09.05.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 98 / Tagesordnungspunkt 14

Emmi ZeulnerCDU/CSU - Reform der Psychotherapeutenausbildung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir als Parlamentarier kennen das: Es kommt ein Referentenentwurf aus einem Ministerium, und in der Regel dauert es nur wenige Stunden, bis es Änderungsvorschläge von allen Seiten hagelt. Deshalb – gerade habe ich mich manchmal wie im falschen Film gefühlt – ist die Reform der Psychotherapeutenausbildung etwas Besonderes; denn hier bleibt die große Welle der Änderungswünsche vonseiten der Fachebene aus, da das Gesetz aus dem Gesundheitsministerium die Probleme nachhaltig löst. Der Tenor war durchweg positiv. Auf dem Deutschen Psychotherapeutentag im März 2019 wurde der Gesetzentwurf einhellig begrüßt. Auch das ist einmal ein schöner Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens.

(Dr. Wieland Schinnenburg [FDP]: Sagen Sie mal: Kriegen Sie keine Post mehr zu Hause?)

Mit der Novellierung stellen wir die Ausbildung auf völlig neue Füße und passen das veraltete Berufsrecht an die gestiegenen und neuen Herausforderungen an, mit dem Ziel, die Versorgung psychisch kranker Menschen wirklich zu verbessern und die Ausbildung für junge Menschen auch wieder attraktiver zu machen.

Bereits zum Wintersemester 2020 schaffen wir einen eigenständigen zweistufigen Studiengang. So schließt an ein dreijähriges Bachelorstudium ein zweijähriges Masterstudium an. Mit bestandener staatlicher Prüfung wird dann die Approbation erteilt. Danach folgt die anschließende Weiterbildung in der Praxis. Es ist also anders, als die AfD in ihrem Antrag darstellt, dass das Studium keine ausreichende Praxis im Sinne des Patientenschutzes beinhalte. Im Gegenteil: Wir sehen die Weiterbildung mit einer gezielten Begleitung als sehr gute praktische Ausbildung an. Das Gleiche würde ich dem Kollegen der FDP sagen. Aber leider haben Sie keinen Antrag eingereicht.

In dieser Zeit können die sogenannten Psychotherapeuten in Weiterbildung, die PiWs, bereits in der vertragsärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich angestellt werden. Dies ist vergleichbar mit der Anstellung eines Assistenzarztes. Das wurde bereits gesagt. Auch können die erbrachten Leistungen der PiWs über die GKV abgerechnet werden. Damit lösen wir ein Kernproblem; denn ja – da haben viele recht –, vorher wurden die Therapeuten in Ausbildung wie Praktikanten gesehen und auch so bezahlt. Es ist aber nicht attraktiv und für uns auch nicht hinnehmbar, nach fünf Jahren Studium mit beispielsweise 450 Euro monatlich und Zehntausenden Euro Schulden aufgrund der Ausbildungskosten nicht einmal den eigenen Lebensunterhalt decken zu können. Und genau da setzt das Gesetz an. Wir setzen damit bundeseinheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau und legen die Grundlage für ein geregeltes Einkommen.

(Dr. Wieland Schinnenburg [FDP]: Wo sind die denn?)

Neben allen Punkten, in denen große Einigkeit besteht, sind mir vor allem drei Punkte bei der Ausbildung ein großes Anliegen.

Erstens müssen wir uns überlegen, ob wir bei der Weiterbildung finanzielle Strukturen wie bei der ambulanten Weiterbildung der Hausärzte schaffen.

Zweitens gilt es, die bisherigen Ausbildungsstätten auch ab 2025 in die neue Weiterbildungsstruktur zu integrieren.

Und drittens müssen wir uns noch einmal die Forderungen der PiAs, also der Psychotherapeuten in Ausbildung, anschauen. Eine Übergangszeit von zwölf Jahren, in denen keine vergleichbare Vergütung wie bei den PiWs stattfindet, ist den jungen Leuten schwer erklärbar. Zwölf Jahre sind mir einfach zu lange.

Neben der Ausbildung an sich umfasst das Gesetz auch zusätzliche Punkte im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung bzw. beim Zugang zu einer solchen, die in den letzten Monaten zu großen Diskussionen geführt haben. Ich glaube, viele Missverständnisse sind aus der Befürchtung heraus entstanden, dass die Politik zurück zum Delegationsprinzip möchte und ein anderer als die Therapeuten selbst über den Zugang zur Therapie bestimmt. Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Das wollen wir nicht. Es wird kein Delegationsverfahren durch die Hintertür geben, und wir wollen auch keine minutenweise Vorgabe für die Behandlung der Patienten; denn der Zugang für psychisch Kranke muss weiter niedrigschwellig bleiben, und die Therapiefreiheit muss erhalten bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dirk Heidenblut [SPD] – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Hört! Hört!)

Dreh- und Angelpunkt bleibt für mich im Gesamten das Netzwerk. Viele Therapeuten haben immer wieder angesprochen, dass es an den Schnittstellen tatsächlich hapert. Deshalb sollten wir auch im Sinne einer guten Netzwerkarbeit die Einführung einer Vergütungsziffer für Koordinationsleistungen prüfen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Dirk Heidenblut das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Georg Kippels [CDU/CSU])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7353055
Wahlperiode 19
Sitzung 98
Tagesordnungspunkt Reform der Psychotherapeutenausbildung
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