14.03.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 86 / Tagesordnungspunkt 9

Marc BernhardAfD - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Nach über einem Jahr Diskussion um Fahrverbote kommt mit der Gesetzesänderung nun endlich ein erster Lichtblick für die Menschen; das greift aber leider viel zu kurz. Bisher hat das Umweltministerium ja versucht, uns einzureden, die Überschreitung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm würde jedes Jahr zu Tausenden von Toten führen. Jetzt sind offensichtlich 10 Mikrogramm mehr kein Problem. Im Gesetzentwurf findet sich allerdings überhaupt keine Begründung, warum es 50 sein sollen. Woher kommen die 50 denn? Warum nicht 60 oder 70?

(Ulli Nissen [SPD]: Oder 100, wie Sie meinen!)

Fakt ist, dass im „Bundesgesundheitsblatt“ steht: In Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen – also genau dort, wo sich die Risikogruppen, nämlich Kinder, ältere Menschen und Asthmatiker, besonders lange aufhalten – gilt ein Richtwert von 60 Mikrogramm.

Wenn also die Oma mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren werden muss, sind bereits 40 Mikrogramm für sie extrem gesundheitsgefährlich. Anschließend soll sie dann aber im Krankenhaus bei 60 Mikrogramm wieder gesund werden. Wie absurd ist das eigentlich?

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU/CSU): Kapiere ich jetzt nicht!)

Warum soll auf der Straße denn nicht der gleiche Wert wie in Krankenhäusern und Kindergärten gelten, nämlich 60 Mikrogramm?

Dann wäre auch den 72 000 Menschen mit ihren Familien in Stuttgart geholfen, die jetzt von einem Fahrverbot betroffen sind. Diese 72 000 Familien lassen Sie mit Ihrer Gesetzesänderung nämlich alleine.

(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Unfug!)

Es gibt keine einzige klinische Studie, die einen Stickstoffdioxidgrenzwert unter 100 Mikrogramm rechtfertigen würde. Oder beweisen Sie uns doch einfach das Gegenteil, indem Sie endlich der von uns vor über einem Jahr beantragten erstmaligen wissenschaftlichen Überprüfung des Grenzwertes zustimmen.

(Kirsten Lühmann [SPD]: Das läuft doch!)

Wovor haben Sie denn eigentlich Angst? Sie glauben doch schon lange selber nicht mehr an die Seriosität Ihres eigenen Grenzwertes.

(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Unfug!)

Der entscheidende Mangel der Gesetzesänderung ist jedoch, dass die Messstationen auch in Zukunft nahezu völlig willkürlich aufgestellt werden können.

(Ulli Nissen [SPD]: Schon wieder Unfug!)

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat dazu festgestellt, dass die derzeitigen Vorgaben für das Aufstellen der Messstationen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügen, und deshalb den Bundestag aufgefordert, endlich eindeutige standardisierte Vorgaben für Messstationen festzulegen. In der heute hier vorliegenden Gesetzesänderung wird darauf aber mit keinem einzigen Wort eingegangen.

Wie das aktuell bestehende Gesetz der Manipulation Tür und Tor öffnet, zeigen ganz eindrücklich die beiden Städte Stuttgart und München. In Stuttgart gibt es seit dem 1. Januar dieses Jahres Fahrverbote. In München sind die Luftwerte viel schlechter als in Stuttgart; trotzdem wird es in München keine Fahrverbote geben. Wie kann das eigentlich sein? Ganz einfach: In München gibt es fünf Messstationen, direkt an der Straße aufgestellt, die, wie erwartet, Höchstwerte und Grenzwertüberschreitungen messen. Dann hat die Stadt gesagt: Wir stellen einfach noch 20 zusätzliche Stationen auf, diesmal aber nicht am Straßenrand, sondern dort, wo die Menschen wirklich leben. – Alle diese 25 Stationen sind nach den Vorschriften des Gesetzes aufgestellt.

Genau das hat man in Stuttgart nicht gemacht. In Stuttgart hat man keine zusätzlichen Messstationen aufgestellt, sondern die hohen Messwerte rein theoretisch auf die ganze Stadt umgelegt und Fahrverbote erlassen.

Der einzige, aber entscheidende Unterschied zwischen beiden Städten ist die Regierung. In Baden-Württemberg gibt es eine grüne Landesregierung und in Stuttgart einen grünen Oberbürgermeister, während das in Bayern und in München nicht der Fall ist.

Daran sehen Sie: Der Manipulation ist Tür und Tor geöffnet. Aufgrund des gleichen Gesetzes kann es bei der gleichen Stickstoffdioxidkonzentration zu Fahrverboten kommen oder auch nicht. Das hängt einzig und allein von den politischen Zielen der jeweils Regierenden ab. Und das ist ein Unding;

(Beifall bei der AfD)

denn hier werden von Ihnen Millionen Dieselbesitzer kalt enteignet, die Existenz vieler Handwerksbetriebe gefährdet und Millionen von Arbeitsplätzen bedroht. Diese Fahrverbote fallen nicht vom Himmel, sondern sind von Ihnen, vor allem auf der linken Seite, politisch gewollt.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Schämen Sie sich alle!)

Das Wort hat der Kollege Karsten Möring für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Personen

Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 19/5768
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4542 - Fahrverbote wirksam verhindern - Einführung von bundesweit einheitlichen und vergleichbaren Messverfahren bei Stickoxiden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Luksic, Torsten Herbst, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/1695 - Intelligente Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten ergreifen - Fahrverbote verhindern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4534 - Fahrverbote verhindern - Rechtsrahmen zur Hardware-Nachrüstung schaffen und Fonds zur freiwilligen Umrüstung von EURO-5-Diesel-Kfz auflegen d) Antrag der Abgeordneten Ingrid Remmers, Amira Mohamed Ali, Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/1360 - Hersteller zur wirksamen technischen Nachrüstung von Diesel-Pkw auf ihre Kosten verpflichten - Fahrverbote vermeiden e) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/4380 - Luft- und Lebensqualität schaffen - Automobilhersteller zu Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen verpflichten und die Verkehrswende in Städten einleiten
von: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7335089
Wahlperiode 19
Sitzung 86
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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