12.04.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 96 / Tagesordnungspunkt 24

Amira Mohamed AliDIE LINKE - Verbandsklagerecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir sprechen heute über zwei EU-Richtlinienentwürfe, der eine zum Thema Verbandsklagerecht und der andere zum sogenannten New Deal for Consumers. Hier sind die Verhandlungen abgeschlossen. Der Richtlinie ist aber noch nicht zugestimmt worden. Deutschland hat sich bisher enthalten.

Ich möchte als Erstes zum New Deal for Consumers kommen und hier einige Punkte aufgreifen, die wir als Linke sehr erfreulich finden. Unternehmen, die gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen, sollen mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 4 Prozent des Unternehmensumsatzes belegt werden können. Eine gute Regelung!

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Ach!)

Denn so kann verhindert werden, dass große Unternehmen Rechtsverstöße in Kauf nehmen, weil sie potenzielle Strafen einfach aus der Portokasse zahlen können.

Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass diese Regelung aufgeweicht wurde. Sie gilt nun nur noch für besonders weitreichende Verstöße – eine Schwächung des Verbraucherschutzes zum Wohle der großen Konzerne. Wir halten das für inakzeptabel.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es geht in der Richtlinie außerdem um Transparenz. Das ist für uns ein Kern des Verbraucherschutzes; denn nur gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können freie Konsumentscheidungen treffen. Es muss zum Beispiel leicht erkennbar sein, welche Qualität ein Nahrungsmittel hat. Das ist nicht immer der Fall. Das Stichwort „dual quality“ ist heute schon einmal gefallen.

Es gibt Produkte, die vom gleichen Hersteller EU-weit verkauft werden: gleicher Name, gleiche Verpackung, äußerlich kein erkennbarer Unterschied. Die Produkte haben aber unterschiedliche Zusammensetzungen, je nachdem, in welchem Land sie vermarktet werden: Mal ist mehr Zucker drin, mal sind die Basisprodukte von unterschiedlicher Qualität.

Die EU-Richtlinie verlangt nun, dass unterschiedliche Rezepturen auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Die Lebensmittelindustrie möchte das nicht und begründet das damit, dass es doch wohl möglich sein müsse, regionalen Vorlieben zu entsprechen. Auch die Bundesregierung argumentiert so und hat aus diesem Grund, wie gesagt, der Richtlinie nicht zugestimmt.

Aber die Begründung ist fadenscheinig. Unterschiedliche Rezepturen sollen ja nicht verboten werden, sie müssen nur gekennzeichnet werden. Eine regionale Spezialisierung wäre ja eigentlich ein Verkaufsargument. Wer die Kennzeichnung nicht will, der will gleiche Qualität vortäuschen, wo keine ist. Dass die Bundesregierung sich gegen diese Kennzeichnung ausspricht, ist wieder eine Entscheidung gegen die Verbraucherinteressen zum Wohle der großen Konzerne. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Thema „Transparenz bei Onlinemarktplätzen“ wird in der Richtlinie auch behandelt. Es soll angezeigt werden, nach welchen Kriterien Rankings vergeben werden. Aufklärung über Widerrufs- und Gewährleistungsrechte ist eine gute Sache. Die Grünen kritisieren zu Recht, dass diese Regelungen so nicht für Vergleichsportale gelten. Sie koppeln die Zustimmung zur Richtlinie daran, dass diese Regelung auf die Portale erweitert wird. Da sind wir der Meinung: Das ist falsch. Die Richtlinie enthält sehr viele positive Aspekte und Veränderungen, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher gut sind. Man sollte die Zustimmung nicht an diese Erweiterung koppeln, auch wenn es sicher noch besser geht; da stimmen wir zu.

Ich möchte jetzt auf einen letzten Aspekt der Richtlinie eingehen, bei dem es tatsächlich noch sehr viel besser geht – davon war heute noch gar nicht die Rede –: Das ist das Thema individualisierte Preise. Viele Menschen kennen das vielleicht gar nicht. Das bedeutet, dass auf der gleichen Verkaufsplattform das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, je nachdem, wer gerade vorm Rechner sitzt. Ein Algorithmus analysiert den Konsumenten nach Einkommen, nach Wohnort, nach Beruf, nach Kaufverhalten, nach allem, was im Internet über diesen Verbraucher bekannt ist oder was Siri, Alexa und Co so alles mithören, und kalkuliert danach den Preis. Nach welchen Kriterien er zustande kommt, ist unklar. Wie die Preisspannen sind, ist unklar.

Die EU möchte nun, dass die Verkaufsplattform wenigstens angeben muss, dass sie individualisierte Preise hat. Aber das geht überhaupt nicht weit genug! Die Linke sagt: Das sollte es nicht geben. Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen in den Supermarkt, und je nachdem, wer gerade vor dem Verkaufsregal steht, erscheint ein anderer Preis. Das ist doch absurd.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Hier brauchen wir eine gesetzliche Regelung gegen dieses Konsumentenranking.

Verbraucherrechte allein aber nützen nichts, sie müssen auch effektiv durchsetzbar sein. Jetzt komme ich zur Verbandsklage. Wir unterstützen den Vorschlag der Grünen an dieser Stelle. Die EU möchte nämlich – so war ja der Ansatz – ein einstufiges Verfahren. Das heißt, der Verband klagt stellvertretend für die geschädigten Menschen. Dann wird direkt ein Schadensersatz ausgeurteilt. Wenn also zum Beispiel ein Stromkonzern zu hohe Preise berechnet hat, dann wird von einem Verband oder der Verbraucherzentrale geklagt. Dann werden die Kunden aus einem Verfahren direkt entschädigt. Ein gutes Konzept! Wir unterstützen das.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bereits bei der Musterfeststellungsklage haben wir die Bundesregierung aufgefordert, genau das einzuführen: eine direkte Entschädigung aus einem Verfahren. Bekanntermaßen ist die Bundesregierung dieser Forderung nicht gefolgt. Daher werden jetzt zum Beispiel die Geschädigten des Diesel-Abgasskandals, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale und des ADAC angeschlossen haben, nach erfolgreichem Verfahren jeder für sich noch einmal individuell auf Schadensersatz klagen müssen.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das stimmt nicht!)

– Herr Kollege, Sie sagen gerade: Das stimmt nicht. – Das stimmt dann nicht, wenn es einen Vergleich mit dem Konzern gibt. Aber ein Klageinstrument kann doch nicht darauf abzielen, dass man sich hinterher vergleicht und dieses Instrument nicht wirklich ausnutzt. Entschuldigung, das ist ja absurd.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist kein gutes Konzept. Dennoch will die Bundesregierung ausgerechnet diese Musterfeststellungsklage als Blaupause für die EU durchsetzen.

Auch hier wollen Sie wieder den Verbraucherschutz zum Wohle der großen Konzerne schwächen. Aber das ist und bleibt für Die Linke inakzeptabel. Das ist typisch für Sie. Aber wir werden da nicht mitgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Professor Dr. Heribert Hirte hat nun für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7344135
Wahlperiode 19
Sitzung 96
Tagesordnungspunkt Verbandsklagerecht
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