Michael KufferCDU/CSU - Bundespolizeibeauftragtengesetz
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Debatte über weite Strecken schwer zu ertragen war, gibt uns Ihr Antrag die Gelegenheit, eines von zwei Klischees zu bestätigen und das andere zu widerlegen.
Erstes Klischee. Oppositionsarbeit ist ein mühsames Geschäft, jedenfalls dann, wenn die Regierung gut arbeitet wie im vorliegenden Fall.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Benjamin Strasser [FDP]: Sie machen es uns relativ einfach, vor allem Herr Seehofer! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da muss selbst die Union lachen!)
Das Klischee ist bestätigt. Die Oppositionsarbeit scheint so mühsam zu sein, dass sie nur zu bewältigen ist, indem Sie alte Anträge heute wieder aufwärmen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach zustimmen! Dann sehen Sie den nie wieder!)
Zweites Klischee. Die Regierungsfraktionen lesen die Anträge der Oppositionsfraktionen nicht. Das Klischee ist
(Benjamin Strasser [FDP]: Bestätigt!)
widerlegt. Wir haben Ihren Antrag sehr sorgfältig gelesen. Deshalb ist uns natürlich auch aufgefallen, dass er eine bloße Wiederholung Ihres Antrags von 2016 ist.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich doch eingangs gesagt!)
Ich könnte es mir leicht machen und einfach auf unsere damaligen Erklärungen verweisen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder einfach die alte Rede noch mal halten!)
Aber erstens kocht die CDU/CSU-Fraktion gerne frisch, und zweitens würden wir Ihnen ja damit die Oppositionsarbeit noch mühsamer und noch schwerer machen, was uns natürlich absolut fernliegt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In inhaltlicher Hinsicht ist Ihr Antrag dieses Mal leider wieder nicht zu retten. Das widerlegt übrigens ein drittes Klischee, dass nämlich etwas, das gut abgehangen ist, immer besser wird.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie stellen sich mit Ihrem Gesetzentwurf – das wissen Sie; das muss ich Ihnen nicht sagen – gegen beide großen Polizeigewerkschaften, die sich klar gegen Ihren Vorschlag ausgesprochen haben. Sie stellen sich gegen die Bundespolizei und das BKA. Die Leitungen beider Behörden sehen in der vorgeschlagenen Institution keinen Sinn. Sie haben mehrfach differenziert dargestellt, warum das so ist.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gewaltenteilung, Herr Kuffer! Gewaltenteilung!)
Das Entscheidende ist aber, dass Sie sich vor allen Dingen gegen diejenigen stellen, auf die Sie sich im Übrigen fälschlicherweise – ich werde Ihnen gleich erklären, warum – immer wieder berufen, nämlich gegen die Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes selbst.
Die Beamten wissen, dass die Fürsorge für ihre Belange gut organisiert ist: Seien es die zahlreichen Stellen der Personal- und Interessenvertretungen, des Sozialmedizinischen Dienstes, der Seelsorge, der Innenrevision oder die eigens eingerichtete Vertrauensstelle bei der Bundespolizei,
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die machen alle parlamentarische Kontrolle?)
die unabhängig und nach Wunsch anonym die Möglichkeit bieten, etwaige Vorfälle zu melden.
Die Bundespolizei hat damit ein ausgesprochen ausgefeiltes und wohldurchdachtes System entwickelt, um das sie im Übrigen von vielen beneidet wird und das auch von unabhängiger Stelle als vorbildhaft angesehen wird. Sie lebt damit eine offene und transparente Fehlerkultur und ist geprägt von einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein, vorbildhafter Haltung und Personalführung.
Es ist nun immer wieder der Vergleich zum Wehrbeauftragten hergestellt worden. Sie verschanzen sich hinter der Behauptung, es gäbe schon ein Instrument, das im Fall der Bundespolizei als Parallele herangezogen werden kann. Das ist natürlich eine absolute Themaverfehlung. Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldaten. Ihr Antrag ist jedoch ausschließlich auf Kontrollinstrumente gerichtet. Tun Sie uns wenigstens den Gefallen und sagen es!
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich doch!)
Sagen Sie doch, dass Sie vom Misstrauen gegen die Polizistinnen und Polizisten getrieben sind!
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Herr Kuffer!)
Sagen Sie, dass Sie ihnen weiterhin Steine in den Weg legen wollen! Das entspricht Ihrer Haltung und Ihrem Duktus in allen Fragen des Umgangs mit der Polizei.
(Benjamin Strasser [FDP]: Das ist doch kein Misstrauen! Was ist das denn?)
Sagen Sie es wenigstens ehrlich!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)
Herr Kollege von Notz, Sie haben vorhin die Gewaltenteilung angesprochen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kuffer, ja! Gewaltenteilung!)
Es ist die Aufgabe des Bundestages als Gesetzgeber, das Handeln der Polizei durch Gesetze zu determinieren. Es ist überhaupt nicht unsere Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. Dafür gibt es die Justiz.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und die parlamentarische Kontrolle!)
Es gibt keine vergleichbaren Fälle, in denen der Deutsche Bundestag die Aufgabe hat, die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. Es gibt keine Parallele zu dem, was Sie hier vorschlagen. Das ist einzigartig. Es ist einzigartiger Unsinn.
(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsere Aufgabe ist es, die Regierung und die nachgeordneten Behörden zu kontrollieren!)
Natürlich ist auch der Vergleich mit dem Wehrbeauftragten schief. Selbst wenn das Amt des Bundespolizeibeauftragten so angelegt wäre wie das Amt des Wehrbeauftragten, nämlich analog als Anwalt der Polizisten, bleibt es dabei: Es bedarf einer solchen Regelung bei der Polizei nicht.
Ich muss Ihnen nicht erklären, dass die Stellung des Wehrbeauftragten besonders ist. Sie leitet sich aus dem besonderen Status der Soldatinnen und Soldaten ab, nämlich aus der Tatsache, dass sie einen wesentlich stärker eingeschränkten Grundrechtsschutz haben. Das Soldatenrecht gibt den Soldaten keine Möglichkeit der Remonstration. Das ist anders als im Beamtenrecht.
Der Wehrbeauftragte ist die Substitution für einen eingeschränkten Grundrechtsstatus der Soldatinnen und Soldaten. Dies haben wir bei der Polizei gerade nicht. Polizeibeamte sind in der gleichen Situation wie alle anderen Beamtinnen und Beamten. Wir müssten ja für alle Felder der Eingriffsverwaltung letztlich solche Beauftragten einführen.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gewaltmonopol, Herr Kuffer!)
Wenn Sie also die Parallele zum Wehrbeauftragten ziehen wollen, dann ziehen Sie diese bitte richtig. Dann können Sie nur zu dem Ergebnis kommen, dass ein Beauftragter wie der Wehrbeauftragte bei der Polizei eben nicht gebraucht wird.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Bundesländer haben ihn doch!)
Ich bitte Sie wirklich: Hören Sie auf, unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen. Das haben sie wirklich nicht verdient. Sie verdienen unseren Respekt und unseren Dank. Natürlich müssen wir uns Fehlverhalten ernsthaft angucken, aber dafür sind die vorgesehenen Instanzen zuständig.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gibt es ja noch nicht, die zuständigen Instanzen!)
Das sind die Justiz, die Gerichte und die Staatsanwaltschaften.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7337714 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 90 |
Tagesordnungspunkt | Bundespolizeibeauftragtengesetz |