Sabine Weiss - Reform der Psychotherapeutenausbildung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir die Ausbildung in der nichtärztlichen Psychotherapie auf eine neue Grundlage. Zugleich verbessern wir die psychotherapeutische Versorgung. Vorgesehen sind ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. Dieses fünfjährige Studium findet an Universitäten statt, die mit ihren bewährten Strukturen den Systemwechsel am besten gewährleisten. Das Studium wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Sie wird Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Die Prüfung wird sich selbstverständlich auf die Feststellung der zur Ausübung des Berufes erforderlichen Handlungskompetenzen konzentrieren. Mit der Approbation werden das Führen der Berufsbezeichnung und die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie erlaubt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ und „Psychotherapeut“ führen wir dabei neu ein.
Der neue Studiengang soll dann zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden. Inhaltlich ist das Studium breit angelegt; das wird vor allem die Approbationsordnung zeigen, die wir noch entwickeln. In ihr wird es verpflichtende Vorgaben für eine Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren geben. Dabei wird auf Anteile praktischer Arbeit geachtet. Theorie und Praxis werden von Anfang an miteinander vernetzt. Wie bisher bleibt die wissenschaftliche Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren im Berufsrecht Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie.
Nach dem Studium ist dann für die Phasen der Weiterbildung zu entscheiden, ob die berufliche Zukunft in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen liegen soll und welches therapeutische Verfahren vertieft wird: Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder ein anderes anerkanntes Verfahren. Diese Weiterbildung ist wichtig; denn den Zugang zur Versorgung erhalten nur Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten.
Ich möchte noch kurz weitere Beispiele für Verbesserungen durch das Gesetz nennen. So können zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während der Weiterbildung in einem Angestelltenverhältnis in der Versorgung tätig sein. Außerdem räumen wir Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, entsprechend ihren erworbenen Kompetenzen, mit Ergotherapie und psychiatrischer Krankenpflege neue Verordnungsbefugnisse ein. Und wir beauftragen den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine berufsgruppenübergreifende koordinierte Zusammenarbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit anderen Leistungserbringern zu regeln, damit Patientinnen und Patienten schnell die für sie richtige Behandlung erhalten.
Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen wichtigen Beitrag zu unserer Gesundheitsversorgung. Ich denke, mit diesem Gesetz schaffen wir für sie eine eigenständige und fundierte universitäre Ausbildung. Damit wird ihre Qualifikation noch besser und ihr Beruf noch attraktiver. Das ist für Therapeutinnen und Therapeuten und Patienten gleichermaßen gut.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein weiteres wichtiges Gesetz für eine sichere Versorgung. Politik soll Dinge verbessern, die verbessert werden können. Hier können wir etwas verbessern und bitten Sie deshalb um zügige und konstruktive Beratungen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Robby Schlund für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7353047 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Reform der Psychotherapeutenausbildung |