Udo HemmelgarnAfD - Grundsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Die Forderung nach Abschaffung der Grundsteuer erschien bis vor wenigen Monaten noch als radikaler Schritt, der von vielen als unrealistisch zurückgewiesen wurde. Mittlerweile wird diese Forderung auch in der „Welt“ und in der „Wirtschaftswoche“ erhoben. Man hat auch hier erkannt, dass es in dieser Frage keine gute und gerechte Lösung geben wird.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In ihrer jetzigen Form! Genau!)
und darf so nicht mehr erhoben werden. Allerdings weiß niemand ganz genau, wie eine Reform aussehen soll. Derzeit gibt es fünf Modelle: das Verkehrswertmodell, das Kostenwertmodell,
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch längst aus der Diskussion raus! – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Das Abschaffungsmodell!)
das Bodenwertmodell, das Äquivalenzmodell und die jüngste Eigenkreation des Bundesfinanzministers. Alle Modelle haben drei Punkte gemeinsam: Sie sind kaum verständlich,
(Zuruf von der SPD: Für Sie vielleicht!)
schwierig umzusetzen, und niemand weiß wirklich genau, wie die Grundsteuer danach in Deutschland aussehen würde.
(Beifall bei der AfD – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)
Eines weiß man allerdings ganz genau: All diese Modelle würden dazu führen, dass die Grundsteuer in den Ballungsräumen massiv steigt und sich die Mietnebenkosten dort weiter erhöhen.
(Michael Schrodi [SPD]: Nein! Völlig falsch! Keine Ahnung von der Systematik der Grundsteuer!)
Praktisch dürfte es unmöglich sein, eine angemessene und gerechte Ausgestaltung der Grundsteuer zu erreichen. Die Grundsteuer ist eine Art Lebenssteuer; sie wird von allen Bürgern in diesem Land gezahlt – von den Eigentümern direkt und von den Mietern indirekt über die Mietnebenkostenabrechnung. Es wäre ein gefährlicher Fehler, die Frage der Grundsteuer zur ideologischen Kampflinie zwischen Arm und Reich zu machen.
(Zuruf von der AfD: Richtig!)
Das gefährdet nicht nur die Investitionsbereitschaft, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den wir heute in diesem Land so dringend brauchen.
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann stellen Sie doch nicht so dämliche Anträge!)
Anstatt die Gelegenheit zu ergreifen, Millionen von Mietern bei den Mietnebenkosten sofort zu entlasten, wählt diese Bundesregierung mit bekannter und beängstigender Sicherheit wieder einmal den falschen Weg. Sie erschafft damit ein teures bürokratisches Monstrum, das niemand versteht und das niemandem etwas bringt.
Die Umsetzung der geplanten Reform wird zu einer Mehrbelastung der Finanzverwaltungen und damit auch zu höheren Verwaltungskosten führen. Ein Mehr an Gerechtigkeit werden Sie damit nicht erreichen.
(Beifall bei der AfD)
Reformfähigkeit und Zukunftsfähigkeit sehen anders aus.
Wir wissen natürlich ganz genau, dass die Kommunen in besonderer Weise an der Grundsteuer hängen. Dabei geht es sowohl um die Einnahmen von bundesweit 14 Milliarden Euro jährlich als auch um eine der letzten Steuern, die komplett von den Kommunen erhoben wird. Den Kommunen muss hier eine alternative Steuerquelle eingeräumt werden, die die Grundsteuer in voller Höhe kompensiert und ihnen gleichzeitig ein eigenes Hebesatzrecht einräumt.
Mit der Abschaffung einer Steuer würden die allmeisten hier in diesem Hohen Hause politisches Neuland betreten. Das kennen Sie nicht. Wir fordern Sie auf: Nutzen Sie die Gelegenheit, Millionen von Mietern und Eigentümern in diesem Land zu entlasten. Hören Sie auf, Parteipolitik zu machen, und stimmen Sie für unseren Antrag.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)
Vielen Dank. – Als Nächstes spricht für die Fraktion der SPD die Kollegin Cansel Kiziltepe.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7337041 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Grundsteuer |