09.05.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 98 / Tagesordnungspunkt 14

Karl LauterbachSPD - Reform der Psychotherapeutenausbildung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Dieses Gesetz, das wir heute einbringen, ist dringend notwendig; denn die Art und Weise, wie wir Psychotherapeuten ausbilden, ist im Prinzip seit 1998 so gut wie nicht mehr verändert worden. Seitdem hat sich die Lage aber massiv verändert. Die Methoden, mit denen heute Psychotherapie betrieben wird, sind vielfältiger und besser geworden, sind auseinandergegangen und haben sich weiterentwickelt. Vieles wird wissenschaftlich sehr viel besser verstanden, als das früher der Fall war. Die Forschung hat Fortschritte gemacht. Wir haben mittlerweile auch gelernt, dass in diesem Studium am besten gelernt werden kann, wenn man praktische Anteile und Theorie kombiniert und kein Praxissemester in das Studium integriert, sondern am Patienten unterrichtet wird. Auch in das Medizinstudium integrieren wir das immer stärker.

Insgesamt gibt es eine faszinierende Entwicklung in der Psychologie und in der Psychotherapie. Die Belange entwickeln sich dort aber auseinander, weil die Psychologie zum Teil ganz neue Bereiche abdeckt, die in der Psychotherapie keinen Platz haben und umgekehrt. Man kann das Psychologiestudium und das Psychotherapiestudium in den ersten Studienjahren gut kombinieren. In späteren Studienjahren müssen sich die Disziplinen aber auseinanderentwickeln; denn dazu gehören ganz unterschiedliche, ich sage einmal, Leidenschaften, Kenntnisse und auch Fähigkeiten, die man entwickeln muss.

Dem wird der moderne Ansatz, den wir hier entwickelt haben, gerecht. Wir haben daran Jahre gearbeitet – übrigens mit den Verbänden zusammen. Wir haben ein Studium selten so stark reformiert wie dieses, und zwar in Kooperation mit den betroffenen Verbänden, mit dem Fakultätentag Psychologie, mit den Psychologenverbänden, mit den Psychotherapeutenkammern, den niedergelassenen Psychologinnen und Psychologen und den Fachvertretern. Es ist über die Jahre hinweg gereift und besonders gut vorbereitet und findet derzeit auch sehr viel positive Resonanz.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Wir werden ja zu Recht zumindest für die Einbeziehung aller Betroffenen gelobt. Wir haben Jahre daran gearbeitet. Ich kann Kritik daher zwar verstehen – das ist keine Frage; es ist noch nicht das endgültige Produkt –, aber ich nehme für uns in Anspruch, dass wir uns bei der Entwicklung eines Gesetzentwurfs selten so intensiv mit den Betroffenen und den Fachleuten, ja sogar mit den Auszubildenden abgestimmt haben.

Ich komme zu dem zweiten Teil unserer Reform, nämlich zur eigentlichen Ausbildung. Derzeit besteht ein unhaltbarer Zustand. Derjenige, der das Studium hinter sich hat, aber noch nicht approbiert ist, geht danach in eine Ausbildung, während der er, wenn er überhaupt eine Vergütung bekommt, im Prinzip wie ein Praktikant vergütet wird. Er kann nicht arbeiten, obwohl er eigentlich schon Versorgungsaufträge übernimmt. Das ist sowohl für die Patienten als auch für die Auszubildenden eine unhaltbare Situation.

Daher verändern wir das. Die Approbation erfolgt nach dem Studium, und dann folgt wie in der Zahnmedizin und in der Medizin eine klassische Weiterbildung, während der man unter Anleitung am Patienten arbeiten kann. Darauf bereitet dieses praxisorientierte Studium vor. Das ist eine ganz andere Qualität. Das ist genau das, was die Patienten sehen wollen. Das ist genau das, was auch für diejenigen würdig ist, die dieses Studium abgeschlossen haben. Nach fünf Jahren Studium mit Praxis­anteilen, die in das Studium integriert sind, ist man in der Lage, eine Weiterbildung zu machen, während der man unter Anleitung auch Patienten behandelt. So wird daraus ein richtig gutes, bezahltes, einheitliches Konzept von Studium und Weiterbildung.

Wir werden die Finanzierung regeln. Wir werden die Zeiten regeln. Wir werden die Übergänge regeln. Wir werden auch dafür sorgen, dass diejenigen, die sozusagen noch in der Übergangsphase, also in der Ausbildung und noch nicht in der Weiterbildung, sind, nicht durch das Netz fallen.

Wir werden auch das Steuerungsgesetz, das eben zur Sprache kam, einbringen. Darauf kann ich jetzt nicht eingehen; das wird mein Kollege machen. Wir wollen das, was Herr Spahn vorhatte, nicht. Wir wollen keine Steuerung im Sinne einer Delegation oder Facharztprüfung. Wir wollen vielmehr, dass die Steuerung aus dem System kommt. Sie muss von den Fachleuten, von den Psychotherapeuten selbst, geleistet werden. Dazu werden wir im Verbund mit den Betroffenen eine gute Lösung finden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Für die FDP-Fraktion spricht nun Dr. Wieland ­Schinnenburg.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7353050
Wahlperiode 19
Sitzung 98
Tagesordnungspunkt Reform der Psychotherapeutenausbildung
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