Matthias HauerCDU/CSU - Upload-Filter
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Musiker, Autoren und andere Urheber angemessen zu vergüten, sie an den Einnahmen der großen Internetplattformen zu beteiligen, die Rechte der Kreativen zu stärken – über diese Ziele sind sich hier alle weitgehend einig. An der Frage, wie man diese Ziele erreicht, scheiden sich dann die Geister. Das Ganze hat sich an Artikel 13 und Artikel 17 sicherlich entzündet. Ich persönlich habe mich von Anfang an gegen diesen Artikel 13 ausgesprochen. Und natürlich war auch ich enttäuscht über die Zustimmung des Europäischen Parlaments, über die mehrheitliche Zustimmung von EVP, Liberalen und Sozialdemokraten und über die Zustimmung von SPD-Ministerin Katarina Barley im Ministerrat.
Über hunderttausend Menschen sind gegen Artikel 13 auf die Straße gegangen, sogar weit mehr haben die Onlinepetition unterzeichnet. Es gab sehr viele kritische Stimmen, und die haben wir ernst zu nehmen. Und mein Eindruck war: Es sind gerade die jungen Leute, die sich in dieser Debatte besonders gut auskennen. Während sich die einen Politiker – das haben wir auch in der heutigen Debatte wieder gemerkt – darauf konzentrieren, die europäische Entscheidung zu betrauern und nach hinten zu schauen, haben wir als CDU/CSU die gegensätzlichen Positionen intensiv diskutiert und diese Sorgen aufgenommen. Wir schauen nach vorne.
Auf Initiative unseres Generalsekretärs haben wir gemeinsam mit den Digitalpolitikern, den Rechtspolitikern einen Kompromiss für die nationale Umsetzung erarbeitet. Vieles davon findet sich auch in der gerade schon oft angesprochenen Protokollerklärung der Bundesregierung wieder. Unser Vorschlag ist ein guter Kompromiss, um Uploadfilter überflüssig zu machen, gleichzeitig Internetplattformen in die Pflicht zu nehmen, die bislang hohe Gewinne mit dem geistigen Eigentum anderer erzielen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Und wer einen besseren Vorschlag hat, der möge ihn auf den Tisch legen, spätestens – da haben Sie ja noch ein bisschen Zeit – im Gesetzgebungsverfahren.
Wie funktioniert das CDU-Modell? Es gilt der Grundsatz „Bezahlen statt blocken“. Damit können erst einmal alle Inhalte hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads in jedem Fall gebührenfrei. Oberhalb der Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Inhalte Lizenzen erwerben. Die Urheber kennzeichnen ihre Werke mit einem digitalen Fingerabdruck, womit jeder Urheber die Möglichkeit hat, eine Vergütung oder Löschung zu verlangen oder auf seine Ansprüche zu verzichten. Im Übrigen soll eine Pauschallizenz gelten.
Das alles bewegt sich auch im Rahmen unseres nationalen Umsetzungsspielraums. Das Ausschöpfen eines solchen Spielraums ist eben kein Verstoß gegen Europarecht. Wir sollten mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung arbeiten, damit das deutsche Gesetz zum Vorbild werden kann, EU-weit gegen Uploadfilter und Overblocking konsequent vorzugehen. Als CDU/CSU machen wir uns für eine faire Vergütung für Urheber stark, für ein freies Internet mit unzensierten Kommunikationswegen, für Rechtssicherheit auch im Netz und für starke Nutzerrechte. Daran sollten wir im Deutschen Bundestag gemeinsam arbeiten.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7353044 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Upload-Filter |