09.05.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 98 / Tagesordnungspunkt 21

Christian Lange - Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

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Guten Abend, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie – kurz: ARUG II – zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise. Statt kurzfristiger Gewinnoptimierung muss der nachhaltige und langfristige Unternehmenserfolg ins Zentrum rücken. Das gilt für das Management der Unternehmen, aber auch für die institutionellen Anleger.

Hierzu stärken wir die Transparenz zwischen Unternehmen und Anlegern und fördern wir die langfristige Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften durch Maßnahmen in vier Bereichen:

Erstens. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird transparenter, und die Hauptversammlung wird stärker einbezogen.

Zweitens. Die Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Anlegern wird verbessert, um echte Aktionärsmitwirkung zu erleichtern.

Drittens. Die Ziele und Entscheidungsprozesse institutioneller Anleger, von Vermögensverwaltern und von Stimmrechtsberatern werden transparenter gestaltet und sollen sich stärker an den langfristigen Interessen der von ihnen repräsentierten Pensionäre und Versicherungsnehmer ausrichten.

Viertens. Wesentliche Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen – sogenannte Related Party Transactions –, die ein erhöhtes Risiko des Missbrauchs aufweisen, werden ungeachtet des schon bestehenden hohen Schutzniveaus unseres Aktienrechts weiteren Kontrollmechanismen unterworfen.

Lassen Sie mich wenige Punkte besonders hervorheben:

Dass sich der europäische Gesetzgeber mit den Geschäften mit nahestehenden Personen – mit den Related Party Transactions – befasst, ist zu begrüßen. Freilich enthält das deutsche Recht schon vernünftige, ausdifferenzierte Regelungen zur sachgerechten Behandlung dieser Fälle – allen voran unser Konzernrecht. Durch eine behutsame Umsetzung des Richtlinieninhaltes ist es gelungen, diesen Standard im ARUG II zu erhalten und im Sinne der Richtlinie fortzuentwickeln.

Der Entwurf wendet sich ferner den institutionellen Anlegern zu, die zwischen der Gesellschaft und den Endbegünstigten stehen. Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter müssen in Zukunft ihre Strategien offenlegen. Institutionelle Anleger arbeiten im Interesse der Pensionäre und Versicherungsnehmer und nicht, um möglichst hohe Gebühren zu erzielen.

Dies wird flankiert durch Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen der Gesellschaft und in- und ausländischen Anlegern gleichermaßen. Gerade auch Kleinanlegern wird dadurch die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert.

Im Bereich der Vorstandsvergütung gehen wir den durch vorangegangene Gesetzesinitiativen eingeschlagenen Weg weiter. Die Erstellung eines Vergütungssystems für den Vorstand wird zwingend. Es gibt den Rahmen für die konkrete Vergütung vor. Für die ausbezahlte Vergütung wird ein zwingender Vergütungsbericht eingeführt, der auch auf die Entwicklung der Vorstandsvergütung und der durchschnittlichen Belegschaftsvergütung in den letzten Jahren eingehen muss. Die Hauptversammlung muss also über das Vergütungssystem abstimmen.

Wir schlagen ein beratendes Votum vor.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dies führt zu einer Einbindung sowohl der Eigentümer als auch der Arbeitnehmer; denn mit dem beratenden Votum obliegt die Letztentscheidung über das Vergütungssystem weiterhin dem mitbestimmten Aufsichtsrat, in dem sowohl Eigentümer als auch Arbeitnehmer repräsentiert sind.

Die Vergütungskompetenz des Aufsichtsrats, seine Verantwortung und notfalls auch seine Haftung sind also zentrale Elemente der Corporate Governance. Das wollen wir nicht verwässern. Wir wollen den Aufsichtsrat nicht aus dieser Verantwortung entlassen.

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Als nächster Redner hat der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7353113
Wahlperiode 19
Sitzung 98
Tagesordnungspunkt Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
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