Hans-Peter Friedrich - Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/8350, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/7836 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Nach Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes ist zur Annahme des Gesetzentwurfes die absolute Mehrheit, also 355 Stimmen, erforderlich. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf namentlich ab.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Darf ich fragen, wie es an den Urnen ausschaut? Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Dann eröffne ich die namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7337589 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Marktorganisationsgesetzes |