14.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 80 / Tagesordnungspunkt 13

Ulrike Schielke-ZiesingAfD - Bekämpfung der Altersarmut

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Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Bürger! Heute werden hier im Plenum ein Antrag der FDP und unser Antrag behandelt, die in der Intention ähnlich sind. Das ist kein Zufall; denn diese Anträge sind die einzig logische Antwort auf das Vorhaben des Ministers Heil, Armut bei den Rentnern zu bekämpfen, indem man Geld mit der Gießkanne über einen Teil davon ausschüttet.

(Beifall bei der AfD – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie haben ja noch nie einen Antrag vorgelegt!)

Was hat Minister Heil mit der sogenannten Respektrente vor? Wer 35 Beitragsjahre geschafft und im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkte im Jahr erreicht hat, dessen Entgeltpunkte werden automatisch auf den Wert von jährlich 0,8 aufgestockt. Der so zustandegekommene neue Rentenbetrag soll ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt werden. Das ist nicht nur unseriös, sondern auch höchst verschwenderisch und respektlos denen gegenüber, die sich in Vollzeit ihre Rente erarbeitet haben und im Endeffekt mit Teilzeitkräften gleichgestellt werden. Und das nennt der Herr Minister Respektrente.

(Beifall bei der AfD)

Im Modell des Ministers findet keine Unterscheidung zwischen Teil- und Vollzeitstellen statt.

(Marianne Schieder [SPD]: Ist doch nicht wahr!)

Es werden lediglich die Beitragsjahre und die erworbenen Entgeltpunkte betrachtet. Bei „Maybrit Illner“ meinte der Herr Minister, dass für das Problem der Teilzeitkräfte eine Lösung gefunden wird. Da frage ich mich schon, wie das gemacht werden soll. In den Versicherungskonten wird nur das Einkommen gespeichert, nicht die Arbeitszeit.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Was soll der Minister da machen?)

Wie soll hier eine Teilzeitbeschäftigung lokalisiert werden?

Wir mussten in den letzten Tagen vom Minister viel über die hart arbeitenden Menschen hören, die doch jetzt Anerkennung verdient hätten, ohne Prüfung der Bedürftigkeit. Schade, dass dabei die hart arbeitenden Steuerzahler vergessen werden, die nun ein weiteres Mal geschröpft werden sollen.

(Beifall bei der AfD)

Warum gebührt den hart arbeitenden Menschen erst Dank und Anerkennung, wenn sie 35 Arbeitsjahre geschafft haben? Was unterscheidet diese Menschen von den anderen? Müssen sich hier nicht alle anderen Versicherten verhöhnt vorkommen? Was ist mit den Erwerbs­unfähigkeitsrentnern, die, weil sie schon eine Rente beziehen, im letzten Rentenpaket bei der Erhöhung der Anrechnungszeiten übergangen wurden? Werden sie hier wieder vergessen?

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Was ist denn Ihr Vorschlag? – Gegenruf des Abg. Kai Whittaker [CDU/CSU]: Darauf warten wir schon seit zwei Jahren!)

Im September 2018 bezogen über 600 000 Rentner neben einer Rente Grundsicherung im Alter. Bei Rentnern, die in die Grundsicherung fallen, wird die gesamte Rente voll auf diese Grundsicherung angerechnet. An diesen Rentnern geht jede Rentenerhöhung vorbei. Sie bekommen keinen Cent mehr. Genauso verpufft die Mütterrente II bei den Müttern, die in der Grundsicherung sind. Das Konzept von Minister Heil löst diese Ungerechtigkeiten nur für einen Teil. Alle anderen gehen dabei leer aus. Ist das gerecht? Minister Heil diskriminiert hier einen großen Teil dieser Rentner, und das darf einem Minister für Arbeit und Soziales nicht passieren.

(Beifall bei der AfD)

Es geht aber auch anders. Unser Konzept richtet sich gezielt an die Rentner mit geringem Einkommen, die eine Grundsicherung beantragen müssen, um ihren Bedarf zum Leben überhaupt decken zu können. Genau diesen über 600 000 Alters- und Erwerbsminderungsrentnern möchten wir mit einer Anrechnungsfreistellung ihrer Rente bei der Grundsicherung helfen, sodass sie mindestens 15 Prozent ihrer anrechenbaren Rente behalten können. Dieses Geld haben die Rentner dann real mehr zur Verfügung.

Anrechnungsfreistellungen gibt es bereits für die Riester-­Rente. Auch Hartz-IV-Bezieher dürfen in bestimmten engen Grenzen dazuverdienen. Einen Teil der Rente anrechnungsfrei zu stellen, wäre bedeutend gerechter, als sich nur eine Gruppe herauszupicken und diese dann ohne jegliche Prüfung zu bedenken.

(Beifall bei der AfD)

In einer Anhörung zum Rentenpaket im November 2018 äußerten sich DGB und Sozialverband Deutschland auch zur teilweisen Anrechnungsfreistellung. Beide forderten, dass alle Rentenansprüche teilweise anrechnungsfrei gestellt werden können. Die volle Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter wird von den Betroffenen als ungerecht empfunden. Sie werden Beziehern von Grundsicherung, die keine Beiträge eingezahlt haben, gleichgestellt. Spätestens mit der Einführung eines Freibetrages für Betriebsrenten im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hätte es eine analoge Regelung auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung geben müssen.

Diese Regelung wollen wir nun nachholen. Wir kalkulieren mit einem überschaubaren Betrag, der weitaus geringer ist als der Vorschlag des Ministers und dabei noch effektiv und zielgenau den Rentnern zugutekommt, die diese Hilfe auch benötigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Ralf Kapschack das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7325851
Wahlperiode 19
Sitzung 80
Tagesordnungspunkt Bekämpfung der Altersarmut
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