfD: Das war doch mal dein Antrag! – Heiterkeit)

– nein, das war nicht mein Antrag, definitiv nicht; Sie müssen mal richtig zuhören, lieber Herr Kollege – tatsächlich den Interessen von jedem Blogger und Influencer opfern?

Noch diffuser wird es bei denen, die im Bereich Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Hier ist die Auflistung derart vage, dass es mir nicht möglich erscheint, diese Personengruppe auch nur ansatzweise klar zu definieren. Blogger, YouTuber, Influencer, Hobbyjournalisten und wer noch alles sind gewiss keine bedrohte Spezies. Der AfD-Antrag hat unter anderem darin einen kapitalen Systemfehler und ist nicht zu Ende gedacht.

Herr Kamann, achten Sie bitte auf das Signal.

Sofort. – Er ist deshalb meiner Ansicht nach im Interesse des Datenschutzes aller Menschen in diesem Lande abzulehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der AfD – Manuel Höferlin [FDP]: Da ist Kompetenz aus der Fraktion entfleucht!)

Das Wort hat der Abgeordnete Martin Rabanus für die SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7322589
Wahlperiode 19
Sitzung 77
Tagesordnungspunkt Datenschutz-Grundverordnung
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