21.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 83 / Tagesordnungspunkt 16

Stefan KeuterAfD - Moderne Unternehmensbesteuerung

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Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren hier – jetzt nicht mehr – und zu Hause an den sozialen Medien! Liebe Wähler!

(Marianne Schieder [SPD]: Und Wählerinnen! – Haben die nicht!)

Von dem Antrag, den wir heute diskutieren, stand am Montag die Überschrift fest. Am Dienstagabend kam dann eine E-Mail mit dem Antragstext, und erst gestern Abend gab es die amtliche Drucksachennummer dazu.

(Sepp Müller [CDU/CSU]: Zeitiger als die AfD-Anträge!)

Ich dachte mir, das könnte zwei Gründe haben. Ein Grund wäre: Der Antrag ist mit der heißen Nadel gestrickt. Der andere wäre: Die FDP hat den Stein der Weisen gefunden, und wir müssen diesen Steuerantrag ganz dringend beraten, um eine massive Steuerreform in Deutschland auf den Weg zu bringen. – Ich darf Sie doch sehr bitten, solche Anträge in Zukunft mit einem zeitlichen Vorlauf zu stellen.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katja Hessel [FDP]: Das sagt der Richtige!)

Aber um eines vorwegzunehmen: Ich war von Ihrem Antrag enttäuscht. Den Stein der Weisen habe ich in Ihrem Antrag nicht gefunden.

(Stephan Brandner [AfD]: Typisch FDP!)

Noch viel mehr: Mit ihrem Antrag hat die FDP endlich die Maske fallen lassen und sich endgültig als Lobbypartei disqualifiziert.

(Stephan Brandner [AfD]: Das wusste ich schon lange!)

Nicht alles, was die FDP in ihrem Antrag zu einer Unternehmensteuerreform ausführt, ist falsch. So sollte in der Tat endlich die Gewerbesteuer – eine überflüssige Sondersteuer – abgeschafft und den Gemeinden ein größerer Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer zugestanden werden. Allerdings ist das Verlangen der FDP, Kapitalgesellschaften sollten künftig nur noch 12,5 Prozent Körperschaftsteuer zahlen, anderen Steuerpflichtigen gegenüber – insbesondere den Personengesellschaften gegenüber – zutiefst ungerecht.

(Beifall bei der AfD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Dafür haben wir eine Thesaurierungsbegünstigung!)

Tatsache ist nämlich – und das verschweigt uns die FDP –, dass sich der Körperschaftsteuersatz seit rund 30 Jahren im freien Fall befindet. Wurden vor 1990 Gewinne von Körperschaften noch mit 56 Prozent entsprechend dem damaligen Einkommensteuerspitzensteuersatz belastet,

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Die Bemessungsgrundlage hat sich auch geändert!)

beträgt der Steuersatz seit der Unternehmensteuerreform – wir haben es eben gehört – aus dem Jahre 2008 nur noch 15 Prozent bei einem gleichzeitigen Einkommensteuerspitzensteuersatz von 45 Prozent, bereits einschließlich der Reichensteuer.

(Katja Hessel [FDP]: Ich weiß, dass Sie das Steuerrecht nicht verstehen!)

Die AfD, die Partei des deutschen Grundgesetzes, ist auch für eine Absenkung der Steuersätze, ja, aber bitte schön nicht einseitig nur für Körperschaften, sondern allgemein für alle Erwerbstätigen,

(Beifall bei der AfD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Sie verstehen ja gar nichts!)

auch für mittelständische Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, und selbstverständlich auch für Arbeitnehmer und Rentner, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD – Stephan Brandner [AfD]: Wir sind die Volkspartei!)

Der Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes gilt auch im Steuerrecht.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Nein!)

– Sie haben Schubladen vor sich. Ziehen Sie sie auf! Da liegt das deutsche Grundgesetz drin. Lesen Sie es nach!

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Steuergesetz ist was anderes!)

Ich wiederhole noch mal, weil es so wichtig ist, damit nicht hinterher die Verfassungsgerichte wieder Ihre Gesetze kassieren: Der Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes gilt auch hier, liebe FDP.

(Katja Hessel [FDP]: Das ist so peinlich! – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Er hat das ganze Steuersystem nicht verstanden!)

Von den knapp 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland sind etwa 40 Millionen in der Privatwirtschaft tätig. 5 Millionen arbeiten bei der öffentlichen Hand, einschließlich der Beamten und Richter. Die Privatwirtschaft und deren Angestellte sind die tragende Säule Deutschlands, und diese gilt es komplett zu entlasten.

(Beifall bei der AfD)

Im Unternehmensteuerrecht steht Deutschland logischerweise in einer Konkurrenz, im Wettbewerb, mit anderen Nationen. Unternehmen können ihren Steuersitz verändern und tun das auch, wenn sie irgendwo anders Standortvorteile sehen. Die Amerikaner, Briten, Franzosen, Schweden und viele andere senken die Unternehmensteuersätze oder verbessern die Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen. Auch Steueroasen für Unternehmen – zum Beispiel Irland – scheinen oftmals ein valider Weg zu sein und sind eine praktische Variante der Steuereinsparung.

Dass große internationale Konzerne wie Apple und Google Steuerschlupflöcher nutzen, während der innovative, arbeitsplatzschaffende deutsche Mittelstand zur Kasse gebeten wird, ist mit uns, mit der AfD, nicht zu machen.

(Beifall bei der AfD)

Deutschland braucht kein steuerpolitisches Flickwerk. Deutschland braucht eine echte Steuerreform, die den Standort Deutschland stärkt, zukunftssicher macht und die Leistungsträger und Steuervollzahler in Deutschland nachhaltig entlastet.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Wo sind denn Ihre Vorschläge?)

– Schreien Sie ruhig! – Das ist mit der AfD zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Kein Vorschlag, nur Worthülsen!)

Für die SPD-Fraktion hat nun Lothar Binding das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7329043
Wahlperiode 19
Sitzung 83
Tagesordnungspunkt Moderne Unternehmensbesteuerung
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