Manfred TodtenhausenFDP - Tätigkeitsbericht 2018 des Petitionsausschusses
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, um diese Zeit hier stehen und den Bericht abgeben zu dürfen,
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
ausnahmsweise mal nicht in der Primetime, aber es ist mir trotzdem eine große Freude, hier sein zu dürfen. Dem Dank an die Kollegen aus dem Ausschuss schließe ich mich selbstverständlich an; dazu komme ich gleich.
Allgemeines vorab: Der Petitionsausschuss kümmert sich um die Probleme und Belange der Bürgerinnen und Bürger. Er ist quasi der verlängerte Arm der Bürger ins Parlament. Wir haben es ja schon gehört: Im letzten Jahr haben uns über 13 000 Eingaben erreicht.
Man kann es nicht oft genug betonen: Es reicht vollkommen aus, wenn eine Petition von einer einzigen Person unterschrieben wird. Das muss man immer wieder deutlich sagen, weil einige Leute glauben, man müsse großen Aufwand betreiben. Das ist nicht so. Jeder kann das ganz einfach machen.
Jede einzelne Petition wird beantwortet. Jede einzelne Petition wird auch bearbeitet. Manche Petitionen sind allgemeine Beschwerden. Das sind meistens die, die auch größere Beratung finden. Aber zwei Drittel aller Petitionen haben einen persönlichen Bezug. Da geht es um persönliche Belange. Diese werden nicht ins Internet gestellt oder jedenfalls nicht öffentlich beraten, um die Daten der Petenten zu schützen, was wir natürlich alle verstehen können.
Aber wenn eine Petition – das ist letztes Jahr öfter passiert – von mindestens 50 000 Menschen unterstützt wird, bekommt sie eine ganz besondere Beachtung: Wir beraten sie in öffentlichen Sitzungen; auch das haben wir schon gehört. Im Juni 2018 haben wir zum Beispiel öffentlich über eine Reform des wettbewerblichen Abmahnwesens diskutiert.
Eine Frau hat in ihrer Familienzeit ein kleines Modelabel gegründet. Ihre Produkte vertreibt sie übers Internet. Bei einer Produktbeschreibung hat sie eine Prozentangabe vergessen. Sie hat einen Fehler gemacht, es war ein Flüchtigkeitsfehler. Trotzdem wurde sie von einem Abmahnverein abgemahnt. Wir, eigentlich alle, hatten selbstverständlich großes Verständnis für ihre Beschwerde; denn die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen nimmt leider immer mehr zu. Sie betreffen besonders diejenigen, die sich schwer oder schlecht wehren können.
Die FDP hat deshalb das Thema aufgegriffen und einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Seit September 2018 liegt auch ein Entwurf des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. In den letzten Monaten wurden Stellungnahmen von den betroffenen Verbänden eingeholt. Heute – darüber freue ich mich sehr – wurde im Kabinett über einen Gesetzentwurf abgestimmt, der dann in Kürze in den Bundestag kommt und den wir hier beraten dürfen.
(Zuruf von der SPD: Unsere Ministerin!)
Das freut mich für diese Petentin gewaltig. Ich finde, das ist ein großer Erfolg.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es hat also etwa ein Jahr gedauert, bis aus der Petition gegen missbräuchliche Abmahnungen ein Gesetz geworden ist oder werden soll.
Leider dauert es häufig deutlich länger, bis über die Anliegen der Petenten entschieden wird. Das liegt oft an § 109 der Geschäftsordnung, wir sagen immer „109er-Verfahren“: Wenn ein Thema auch in einem Fachausschuss beraten wird, ruht so lange die Beratung im Petitionsausschuss. Manchmal lässt man sich im Fachausschuss aber sehr viel Zeit. Manchmal möchte die Regierung einen Beschluss auch hinauszögern, so unser Gefühl.
(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das war ja unter Christlich-Liberalen überhaupt nicht so!)
