22.03.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 90 / Tagesordnungspunkt 24

Lars HerrmannAfD - Bundespolizeibeauftragtengesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt könnte man differenziert sein!)

Der Gesetzentwurf der Grünen ist völlig absurd,

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und Sie sollten sich schämen! Wenn es darum geht, Fehlentwicklungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen, empfehle ich den Grünen dringend, einen Parteibeauftragten zu wählen.

(Beifall bei der AfD – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gleiche Manuskript wie letztes Mal!)

So jedenfalls äußert sich die DPolG, die Bundespolizeigewerkschaft, zu dem hier vorgelegten Machwerk der Grünen, und ich schließe mich dieser Meinung ausdrücklich an und gehe sogar noch weiter: Ihr Antrag ist ein bösartiger Angriff auf unsere Bundespolizisten und zeigt einmal mehr, welches tiefe Misstrauen die Grünen gegenüber der Polizei insgesamt hegen.

Denselben Vorwurf habe ich erst in der vergangenen Woche den Linken bezüglich eines Antrags zur Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene gemacht. Sie befinden sich also in schlechter Gesellschaft.

(Beifall bei der AfD)

Wirklich wundern muss man sich darüber nicht, war es doch insbesondere die Bundespolizei, die dafür gesorgt hat, dass der Castor-Transport immer sicher in Lüchow-Dannenberg angekommen ist. Dafür musste hauptsächlich Ihre Klientel von den Schienen getragen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt hier Klientel? Hören Sie auf mit der Bürgerbeschimpfung!)

Übrigens: Da hatte ich meinen ersten Bandscheibenvorfall.

Auch ist es die Bundespolizei, die, wenn man sie nur lässt, dafür einsteht, dass unsere Grenzen sicher sind, und die auch im Bereich der Rückführung dafür Sorge trägt, dass abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.

Atommülltransporte schützen, gewalttätige Demonstranten neutralisieren, Grenzen kontrollieren und schützen und abgelehnte Asylbewerber abschieben:

(Susanne Mittag [SPD]: Ich hatte schon gedacht, die kommen nicht mehr!)

Wer diese Aufgaben in Deutschland engagiert umsetzt, wird automatisch zum Feindbild der Grünen, und dass das so ist, beweist der hier vorgelegte Gesetzentwurf.

(Beifall bei der AfD)

Welcher polizeiliche Sachverstand bei den Grünen tatsächlich vorherrscht, möchte ich kurz illustrieren. So zeigte Frau Künast ihr polizeiliches Fachwissen, als ein IS-Terrorist in der Regionalbahn bei Würzburg mit einer Axt ein Blutbad anrichtete.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht der gleiche Themenkomplex!)

Als er auch auf die eintreffenden Polizeibeamten losging, machten diese von der Schusswaffe Gebrauch und verletzten den Angreifer tödlich. Frau Künasts größte Sorge war damals, warum der Verbrecher nicht angriffsunfähig geschossen werden konnte.

Noch ein Beispiel. So macht die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Frau Dr. Mihalic, der Polizeiführung den Vorwurf, für die gewalttätigen Ausschreitungen beim G-20-Gipfel in Hamburg verantwortlich zu sein – was aber ebenfalls nicht verwundert, tummelte sich doch ihr Parteifreund Jürgen Kasek, seinerzeit immerhin sächsischer Landesvorsitzender der Grünen, inmitten der „Welcome to hell“-Demo und betrachtet Gewalt gegen Polizisten mehr oder weniger als zum normalen Ablauf gehörend.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das kann nicht wahr sein! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ja heute anekdotisch! – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anekdotische Evidenz nennt man das!)

Zurück zu Ihrem Bundespolizeibeauftragten, der erforderlich sei, weil nach Meinung der Grünen bei der Bundespolizei unverhältnismäßige Gewalt ausgeübt werde, Menschenrechte verletzt oder Bürger im öffentlichen Raum diskriminiert oder unangemessen behandelt würden, weil die Bundespolizei im Inland und an den Grenzen auf unterschiedliche Art und Weise die Aufgabe hat, Straftaten zu verfolgen und Gefahren abzuwehren. – So steht es in Ihrem Gesetzentwurf.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rede haben Sie letzte Woche genauso gehalten! Genau dieselbe Rede! Ein bisschen Kreativität wäre nicht schlecht!)

Dabei verkennen Sie jedoch eine wesentliche Sache, nämlich dass die Polizei in Deutschland nun einmal Angelegenheit der Bundesländer ist. Ein Polizeibeauftragter auf Bundesebene ist damit schon von Verfassungs wegen völlig deplatziert und schlichtweg überflüssig.

(Beifall bei der AfD)

Weiterhin besteht für Bundespolizisten nach § 63 Bundesbeamtengesetz nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zur Remonstration gegenüber Vorgesetzten, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bestehen.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das machen Sie mal! Das ist Ende der Karriere!)

Auch wurde 2015 die Vertrauensstelle der Bundespolizei eingerichtet, die direkt dem Präsidenten der Bundespolizei angegliedert ist und Eingaben von Mitarbeitern vertraulich entgegennimmt. Es besteht also weder ein Bedarf noch irgendeine Notwendigkeit für einen Bundespolizeibeauftragten.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass Sie jetzt hier sind und nicht im Streifenwagen, muss wirklich nicht sein!)

Um es mit den Worten des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herrn Rainer Wendt, zu sagen: Natürlich kann man die innere Sicherheit den Grünen anvertrauen.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Herr Wendt passt ganz super zur AfD!)

Nur: Dann ist sie halt weg, die innere Sicherheit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion: die Kollegin Susanne Mittag.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7337703
Wahlperiode 19
Sitzung 90
Tagesordnungspunkt Bundespolizeibeauftragtengesetz
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