Florian Pronold - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Fahrverbote, die gerichtlich ergangen sind, haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Grenzwerte, die seit über zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gelten, in den Mittelpunkt der Debatte gerückt ist. Es ist so, dass viele Menschen darauf vertraut haben, einen Diesel zu kaufen, der sauber ist, der umweltgerecht ist, aber feststellen mussten, dass hier geschummelt und gemogelt worden ist, dass laut Laborwerten sechsmal weniger NO x ausgestoßen wird als in der Realität.
(Zuruf des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU])
Deswegen ist es wichtig, dass wir nun die Voraussetzungen für Nachrüstungen schaffen, auch weil viele Menschen es sich nicht leisten können, sich einen neuen Diesel zu kaufen, weil sie das Geld dafür einfach nicht haben.
(Ulli Nissen [SPD]: Genau so ist es!)
Deswegen ist es gut, dass das Verkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass Nachrüstungen möglich sind, dass das jetzt schnell passiert. Wir tragen heute mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dafür Sorge, dass diejenigen, die nachrüsten, nicht von Fahrverboten betroffen sind. Das ist der Kern der heute vorliegenden Regelung.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Markus Uhl [CDU/CSU])
Der Grenzwert von 40 Mikrogramm wird nicht verändert; auch das ist zu betonen. Es geht darum, im Einklang mit der EU-Kommission, die diese Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geprüft hat, im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil, auch im Einklang mit dem, was das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden hat, zu sagen: Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht abzusehen ist, dass die Grenzwerte durch die Nutzung anderer Mittel sehr bald eingehalten werden können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Abgeordneten Dr. Spaniel?
Aber immer.
Sehr geehrte Frau Präsident, vielen Dank für die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. – Herr Pronold, Sie haben gerade davon gesprochen, dass geschummelt und betrogen wurde,
(Gustav Herzog [SPD]: Damit hat er die AfD gemeint!)
und in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass in der Realität sehr viel höhere Abgaswerte als bei den Tests festgestellt wurden. Sie wissen aber schon, dass die Testbedingungen von diesen Fahrzeugen in den allermeisten Fällen völlig korrekt eingehalten wurden? Das wird Ihnen Ihr Kollege, Herr Minister Scheuer, sicherlich bestätigen können. Denn sonst wären diese Fahrzeuge ja heute nicht mehr zugelassen. Insofern hoffe ich doch zumindest, dass sie die Testbedingungen alle erfüllt haben.
Wie können Sie dann hier in diesem Parlament behaupten, dass das bei Fahrzeugen, die in der Praxis, also im Realbetrieb, völlig andere Werte erreichen als im Labortestbetrieb, eine Schummelei oder eine Mogelei ist? Dann müssten Sie in der Konsequenz die Betriebserlaubnis und die Zulassung für diese Fahrzeuge sofort entziehen. Was Sie hier betreiben, ist Populismus.
(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Das muss gerade Dr. Dirk Spaniel sagen!)
Ich freue mich, dass ausgerechnet die AfD mir den Vorwurf des Populismus macht. Ich will Sie aber einmal an die Fakten erinnern. Ich weiß, dass Sie sich damit immer schwertun.
(Zuruf von der AfD: Ah! Jetzt kommt es!)
Es gibt zwei Bereiche. Der erste Fakt ist, dass von einigen Automobilherstellern Manipulationssoftware eingesetzt worden ist,
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch aus Ihrem Land!)
die erkannt hat, wann sich ein Auto im Labortest befindet, und dann die Abgasemissionen verändert hat. Dazu sind auch Bußgelder ergangen, und zwar in erheblichem Umfang.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, dazu sind keine Bußgelder ergangen!)
Dann gab es, wie Sie dargestellt haben, damals gültige Testverfahren. Diese Testverfahren haben Spielräume ermöglicht – zum Beispiel, dass man dann die Rückbank ausgebaut hat, die Reifen besonders hart aufgepumpt hat und all diese Dinge. Das waren gültige Tests. Sie haben aber trotzdem dazu geführt, dass im Labor bis zu sechsmal weniger NO x gemessen worden ist als im realen Straßenbetrieb. Deswegen hat man diese Testverfahren übrigens auch verändert:
(Ulli Nissen [SPD]: Genau so ist es!)
weil sie mit der Realität nichts zu tun haben.
Helmut Kohl hat mal gesagt: Wichtig ist nur, was hinten rauskommt. – Das gilt auch bei der Frage von Abgasen der Diesel, die in den Städten fahren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Karsten Möring [CDU/CSU]: Wo er recht hat, hat er recht!)
Jetzt kommt es aber wirklich darauf an, dass wir mit den Maßnahmen, die die Bundesregierung mit Millionen unterstützt –
(Zuruf von der CDU: Milliarden!)
verbessere Elektroautoladeinfrastruktur, Austausch von Bussen, Verbesserungen und Austausch bei Handwerkerfahrzeugen und Lieferfahrzeugen –, real weniger Ausstoß bekommen.
Wir sagen: Wenn in Städten die Werte bei 50 Mikrogramm liegen und zu erwarten ist, dass dort die Grenzwerte durch die Maßnahmen, die vor Ort ergriffen werden, sehr bald eingehalten werden, dann besteht keine Notwendigkeit, Fahrverbote zu erlassen. – Das ist nun eine bundeseinheitliche Regelung.
Außerdem nehmen wir natürlich besondere Fahrzeuge wie zum Beispiel Krankenwagen, Behindertenfahrzeuge usw. aus, damit auch einheitlich klar ist, dass sie von Fahrverboten nicht betroffen sind.
Diese Regelung wird dazu führen, dass wir hier insgesamt mehr Rechtssicherheit bekommen.
Zum Schluss besteht auch noch der Ermessensspielraum der Kommunen, um über weitere Ausnahmen zu entscheiden.
Es kommt jetzt darauf an, dass die Nachrüstung so schnell wie möglich stattfindet,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Fahrzeuge sind denn bisher nachgerüstet?)
weil es in vielen Städten nur gelingen kann, die Grenzwerte einzuhalten, wenn es zu Nachrüstungen kommt.
Das Zweite ist, dass darüber hinaus natürlich auch noch Ermessensspielräume in puncto Fahrverbote bestehen. Es gibt zum Beispiel auch Euro-5-Diesel, die mit SCR-Kats ausgestattet worden sind. Deren Käufer haben damals schon gedacht, dass sie etwas Gutes für die Umwelt tun. Natürlich muss bei dem zukünftigen Ermessen auch eine Rolle spielen, wer sich umweltgerecht verhalten hat und wer nicht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In diesem Sinne legen wir heute einen guten Entwurf vor, um für viele Betroffene Rechtssicherheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die auf einen guten Autokauf vertraut haben, zum Schluss die Dummen sind. Deswegen muss aber auch die Nachrüstung jetzt erfolgen. Der Widerstand, den es bei den Automobilherstellern noch gibt, muss endlich beendet werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Marc Bernhard für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7335088 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 86 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |