21.03.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 89 / Tagesordnungspunkt 11

Petra Pau - Bundeswehreinsatz im Mittelmeer (SEA GUARDIAN)

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Ich schließe die Aussprache und bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die Bekanntgabe von Wahl- und Abstimmungsergebnissen, zunächst die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Wahlergebnisse.

Wir kommen zum Protokoll über die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung – Mitgliederzahl des Bundestages bekanntlich 709 Abgeordnete –: abge gebene Stimmzettel 673, ungültige Stimmzettel 3. Mit Ja haben gestimmt 239 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 394 Abgeordnete, 37 Abgeordnete haben sich enthalten. Der Abgeordnete Marcus Bühl hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Er ist als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung nicht gewählt.

Wir kommen zu den Ergebnissen über die Wahl von zwei Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes, Bundesfinanzierungsgremium: abgegebene Stimmzettel 668. Für den Abgeordneten Albrecht Glaser haben 173 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 436 Abgeordnete, 52 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten, 7 Stimmen waren ungültig. Auf den Abgeordneten Volker Münz entfielen 248 Jastimmen, mit Nein stimmten 379 Abgeordnete, 35 enthielten sich. Hier waren 6 Stimmen ungültig. Mit der erforderlichen Mehrheit von 355 Stimmen ist also keiner der beiden Abgeordneten gewählt. Albrecht Glaser und Volker Münz haben die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Wir kommen zu dem Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimm­ zettel 672, ungültig war keine Stimme. Mit Ja haben 243 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 395 Abgeordnete, enthalten haben sich 34 Abgeordnete. Der Abgeordnete Peter Boehringer hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Er ist als Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt. Wir kommen zum Ergebnis der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimmzettel 670, ungültig war 1 Stimmzettel. Mit Ja stimmten 231 Abgeordnete, mit Nein 403 Abgeordnete, 35 enthielten sich. Die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Sie ist als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt. Das waren die Ergebnisse der Wahlen am heutigen Nachmittag.

Ich komme nun zu den von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnissen der vorangegangenen namentlichen Abstimmungen.

Zuerst die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“ – das waren die Drucksachen 19/7726 und 19/8424 –: abgegebene Stimmen 670. Mit Ja stimmten 440 Abgeordnete, mit Nein 202 Abgeordnete, 28 enthielten sich. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Wir kommen zum Ergebnis über die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan“ – das betraf die Drucksachen 19/7726, 19/8424 und 19/8609 –: ab gegebene Stimmen 634. Mit Ja haben 76 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 496, es gab 62 Enthaltungen. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Das waren die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen und Abstimmungen.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/8426, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 19/7727 anzunehmen.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer am Platz? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abs timmung über die Beschlussempfehlung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, welches seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Dann bitte ich, das jetzt zu erledigen. – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben. Ich bitte darum, die erforderliche Ordnung im Saal herzustellen und sinnvollerweise dazu Platz zu nehmen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7337332
Wahlperiode 19
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Bundeswehreinsatz im Mittelmeer (SEA GUARDIAN)
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta