14.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 80 / Tagesordnungspunkt 8

Claudia SchmidtkeCDU/CSU - Organspende

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Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Welt beneidet uns um unser Gesundheitswesen, um eine exzellente Versorgung und um die Forschungsstärke unseres Gesundheitsstandortes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Worum uns die Welt nicht beneidet, sind unsere Organspendezahlen; denn da ist sie deutlich besser als wir. Die Einigkeit, mit der wir die heutigen Änderungen im Transplantationsgesetz als ersten wichtigen Schritt vornehmen, zeigt, dass die meisten in diesem Haus dies erkannt haben.

Der Anstieg der Spenderzahlen im vergangenen Jahr – wir haben es gerade gehört – zeigt zudem, dass unsere Debatte ihre Wirkung nicht verfehlt hat. Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass 20 Prozent mehr von sehr, sehr wenig immer noch sehr wenig ist; denn auch mit 955 Spendern und 3 113 vermittelten Organen konnte nicht einmal ein Drittel der gelisteten Patienten gerettet werden.

Noch etwas zu Ihnen, Herr Kollege Gehrke: Schwerpunkt Ihrer letzten Rede zum GZSO war das Wort „angemessen“ im Zusammenhang mit der Arbeit der Transplantationsbeauftragten. Es ist mir heute, vier Wochen nach Ihrer Rede, noch ein Bedürfnis, Ihre unangemessene Unterstellung gegenüber den geschätzten Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken richtigzustellen. Das Problem liegt nicht bei den überaus engagierten Beauftragten, das Problem ist vielmehr ihre schlechte Stellung, da sie aufgrund ihrer Doppelbelastung kaum Zeit haben, Spender zu identifizieren,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und darüber hinaus eine Organentnahme ohnehin bisher lediglich mehr Kosten und mehr Arbeit verursacht.

Künftig werden die Transplantationsbeauftragten genügend Rechte und Zeit für die Identifikation der Organspender haben und besonnen alle weiteren Schritte einleiten können. Es wird auch mit der Neuregelung keinerlei Sanktionen oder Anreize für zu wenig oder zu viele Spenden in einer Klinik geben. Wir sind bei diesem sensiblen Thema ganz bewusst lediglich bei einer Kostendeckung angelangt und von der von Ihrer Fraktion unterstellten Gewinnmaximierung weit entfernt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage vonseiten der AfD?

Nein, ich mache mal lieber weiter. – Zweifelhaft ist übrigens eher der Vorschlag in Ihrem Antrag, Angehörigen von Spendern über Ehrenamtskarten Preisnachlässe beim Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Eintrittskarten zu gewähren. Denken Sie etwa wirklich, auf diese Weise lassen sich Eltern, Partner, Kinder oder Freunde über den Verlust eines geliebten Menschen hinwegtrösten? Ich bitte Sie!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Im Vordergrund muss zukünftig die altruistische Bedeutung einer Organspende stehen, nämlich Leben zu schenken; das allein sollte die Motivation für eine positive Entscheidung sein – und nicht Rabatte im Supermarkt, im Aquarium oder im Legoland.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Verantwortliche Politik sieht deshalb anders aus als Ihr Antrag. Sie liegt Ihnen in Form dieses Gesetzes heute zur Verabschiedung vor.

Ich stimme denen zu, die heute und auch bei der ersten Lesung auf Spanien zu sprechen gekommen sind: Die Strukturen in Spanien sind vorbildlich; wir nehmen uns deshalb ein Beispiel daran. Aber anders als von ihnen behauptet, ist die Grundlage aller Strukturen und Abläufe dort eben eine andere, wie mir die Leiterin der spanischen Organtransplantationsbehörde schriftlich bestätigte. In gewisser Weise geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Organspende von den Bürgern zu erwarten ist in einem Land, in dem jeder Patient, der ein Organ benötigt, völlig gleichberechtigt Zugang zur Transplantation hat. Das macht die heutigen organisatorischen Verbesserungen nicht weniger wichtig. Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit denen die Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden. Angehörige sollen besser betreut werden. Insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben wird verbindlich geregelt.

Lassen Sie mich noch einmal ganz deutlich werden: Wer diese Veränderungen ablehnt, ist damit auch gegen jede Verbesserung bei der Organspende und lässt jeden einzelnen Menschen, der auf ein Organ wartet, im Stich.

Die Patienten, die mir persönlich alle sehr am Herzen liegen, warten auf ein erstes Signal, dass wir hinter ihnen stehen, und genau das werden wir ihnen heute mit diesem Gesetz geben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Gehrke von der AfD erhält Gelegenheit für eine Kurzintervention.

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7325768
Wahlperiode 19
Sitzung 80
Tagesordnungspunkt Organspende
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