12.04.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 96 / Zusatzpunkt 14

Wolfgang WiehleAfD - Bahninfrastruktur

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Durchaus sinnvolle Anliegen wie die Erhaltung und Reaktivierung alter Eisenbahnstrecken kann man durch einen untauglichen Ansatz nicht voranbringen. Das beweisen wieder einmal die beiden Anträge der Fraktion Die Linke, über die wir heute sprechen.

Grund und Boden alter Bahnstrecken durch eine Entwidmung für andere Zwecke freizugeben – das sollte in der Tat restriktiv gehandhabt werden. Darüber haben wir im Verkehrsausschuss bereits diskutiert. Man kann aber nicht so mechanistisch vorgehen, wie Ihr Antrag das vorsieht, und die Entwidmung mit Neubau hart koppeln, sozusagen Weiche um Weiche, Prellbock um Prellbock.

Die AfD-Fraktion hat versucht, diese Idee mit einem Änderungsantrag auf eine solidere Basis zu stellen. Leider sind die anderen Fraktionen dem nicht gefolgt. Und so bleibt uns heute nur, der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss zuzustimmen und damit den Antrag der Linken zum Thema Entwidmung abzulehnen.

Manche Bahnstrecke, die schon stillgelegt war, aber noch nicht entwidmet, wurde durch den hartnäckigen Einsatz von Initiativen, Bürgermeistern und Landräten wieder zu neuem Leben erweckt. In allen diesen Fällen ist es der große Einsatz vor Ort, der zum Erfolg führt. Mit einer plausiblen Idee kann man viele Unterstützer gewinnen, die auch Geldmittel für die vorbereitenden Schritte beibringen und einen Bahnbetrieb organisieren. Beim Personenverkehr schließt das in aller Regel eine Bestellung aus den – Kollege Donth hat sie schon erwähnt – Regionalisierungsmitteln der Länder mit ein.

Mit dem Antrag auf der Drucksache 19/9076 soll nun aber auf Bundesebene ein Dukatenesel für solche Vorhaben aufgestellt werden. Damit werden die Verantwortlichkeit vor Ort aufgehoben und das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Deshalb hält die AfD diesen Ansatz für falsch.

(Beifall bei der AfD)

Das würde nämlich dazu führen, dass auch für abseitige Vorschläge, die vor Ort kaum jemand haben will, Bundesdukaten in Gutachten oder sogar in die Bestellung von Zugleistungen fließen. Nein, die Verantwortung für die Reaktivierung von Bahnstrecken muss vor Ort bleiben. Dort kann man den Sinn am besten beurteilen und wird die richtigen Prioritäten für die Finanzierung setzen.

Einen sehr wichtigen Gedanken reißt der Antrag der Kollegen von der Linksfraktion zwar an, führt ihn dann aber leider nicht weiter aus. Ich meine die Betrachtung des Nutzens einer Bahnstrecke aus volkswirtschaftlicher Sicht. Für den Ausbau von Bahnstrecken kann es ja durchaus Bundesmittel geben, wenn der Nutzen die Kosten übersteigt. Bei der Berechnung des Nutzens gibt es Faktoren, die bislang unter den Tisch fallen, obwohl sie sehr bedeutend sind, insbesondere die Eignung einer Strecke als Ausweichstrecke.

Erinnern wir uns: Die Havarie an der Tunnelbaustelle in Rastatt im August 2017

(Florian Oßner [CDU/CSU]: Das ist ein Dauerbrenner!)

hat dazu geführt, dass eine der wichtigsten Bahnstrecken Deutschlands für sieben Wochen vollständig unterbrochen war. Viele Züge fielen aus, und für den Güterverkehr war das eine Katastrophe. Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf 2 Milliarden Euro geschätzt. Eine Ausweichstrecke, die das vermieden hätte, hätte den entsprechenden Nutzen gehabt. Nur taucht dieser Nutzen in keiner der heutigen Nutzen-Kosten-Rechnungen auf.

Natürlich weiß kein Mensch, wann und wo eine solche Katastrophe wie in Rastatt passiert. Aber für defekte Züge, kaputte Oberleitungen oder durch Hindernisse blockierte Gleise kann man sehr wohl Wahrscheinlichkeiten berechnen, und auch für die Dauer solcher Störungen. Mit ein paar weiteren Rechenschritten kann man dann auch den Wert einer Ausweichmöglichkeit berechnen. Für die eine oder andere alte Bahnstrecke könnte dieser Nutzen den Weg zur Reaktivierung eröffnen. Dieses Thema, meine Damen und Herren, sollten wir in der Ausschussberatung mit dem größten Nachdruck vertiefen.

(Beifall bei der AfD)

Die AfD-Fraktion stimmt der Überweisung des neuen Antrags in die Ausschüsse zu.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Wolfgang Wiehle. – Nächste Rednerin: Kirsten Lühmann für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7344166
Wahlperiode 19
Sitzung 96
Tagesordnungspunkt Bahninfrastruktur
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