Dabei haben wir die Möglichkeit, Fristen zu setzen. Wir können sagen: Bis dahin wollen wir das haben. – Diese Möglichkeit sollten wir, liebe Kollegen, viel öfter nutzen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Über öffentliche Anhörungen bekommen Petitionen, wie gesagt, schon jetzt viel Aufmerksamkeit. Noch mehr Beachtung für Petitionen gäbe es, wenn wir sie hier im Plenum beraten würden. Deshalb sollten wir den Menschen die Möglichkeit geben, wichtige Anliegen auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir werden die Möglichkeit dazu in nächster Zeit beraten. Wir haben eigentlich schon beschlossen, dass wir darüber reden.
(Beifall bei der FDP)
Wir haben letztes Jahr auch öffentliche Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Dieses Format mit unabhängigen Experten sollten wir wirklich öfter nutzen.
Großes öffentliches Interesse gab es auch bei zwei Ortsbesichtigungen; Kollege Wendt hat davon schon berichtet. Außerdem gab es mehrere nichtöffentliche Gespräche, bei denen uns Vertreter von Ministerien und Behörden Rede und Antwort gestanden haben.
Vielen ist nicht klar, dass der Petitionsausschuss selber gar keine Gesetze erlassen oder ändern kann. Das geht leider nicht. Es wäre schön, wenn wir das manchmal könnten. Der Petitionsausschuss kann aber die Bundesregierung auffordern, zu handeln. Dabei gibt es mehrere Abstufungen. So können wir der Regierung eine Petition zur Berücksichtigung überweisen. Damit bitten wir sie, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Jetzt fragen Sie sich sicher: Wie oft ist das im letzten Jahr passiert? Kein einziges Mal.
Wir können die Petition der Bundesregierung auch zur Erwägung überweisen. Damit bitten wir sie, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeit nach Abhilfe zu suchen. Das war letztes Jahr ein Mal der Fall.
Die Koalition hat im Petitionsausschuss die Mehrheit, das wissen wir. Leider ist das so. Wir sind sechs Fraktionen, zwei Fraktionen sind hier immer maßgebend. Wenn die Vorschläge gut sind, machen wir mit. Manchmal versuchen wir, die Vorschläge zu ändern. Wir wünschen uns, dass es andere Möglichkeiten gäbe; denn auch die Opposition würde gerne gewisse Sachen auf den Weg bringen, was von den Kollegen der Koalition leider blockiert wird.
(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich möchte noch ein Beispiel nennen. Eine junge Deutsche lebt und arbeitet in Nordrhein-Westfalen. Einmal pro Woche fährt sie in die Niederlande, weil sie dort eine Weiterbildung macht. Auf dem Weg zur Hochschule fährt ihr ein Lkw ins Auto. Weil der Unfall in den Niederlanden passiert ist, wollte die deutsche Berufsgenossenschaft die Kosten nicht übernehmen; ein Fall, bei dem wir uns alle einig waren. Es ist klar: Wir wollen offene Grenzen und mehr Zusammenarbeit innerhalb Europas. Dann muss die Regierung auch dafür sorgen, dass den Menschen daraus keine Nachteile entstehen, auch wenn es eine grenzüberschreitende Angelegenheit ist. Das war eine von den Petitionen, die wir gemeinsam beschlossen haben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Natürlich kann nicht jede Forderung erfüllt werden. Aber über 1 200‑mal konnte dem Anliegen der Petenten entsprochen werden, in mehr als 3 600 Fällen konnte der Ausschuss mit Rat und Auskunft helfen. Dabei bedanke ich mich besonders bei den fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses; der Dank muss natürlich sein. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss. Denn wir haben überwiegend ein sehr gutes Verhältnis, auch wenn wir nicht immer übereinstimmen. Der persönliche Respekt voreinander ist großartig. Es macht mir sehr viel Freude, in diesem zeitaufwendigen, arbeitsintensiven Ausschuss zu arbeiten, alleine schon wegen der guten Kollegialität.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu guter Letzt – –
Zu guter Letzt sollte in Zukunft die Danksagung in der Redezeit schon enthalten sein.
Der letzte Satz. – Ich möchte alle Mitbürger und Mitbürgerinnen auffordern: Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich direkt an den Deutschen Bundestag. Hier kommen Ihre Petitionen richtig an. Jede einzelne wird bearbeitet. Wir kümmern uns darum.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)
Das Wort hat die Kollegin Kersten Steinke für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7355720 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 100 |
Tagesordnungspunkt | Tätigkeitsbericht 2018 des Petitionsausschusses |