12.04.2019 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 96 / Tagesordnungspunkt 24

Jürgen MartensFDP - Verbandsklagerecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man merkt, es ist Wahlkampf. Da muss einiges klargestellt werden.

Hier wurde in Bezug auf die Sondierungsgespräche gesagt, das Thema Verbandsklage oder, besser gesagt, kollektiver Rechtsschutz sei eine Erfindung der Grünen gewesen. Das stimmt nicht. Es waren die Liberalen, die das Thema aufgebracht haben.

(Beifall bei der FDP – Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Natürlich!)

Und noch etwas, Herr Dr. Fechner. Sie schmücken sich damit, dass Sie Lob vom ADAC bekommen haben, einer anerkannten Fachorganisation im juristischen Bereich.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)

Allerdings wäre ich, wenn ich wüsste, wie manche Bewertungen beim ADAC zustande kommen, eher vorsichtig damit, ihn als Referenz anzuführen.

(Beifall bei der FDP)

Lassen wir aber mal den Wahlkampf und das Wahlkampfgetöse weg. Wenn sich der Nebel und der Pulverdampf lichten, dann stellen wir fest: Es gibt keine Fraktion in diesem Haus, die nicht die Notwendigkeit eines kollektiven Rechtsschutzes befürworten würde, und dies auch auf europäischer Ebene. Es ist schon mal gut, wenn man das als Konsens feststellen kann.

(Beifall bei der FDP)

Gerade bei Ereignissen mit vielen Geschädigten, bei denen oftmals nur ein kleiner Schaden vorliegt, oder mit einer Masse von Geschädigten, die von Großunternehmen geschädigt wurden, ergibt die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes Sinn. Und wenn wir vom Rechtsschutz sprechen, dann meinen wir einen effektiven, einfach zu erreichenden und möglichst risikoarmen Rechtsschutz, meine Damen und Herren.

Das aber wird mit dem Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage, das von der Regierung als Entwurf vorgelegt und von der Großen Koalition im Eilverfahren durchgebracht worden ist, leider nicht erreicht.

(Beifall bei der FDP)

Die Regelungen zur Beschränkung der Zulässigkeit und Klagebefugnis stürzen den Verbraucher in Risiken, die er selbst überhaupt nicht abschätzen und auch nicht abwenden kann; denn wenn zur Verjährungshemmung eine Klage eingereicht wird und das Gericht dann sagt: „Tut mir leid; das ist leider nicht zulässig“, dann war es das. Das kann der Verbraucher nicht erkennen. Es ist auch nicht seine Aufgabe, das zu erkennen. Da muss sich der Gesetzgeber den Vorwurf machen lassen: Davor hätten Sie den Verbraucher schützen können. – Deswegen müssen Sie sich auch nicht wundern, wenn wir sagen: Der Verbraucherschutz der Bundesregierung eignet sich nicht als Blaupause für Regelungen auf europäischer Ebene. Da müssen wir schon etwas besser nachdenken und uns etwas mehr Zeit lassen für die Diskussion.

(Beifall bei der FDP)

Ich hoffe, dass die Zeit nach den Europawahlen uns Gelegenheit gibt, vernünftig über die noch ausstehenden Regelungen, etwa im Verbraucherschutz, zu diskutieren. Wir, die Liberalen, wir Freien Demokraten, werden mit Sicherheit weiterhin unsere Beiträge dazu leisten, im Sinne der Verbraucher.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Electoral Period 19
Session 96
Agenda Item Verbandsklagerecht
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