Dirk HeidenblutSPD - Reform der Psychotherapeutenausbildung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ohne Zweifel an der Zeit, dass wir dieses Gesetz machen. Wir haben in diesem Jahr – wenn ich „wir“ sage, meine ich vor allen Dingen natürlich die Verbände der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – zu Recht 20 Jahre Psychotherapeutengesetz gefeiert. „ Zu Recht“ sage ich deshalb, weil vor 20 Jahren ein neuer Heilberuf auf den Weg gebracht wurde, auf den man stolz sein kann und in dem wir Fachkräfte haben, die wir dringend brauchen. Ich sage aber auch, dass wir dringend schauen müssen, wie wir die Ausbildung dieser Fachkräfte verbessern und verändern können, und zwar aus ganz vielen Gründen. Einige hat der Kollege Lauterbach angesprochen. Natürlich hat das auch etwas mit der Frage der Studienreform zu tun.
Ich will nicht auf alle Details im Gesetz eingehen, ich will aus meiner Warte sagen: Es ist wichtig, dass das Gesetz vorliegt. Es ist durchaus ein gutes Gesetz, das vorliegt, aber auch gute Gesetzentwürfe sind durchaus noch verbesserungsbedürftig.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Insofern, Herr Kollege Schinnenburg – Stichwort „Serviceopposition“ –, sind wir dabei. Wenn Sie auch dabei sind, ist das kein Problem. Mir wurde gerade gesagt, es gibt sogar einen Antrag, an dem wir uns bedienen können. Da schauen wir einmal im weiteren Prozess.
Eines jedoch sage ich ganz deutlich, auch für die SPD: Ein ganz zentrales Problem wird bisher tatsächlich wenig bis gar nicht angegangen. Das zentrale Problem ist die Finanzierungsfrage, vor allem die Finanzierungsfrage im Bereich der Weiterbildung, auch und gerade der ambulanten Weiterbildung, in der auch Fragen wie Kosten der Supervision und Ähnliches eine Rolle spielen.
Ein weiterer Punkt ist auch für uns ganz wichtig. Zum einen, glaube ich, muss man sicherstellen, dass es nach Möglichkeit überhaupt nicht zu zwölf Jahren Übergangszeit kommt. Das kann man dadurch erreichen, dass man zum Beispiel diejenigen, die jetzt einen Bachelorstudiengang beginnen, in die Lage versetzt, aus dem Bachelorstudiengang wechseln zu können. Wir müssen den jungen Menschen gar nicht zumuten, wenn sie zum Beispiel in diesem Jahr mit ihrem Studium anfangen, dass sie dann möglicherweise noch die alte Ausbildung komplett absolvieren müssen. Warum soll es nicht Möglichkeiten geben? Warum sollen wir nicht Brücken bauen? Ich habe mich bei mir vor Ort bei der Ruhr-Uni informiert. Das ist – das darf ich übrigens als RUBi mit Stolz sagen – zurzeit eine der Universitäten mit dem besten Angebot für die Psychotherapeutenausbildung.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Andrew Ullmann [FDP])
Dort wurde mir klipp und klar und unmissverständlich gesagt: Es gibt eigentlich kein Problem damit, diejenigen, die in den Bachelorstudiengang gehen, in das neue System zu überführen. – Damit hätten wir schon viel Zeit gespart und viele Probleme gelöst.
Aber ganz klar ist: Wir können die PIAs nicht so lassen, wie sie zurzeit sind. Natürlich müssen da Übergangsregelungen her; denn das ist doch überhaupt nicht zumutbar. Das war doch auch ein Grund, warum wir dieses Gesetz angegangen sind. Wir wollten den Menschen die Möglichkeit geben, diese hochkomplexe Ausbildung anständig bezahlt zu bekommen, statt noch Geld mitbringen zu müssen.
(Beifall bei der SPD)
Deshalb werden wir uns selbstverständlich dafür einsetzen, dass an der Stelle deutlich nachgebessert wird.
Wir werden auch über die Frage, wie viel Praktikumszeit nötig ist, sicherlich noch diskutieren. Die Punkte Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten sind angesprochen worden. Da freue ich mich auf die weiteren Diskussionen.
Mein stellvertretender Fraktionsvorsitzender hat mir noch mitgegeben – das hatte ich gar nicht vorgesehen –, auch noch etwas zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs zu sagen. Ich will versuchen, das in der Kürze der Zeit noch hinzukriegen.
Zunächst einmal finde ich gut, dass wir uns auch in diesem Gesetzentwurf mit der Versorgung beschäftigen. Ich glaube, das, was der Minister hier hineingepackt hat, ist deutlich besser als das, was damals im TSVG stand. Das ist auch aus Experten- und Expertinnengesprächen erwachsen. Aus meiner persönlichen Sicht ist das aber immer noch nicht das, was wir am Ende werden haben müssen; denn es geht uns um bestimmte Personengruppen, die nicht gut versorgt sind. Da brauchen wir – die Kollegin hat es angesprochen – eine gezielte Vernetzung und Koordination. Da stellt sich mir aber schon die Frage, ob die Psychotherapie-Richtlinie an der Stelle überhaupt die richtige Richtlinie ist. Darüber muss man noch mal nachdenken. Aus meiner Sicht braucht es da eine eigene Richtlinie, die genau diese Fragen regelt. Aber alles Weitere werden wir jetzt besprechen.
Hier leuchtet schon die Lampe. Ich komme also zum Schluss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Letzter Redner in dieser Debatte ist Dr. Georg Kippels für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7353058 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Reform der Psychotherapeutenausbildung |