Katharina WillkommFDP - Verbandsklagerecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nahe Termin der Europawahl hat etwas Gutes, die problematische Urheberrechtsrichtlinie hat etwas Gutes, selbst der Brexit hat etwas Gutes,
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Ach!)
nämlich das viel größere Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn wir uns im Bundestag mit Europathemen befassen.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Deshalb ist der Brexit trotzdem nicht gut! Schräge Argumentation!)
Die Menschen sehen zu, wenn wir das Vorgehen der Bundesregierung offenlegen; denn über die wirklich relevanten Punkte informiert diese Regierung das Parlament oft zu spät.
(Beifall bei der FDP)
Sie teilt im Nachgang mit, was ihre Ministerinnen und Minister in Brüssel mitentschieden haben. Deshalb ist es gut, dass der Antrag der Grünen diesen Punkt adressiert.
Der Antrag nimmt nicht die EU-Verbandsklage aufs Korn, sondern den PR-Erfolg von Justizministerin Barley, die Musterfeststellungsklage, auch als „Eine-für-alle-VW-Dieselkunden-Klage“ bekannt geworden.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Genau!)
Warum spricht der Antrag kaum über die EU-Verbandsklage? Warum sind die Grünen so deutschlandfixiert? Weil die GroKo – von der Justizministerin bis zu den rechtspolitischen Sprechern – einer verwegenen Theorie anhängt! Sie lautet: Wir, die Bundesregierung, können den anderen EU-Mitgliedstaaten unsere halbgare Musterfeststellungsklage als Vorbild verkaufen.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das wiederum ist wie der Brexit, nämlich eigentlich nicht zu fassen.
Die Grünenkritik an der Musterfeststellungsklage ist berechtigt, auch wenn Ihr Argument Ihren Vorwurf nicht immer belegt. Ein Beispiel:
Sie sagen, die Voraussetzungen für die Klagebefugnis sind zu eng gefasst. Das stimmt. Ihr Beweisstück Nummer eins, die Abweisung der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank, belegt aber nicht, dass die Voraussetzungen für die Klagebefugnis zu eng gefasst sind, es belegt nur, dass das OLG Stuttgart die Voraussetzungen des § 606 ZPO im Sinne des Gesetzgebers eng auslegt. Das Gericht hat darauf bestanden, dass die Klageführerin belegt, dass sie 350 Mitglieder hat. Die Klageführerin wollte oder konnte das nicht. Also wurde die Klage abgewiesen.
Zutreffend ist hingegen, dass die Große Koalition die Klagebefugnis von Bedingungen abhängig macht, die für den Verbraucher von außen nicht abschätzbar sind.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Andererseits ist das bei auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen oft so. Das kann auch sinnvoll sein, damit ein Gesetz auf unterschiedliche Lebenssachverhalte anwendbar bleibt.
Das Problem bei der Sache ist: Die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher haben denkbar wenig Lust, mithilfe ihres individuellen, einmaligen Falls einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Prozessrechts zu leisten; denn die Betroffenen wollen im Ergebnis ihr Geld zurück, und dafür taugt der § 606 ZPO fast genauso wenig wie eine Musterfeststellung als Vollstreckungstitel.
(Beifall bei der FDP – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Das ist bei der Feststellung so!)
Im Rechtsausschuss hat die Regierung sinngemäß mitgeteilt: Selbst wenn so ein Verfahren wie das Stuttgarter ins Wasser fällt, stehen die mitklagenden Verbraucher trotzdem nicht schlechter als vorher da; denn sie haben mit der Eintragung ins Klageregister sichergestellt, dass ihre Ansprüche nicht verfristen. – Formal mag das so sein. Der Rechtsfrieden wird aber zuvor beschädigt. Wie lange die Bürger auf den Rechtsstaat vertrauen, berechnet sich nicht nach den Fristen im BGB.
(Beifall bei der FDP)
Dem Antrag der Grünen stimmen wir nicht zu, aber dem Appell der Grünen an die Regierung schließen wir uns an: Übertragen Sie die Schwächen der Musterfeststellungsklage nicht nach Europa!
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Amira Mohamed Ali hat nun für die Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7344133 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 96 |
Tagesordnungspunkt | Verbandsklagerecht |