05.04.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 93 / Tagesordnungspunkt 26

Katharina WillkommFDP - Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheit des Einzelnen ist ein Grundrecht, ein ganz besonders wertvolles Rechtsgut. In unserer Verfassung steht die Freiheit des Einzelnen deshalb fast an erster Stelle. Jeder staatliche Eingriff muss besonders gerechtfertigt werden. Der Staat muss besondere Mechanismen zum Schutz einbauen, bevor er in diese Freiheit eingreifen darf. Dies gilt umso mehr für Menschen, die sich in geschlossenen Einrichtungen befinden und deshalb besonders schutzbedürftig sind.

Damit sind wir bei dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Eine Fixierung im Rahmen von Freiheitsentziehung bedeutet einen noch massiveren Grundrechtseingriff als der bloße Freiheitsentzug alleine. Deshalb muss sie als Maßnahme das denkbar letzte Mittel, die Ultima Ratio sein. Das Verfassungsgericht hat im letzten Juli entschieden, dass das Gesetz die Grundrechte Betroffener nicht ausreichend schützt. Erforderlich sind unter anderem ein gesonderter Richtervorbehalt in einem förmlichen Gesetz, eine Eins-zu-eins-Betreuung durch besonderes Personal, und der Betroffene muss wissen, dass er die Fixierung nachträglich durch einen Richter überprüfen lassen kann. Es ist zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen dem Auftrag aus Karlsruhe heute nachkommen wollen. Es ist gut, sich dabei eng am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu orientieren. Es ist gut, wenn die gerichtliche Zuständigkeit und das gerichtliche Verfahren mit diesem Entwurf bundeseinheitlich geregelt werden; denn das schafft Rechtssicherheit.

(Beifall bei der FDP)

Nicht gut ist aber, dass Karlsruhe die Große Koalition auch im vorliegenden Fall erst über das angemessene Maß zur Sicherung der Grundrechte belehren muss.

Auch am Inhalt des Entwurfs müssen wir noch arbeiten. So hat der Deutsche Richterbund verfassungsrechtliche Bedenken. Die besondere Schwere des Eingriffs durch Fixierung und die damit verbundenen Gesundheitsgefahren seien nicht ausreichend berücksichtigt. Er kritisiert beispielsweise, dass zur Sachaufklärung im Hauptsacheverfahren künftig ein ärztliches Zeugnis ausreichen soll und nicht mehr ein Gutachten.

(Beifall bei der FDP)

Er fordert, dass auch die Qualifikationen für den behördlicherseits beteiligten und den gerichtlich bestellten Arzt durch den Gesetzgeber festzulegen sind. Er weist darauf hin, dass Karlsruhe für die Fixierung selbst die Überwachung durch den Arzt für unabdingbar erklärt hat.

Das sind nur wenige Beispiele. Wir haben in den anstehenden Beratungen noch einiges zu tun. Gehen wir es an!

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion Die Linke hat nun Sylvia Gabelmann das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7342309
Wahlperiode 19
Sitzung 93
Tagesordnungspunkt Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
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