15.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 81 / Tagesordnungspunkt 21

Martin RabanusSPD - Geschäftsgeheimnisgesetz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir diese parlamentarische Woche mit einer Aktuellen Stunde zum Sozialstaatskonzept der SPD beenden – herzlichen Dank an die FDP, dass Sie uns ermöglichen, dies in der Tagesordnung zu behandeln –,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Roman Müller-Böhm [FDP]: Immer wieder gerne!)

beschäftigen wir uns noch mit zwei Anträgen zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses von Grünen und Linken.

Beide Anträge, meine Damen und Herren, sind von unterschiedlicher Qualität. Der Antrag der Linken hat eher Sammelsuriumcharakter mit mehr oder weniger substanziellen Punkten. Der Antrag der Grünen atmet ein bisschen mehr Beschäftigung mit der Sache, aber die nötige Qualität hat er auch nicht.

(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für Qualität wäre es nötig gewesen, einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf einzubringen, der im Verfahren ist. Dafür hat es offensichtlich nicht gereicht. Aber okay, auch das nehmen wir so zur Kenntnis.

(Zuruf der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Natürlich ist es richtig: Bei der Anhörung im Rechtsausschuss Mitte Dezember zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat man sich kritisch mit einigen Punkten auseinandergesetzt,

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr kritisch! – Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Überaus kritisch!)

insbesondere auch bei dem im Zentrum stehenden § 5 mit der Frage: Handelt es sich um eine Konstruktion über Rechtfertigungsgründe oder um eine Bereichsausnahme? Das ist von den Sachverständigen in unterschiedlicher Weise aufgegriffen worden. Verkürzt gesagt – vielleicht noch einmal für die Zuhörer auf der Tribüne –, lautet die Kernfrage: Muss ein Journalist gegebenenfalls erst vor Gericht erstreiten, straffrei zu bleiben, wenn er einen Skandal aufdeckt, oder ist von vornherein klar, dass es in seinen Möglichkeiten liegt, das straffrei zu machen?

Da will ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch gar kein Geheimnis aus meiner eigenen Position machen. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz das Ziel verfolgen müssen, eindeutige und praxistaugliche Lösungen zu finden – so eben wie die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten tatsächlich im wahren Leben ist. Wir brauchen ein Gesetz, das unterstützt und nicht erschwert. Es ist, glaube ich, das gemeinsame Ziel der Koalition, zu schauen: Wie können wir am Ende auf der Basis des Gesetzentwurfes des BMJV dieses Ziel erreichen? Auch ich glaube, dass wir die Bedenken in Bezug auf die Rechtfertigungslösung sehr ernst nehmen müssen. Ich glaube, dass wir mit der Bereichsausnahme für Journalistinnen und Journalisten einen klareren und praxistauglicheren Weg hätten,

(Beifall der Abg. Dr. Nina Scheer [SPD])

übrigens inklusive der Frage des Schutzes von Informanten.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin den federführenden Berichterstattern Nina Scheer und Ingmar Jung – beide haben hier schon gesprochen – sehr dankbar, dass sie sich in sehr konstruktiven Gesprächen befinden. Es ist auch deutlich geworden, dass wir noch nicht in allen Punkten entscheidungsreif sind.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Gucken wir einmal, was herauskommt!)

So ist das im normalen Leben. Auch die Frage nach dem berechtigten Interesse, das zur Begründung eines Geschäftsgeheimnisses notwendig ist, gehört dazu. Ich bin mir aber auch ganz sicher, dass es für uns als SPD ohnehin und für die Koalition insgesamt ein grundlegender Wert ist, Presse- und Medienfreiheit, insbesondere in Zeiten von Fake News, zu stärken und abzusichern. Unser Ziel muss es sein, die Informationsfreiheit zu schützen, damit Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit gut machen können. Es kommt auf Rahmenbedingungen an, die geeignet sind, und nicht auf die Frage, ob man eine gute Rechtschutzversicherung hat, um journalistisch arbeiten zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin guter Dinge, dass die Koalition in der nächsten Zeit auch die letzten noch unklaren Fragen klären kann.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis wann denn?)

Dann gilt, vielleicht etwas abgewandelt, das Struck’sche Gesetz: Jedes Gesetz, auch dieses, verlässt den Bundestag noch ein bisschen besser, als es reingekommen ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der nächste Redner: Professor Dr. Heribert Hirte, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7326005
Wahlperiode 19
Sitzung 81
Tagesordnungspunkt Geschäftsgeheimnisgesetz
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