Kay GottschalkAfD - EU-Prospektverordnung
Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kollegen! Herr Hauer, danke für das Ehezerwürfnis zwischen CDU/CSU und SPD, das Sie gerade zelebriert haben. Das ist sicherlich gute Wahlkampfhilfe für die Europawahl. Aber kommen wir zur Zielgeraden, auf der sich dieser Gesetzentwurf zur Ausführung der EU-Prospektverordnung befindet.
Ich muss an dieser Stelle noch einmal ausführen, dass die Diskussion in der Anhörung am 8. April dieses Jahres sehr spannend und interessant war. Viele Dinge, die wichtig sind und von Fachleuten in der Diskussion genannt wurden, wurden von Ihnen nicht berücksichtigt. Aber ich muss auch einmal ein Lob aussprechen – das ist das erste Mal; ich denke, der Abend ist noch voller Wunder –: Tatsächlich haben SPD und CDU/CSU kurz vor Schluss doch noch erkannt, dass beim Crowdfunding nachgelegt werden muss. Beim Crowdfunding war bisher das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen untersagt, wenn ein Emittent auf das Unternehmen, welches Crowdfunding anbietet, einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Das war gut und richtig so. Nun nehmen Sie auch die andere Seite der Medaille – das ist tatsächlich lobenswert – ins Visier, nämlich den Fall, wenn der Anbieter des Crowdfundings, also der Dienstleistungsplattform, Einfluss auf den Emittenten ausüben kann. Hierzu wird eine Ergänzung in § 2a Absatz 5 im Vermögensanlagengesetz vorgenommen. Das ist richtig so.
Kommen wir aber in der Kürze der Zeit zu den Kritikpunkten. Erstens. Ich möchte den Anwalt Mattil nicht in Gänze zitieren. Aber er hat sehr gut deutlich gemacht: Ein Prospekt darf in Deutschland auch in englischer Sprache emittiert werden. Das bedeutet für denjenigen, der sein Recht einfordern will, dass er ein teures Übersetzungsbüro beauftragen muss, damit er sein Recht durchsetzen kann. Bei einer Anlage von 10 000 Euro entstünden dem Anleger bei der Übersetzung eines durchschnittlich 220-seitigen Prospekts – das hat Herr Mattil berechnet – Kosten in Höhe von 15 000 Euro. Meine Damen und Herren, das ist zynisch. Ich bitte Sie, wenn Sie regulieren, endlich mit Gewicht in Europa aufzutreten und dort Druck zu machen, dass die entsprechende europäische Richtlinie dahin gehend geändert wird.
(Beifall bei der AfD)
Zweitens. Das habe ich in meinen Reden immer gesagt: Der Anlegerschutz ist komplett hinten runtergefallen. Sie haben die Anlageschwelle von 10 000 auf 25 000 Euro festgesetzt. Die BaFin hat weiterhin nur ein formelles Prüfungsrecht. Aber der Hammer ist eigentlich – das haben Sie hier verschwiegen, Herr Hauer –: 60 Prozent im Crowdfunding – das sind 220 Millionen von 364 Millionen Euro –, das für Start-ups, also für junge Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen sollen – Sie haben eben vom Mittelstand gesprochen –, bei der Beschaffung von Venture-Capital und Risk-Capital wichtig ist, werden mittlerweile für Investments in Immobilien genutzt. Es werden schlichtweg Immobilien finanziert.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Da haben wir doch Anpassungen vorgenommen! Deshalb wird das Informationsblatt erweitert! Sie sehen doch demnächst, ob es besichert ist, schuldrechtlich oder dinglich!)
Die Fachleute in der Anhörung haben gesagt, dass Anlagen, die durch das Crowdfunding finanziert werden, in minderwertige Immobilien gesteckt werden, in Immobilien auf dem A-Markt, oder dort, wo Banken, Versicherungen und Sparkassen tätig sind, keine Finanzierung finden. So tragen Sie mit diesem Gesetz sogar dazu bei, dass durch Crowdfunding riskante Investments auf einem ohnehin überhitzten Immobilienmarkt getätigt werden. Wo ist denn da bitte schön der Anlegerschutz, und wo sind denn da die Sicherung und der Weg einer gesunden Marktwirtschaft? Das ist an dieser Stelle leider nicht gegeben.
(Beifall bei der AfD)
Herr Gottschalk, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich komme zum Ende.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Wie viel Anträge haben Sie denn gestellt? Null!)
Trotz einiger guter Lichtblicke werden wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können; denn der Anlegerschutz ist hier nur ein blankes Märchen zu später Stunde.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
Für die Fraktion Die Linke hat nun Hubertus Zdebel das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7353076 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | EU-Prospektverordnung |