21.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 83 / Zusatzpunkt 9

Beatrix von StorchAfD - Information über Schwangerschaftsabbruch

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Demokratischen und Sozialen Union! Das „Christlich“ können wir jetzt wohl endgültig streichen.

(Beifall bei der AfD)

Nach der Ehe für alle kapitulieren Sie jetzt auch beim Lebensschutz. Auch eine Kapitulation auf Raten ist eine Kapitulation. Dass Sie innerhalb einer Woche die erste Lesung, die Ausschussberatung und die zweite Lesung eines rechtspolitisch hochsensiblen Gesetzes durchziehen, ist nichts anderes als eine Frechheit. Offensichtlich möchte die Koalition so ein Thema abräumen, bei dem beide Partner schlecht aussehen.

(Michael Frieser [CDU/CSU]: Sie hätten zu den Anhörungen kommen können!)

Die SPD scheut im Moment noch den Koalitionsbruch; sie ist zu schwach für Neuwahlen. Und der Union geht es allein um den Machterhalt, auch wenn sie dafür ihre eigenen Werte hergeben muss, auch wenn von den eigenen Werten eigentlich gar nichts mehr übrig ist.

(Beifall bei der AfD)

Was auf der Strecke bleibt, ist ein rechtspolitisches Thema, das wie kaum ein anderes am Lebensnerv unserer verfassungsmäßigen Ordnung rührt. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen, zuletzt 1993, das Folgende festgestellt: Das ungeborene Leben entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch, und zwar von Anfang an.

(Beifall bei der AfD)

Der ungeborene Mensch hat ein eigenes Lebensrecht von Anfang an.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Sie reden über den falschen Paragrafen!)

Und dem Ungeborenen kommt Menschenwürde zu, von Anfang an. Deswegen ist Abtreibung nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen straffrei. Deswegen hat das Gericht auch bestimmt, dass die verpflichtende Beratung immer auf das Leben gerichtet sein muss. Es soll Leben retten und Abtreibungen vermeiden.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist gerade nicht das Thema!)

Kurz: § 218, der eng mit § 219 zusammenhängt – Sie werden das gleich erkennen –, ist unverrückbarer Kernbestand unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unwahr!)

Wer den abschaffen oder streichen will, steht außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung.

(Beifall bei der AfD)

Ich fordere das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, solche Organisationen zu beobachten, die der Abschaffung des § 218 das Wort reden. Und die Bundesfamilienministerin Giffey fordere ich auf: Stellen Sie sich endlich schützend vor das werdende menschliche Leben! Stellen Sie sich schützend vor noch nicht geborene Menschen! Stellen Sie sich auf die Seite des Lebens!

(Beifall bei der AfD)

Weil Abtreibung rechtswidrig ist und bleiben muss, muss auch das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben. Was verboten ist, darf nicht beworben werden. Wer für eine Straftat wirbt, wird am Ende zum Anstifter.

(Michael Frieser [CDU/CSU]: Also stimmt die AfD dem Kompromiss zu?)

Das gilt auch dann, wenn die Straftat ausnahmsweise nicht rechtlich verfolgt wird.

Was vorher als Werbung verboten war, verkaufen Sie uns jetzt als Information. Das ist semantische Ross­täuscherei, ich möchte sagen: erbärmliche semantische Ross­täuscherei.

(Beifall bei der AfD)

Was ist Werbung? Wenn ein Dienstleister eine Information über seine Dienstleistung öffentlich macht, für die er einen Vermögensvorteil, nämlich sein Honorar, erhält, dann ist das nicht einfach Information, dann ist das Werbung. Den Begriff „Vermögensvorteil“ verwenden Sie selbst in Ihrem Entwurf. Ihr Versuch, das Problem um des Koalitionsfriedens willen einfach wegzudefinieren, scheitert kläglich.

Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt auf dem fatalen Weg zur Abschaffung des § 218 über die Normalisierung der Abtreibung. Wohin das führt, hat der Bundeskongress der Jusos im Dezember gezeigt. Sie wollen § 218 ganz abschaffen. Der Bundesstaat New York hat die Abtreibung jetzt bis zum neunten Monat erlaubt. Eine solche Verachtung menschlichen Lebens wollen wir in Deutschland nicht. Das widerspricht fundamental dem Verständnis unseres Grundgesetzes.

(Beifall bei der AfD)

Der Schutz des ungeborenen Lebens hat Verfassungsrang und ist untrennbar mit Artikel 1 verbunden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Unionsparteien haben den Lebensschutz aufgegeben. Das Schweigen der Amtskirchen ist ohrenbetäubend. Daher ist die AfD in Deutschland der letzte Verteidiger des ungeborenen Lebens. Wir lehnen Ihren Entwurf mit ganzer Überzeugung ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin von Storch. – Als Nächste spricht für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Nadine Schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7328939
Wahlperiode 19
Sitzung 83
Tagesordnungspunkt Information über Schwangerschaftsabbruch
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